Zusätzliche Mittel spätestens im November benötigt
Der Haushaltsausschuss des Bundestages genehmigte das zusätzliche Darlehen am 8. Oktober. Es soll bei Bedarf die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sichern. Das Bundesfinanzministerium will die Mittel bedarfsgerecht und monatsscharf auszahlen.
Im Haushaltsgesetz 2026 war bereits ein überjähriges, zinsloses Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro zur Sicherung der Liquidität geregelt worden. Im August und September mussten Darlehenstranchen aus dem vierten Quartal vorgezogen werden, um einen vorübergehenden unterjährigen Liquiditätsbedarf im Ausgleichsfonds zu decken.
Nach Berechnungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung könnten die verbleibenden Mittel aufgrund von Prognoseunsicherheiten bereits im Oktober knapp werden. Spätestens im November würden zusätzliche Mittel benötigt.
Ausgaben steigen deutlich stärker als Einnahmen
Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die soziale Pflegeversicherung nach Angaben des GKV-Spitzenverbands ein Defizit von rund 770 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stiegen die Ausgaben um elf Prozent, die Beitragseinnahmen dagegen um 3,9 Prozent.
Als Haupttreiber der Ausgaben nennt der Verband die wachsende Zahl der Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Hinzu kommen die Kosten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags sowie steigende Zuschüsse zu den Eigenanteilen in der vollstationären Pflege. Die höheren Zuschüsse führt der GKV-Spitzenverband auch auf die Lohnentwicklung in der Pflege zurück.
Ende August erwartete der Verband für das Gesamtjahr einen Fehlbetrag von rund 1,2 Milliarden Euro. Dabei war das Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro bereits eingeplant. Ohne diesen Kredit ergäbe sich rechnerisch ein Minus von 4,4 Milliarden Euro. Die weiteren bis zu 700 Millionen Euro bilden einen zusätzlichen kreditfinanzierten Liquiditätspuffer.
Darlehen müssen ab 2029 zurückgezahlt werden
Die zusätzliche Hilfe dürfte den Finanzierungsdruck eher zeitlich verschieben als dauerhaft lösen. Nach geltendem Recht muss die Pflegeversicherung die neueren Bundesdarlehen ab 2029 zurückzahlen. Zugleich rechnet das Bundesgesundheitsministerium ohne Gegenmaßnahmen mit Defiziten von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2028.
Das Bundeskabinett beschloss am 30. September den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes. Die Reform soll die Finanzierung neu ordnen und stabilisieren; der allgemeine Beitragssatz soll stabil bleiben. Für kinderlose Versicherte sieht der Entwurf jedoch ab Januar 2027 vor, den allein von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragenen Zuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte anzuheben.
Der Gesetzentwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Das zusätzliche Darlehen soll dagegen bei Bedarf kurzfristig die Liquidität der Pflegeversicherung sichern.

