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Landtag NRW beauftragt künftige Übertragung von Berufserlaubnissen an Pflegekammer

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung beauftragt, die Erteilung der Berufserlaubnis für ausländische Pflegefachpersonen perspektivisch auf die Pflegekammer zu übertragen.

Ein unmittelbar nutzbarer neuer Ablauf entsteht damit noch nicht: Wie altenheim.net berichtet, steht der konkrete Zeitpunkt nach Angaben der Kammer nicht fest.

Der Beschluss geht auf einen Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zurück. Die neue Zuständigkeit soll behördliche Abläufe digitalisieren und den Praxiseinstieg internationaler Fachkräfte beschleunigen.

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen führt bereits seit Januar 2024 eigenständig berufsbezogene Fachsprachprüfungen auf Deutsch-Niveau B2 durch. Kammerpräsidentin Sandra Postel nennt die zusätzliche Aufgabe den „nächsten logischen Schritt, um das gesamte Anerkennungsverfahren endlich zu entbürokratisieren“. Nach ihrer Vorstellung sollen Fachsprachprüfung und Berufserlaubnis digital aus einer Hand kommen.

Die Kammer kündigt zwar zum 1. Januar 2027 strukturelle Änderungen bei den Zuständigkeiten und Abläufen an. Nach Angaben der Kammer läuft die Feststellung, ob ein ausländischer Abschluss gleichwertig ist, bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster. Offen bleibt, welche Behörde derzeit die Berufserlaubnis erteilt und wie die Aufgaben künftig zwischen der Kammer und anderen Stellen aufgeteilt werden.

Politisch ist das Vorhaben umstritten. Die SPD-Fraktion bezeichnete es im Plenum als „ausgesprochen unglücklich“. Postel wies die Kritik zurück und erklärte, die Teams in den Einrichtungen bräuchten pragmatische Lösungen. bpa-Präsident Bernd Meurer kritisierte daneben die Idee der Kammer, Beiträge den Arbeitgebern aufzuerlegen, und sprach von einem „bürokratischen Monster“.

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