Meine Mutter hat Pflegestufe 1 erhalten, obwohl eigentlich Pflegestufe 3 angemessen wäre. Was kann ich unternehmen?
Das kannst Du tun:
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Bescheid prüfen: In Deutschland gibt es seit 2017 keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade. Vermutlich wurde Pflegegrad 1 bewilligt, obwohl Du Pflegegrad 3 für angemessen hältst.
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Fristgerecht Widerspruch einlegen: Der Widerspruch muss normalerweise innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen. Zunächst reicht kurz:
„Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom … fristgerecht Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach.“
Deine Mutter muss den Widerspruch selbst einlegen oder Dich entsprechend bevollmächtigen. Am besten versendest Du ihn nachweisbar.
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Gutachten anfordern: Bitte die Pflegekasse um das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes beziehungsweise bei Privatversicherten von Medicproof. Prüfe, ob Einschränkungen fehlen oder zu gering bewertet wurden.
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Widerspruch konkret begründen: Beschreibe anhand des tatsächlichen Alltags, wobei und wie häufig Hilfe nötig ist – etwa bei Körperpflege, Anziehen, Essen, Mobilität, Medikamenten, Orientierung, nächtlicher Unruhe oder Tagesgestaltung. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen sowie ärztliche Unterlagen können helfen.
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Neue Begutachtung vorbereiten: Beim Termin sollte möglichst eine Person dabei sein, die den Pflegealltag genau kennt. Beschönigt nichts und schildert auch schlechte Tage und nächtliche Hilfen.
Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kommt je nach Situation ein Höherstufungsantrag oder ein Überprüfungsantrag infrage. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann innerhalb der genannten Frist Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Unterstützung bekommst Du kostenlos bei der Pflegeberatung der Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder Sozialverband. Bei einem komplexen Einzelfall ist zusätzlich eine unabhängige Pflege- oder Sozialrechtsberatung sinnvoll.
