Schiller Pflege- und Gesundheitsdienste GmbH
Leistungen
Pflegeberatung nach §37.3
Wir führen als Pflege- und Gesundheitsdient im Rahmen der Pflegeberatung nach §37.3 Ihre halb- oder vierteljährlichen Nachweise verpflichtend durch im Auftrag Ihrer Pflegekasse.
