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Finanzen & Pflegeversicherung

Holetschek schlägt Ausbau des Pflegevorsorgefonds vor

CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek will den 2015 eingerichteten Pflegevorsorgefonds um weitere Lösungen ergänzen.

Zeichnung: Zwei Finanzberater untersuchen ein großes Sparschwein mit einem Ultraschallgerät. Auf dem Monitor sind nur drei lose Münzen zu sehen.

Ein größerer Kapitalstock und der Ersatz versicherungsfremder Ausgaben aus dem Haushalt könnten nach seinem Vorschlag steigende Pflegekosten auffangen und die Beiträge langfristig stabilisieren.

Pflegekassen von versicherungsfremden Ausgaben entlasten

Holetschek schlägt vor, den Finanzmarkt stärker für die Pflege heranzuziehen und den bestehenden Pflegevorsorgefonds in den Mittelpunkt zu stellen. Zugleich sollen die Pflegekassen nach einer Forderung der CSU für versicherungsfremde Leistungen entschädigt werden. Als Beispiel nennt die Partei Aufwendungen der Pflegekassen für Corona-Maßnahmen, die aus dem Haushalt finanziert werden sollen.

Nach Holetscheks Einschätzung könnte das Fondsvermögen zusammen mit dem Ersatz versicherungsfremder Leistungen dazu beitragen, die steigenden Pflegekosten der geburtenstarken Jahrgänge aufzufangen. Dem Bericht zufolge könnte der Ausbau eines Kapitalstocks die Beiträge langfristig stabil halten.

Holetschek kritisiert, dass die Bundeszuschüsse zum Pflegevorsorgefonds zuletzt mehrfach ausgesetzt worden seien. Er fordert Klarheit darüber, wie viel Geld sich im Fonds befindet, wann dieser zuletzt bedient wurde und welche Mittel entnommen wurden.

Pflegegesetz soll Finanzierungslücken 2027 schließen

Der Fonds-Vorstoß ist vom laufenden Gesetzgebungsverfahren zu trennen. Am 23. Oktober 2026 beginnt im Bundestag das parlamentarische Verfahren zum Pflegegesetz. Nach Angaben des gesundheitspolitischen Sprechers der SPD, Christos Pantazis, ist die erste Beratung für den 5. November 2026 geplant.

Das Gesetz soll noch vor Ende des Jahres 2026 beschlossen werden, um akute Finanzierungslücken im Jahr 2027 zu schließen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit soll der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 0,9 Prozent steigen. Der Zuschlag soll weiterhin allein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen werden.

Zum 1. Januar 2027 soll zudem die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung von 5.812,50 Euro im Jahr 2026 auf 6.375 Euro steigen. Für Beschäftigte mit entsprechend hohem Einkommen bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von höchstens rund zehn Euro. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen künftig auch auf Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung einen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent zahlen.

Länder fordern Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile

Die Länder verlangen Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Dieser sehe weiterhin erhebliche Leistungseinschränkungen vor und begrenze die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen nicht wirksam, heißt es in ihrem Beschlussvorschlag.

Für die vollstationäre Pflege fordern die Länder, die pflegebedingten einrichtungseinheitlichen Eigenanteile auf höchstens 1.500 Euro monatlich zu begrenzen. Aufwendungen oberhalb dieses Deckels soll nach dem Vorschlag die Pflegeversicherung tragen. Die Begrenzung ist eine Forderung und noch nicht beschlossen; sie betrifft zudem nicht sämtliche Heimkosten.

Pflegekommission soll langfristige Lösungen erarbeiten

Holetschek hatte sich bereits am 26. Juni 2026 für eine kapitalgedeckte Säule nach schwedischem Vorbild der Rentenfinanzierung ausgesprochen. In seinem aktuellen Vorstoß stellt er den Pflegevorsorgefonds und die Entlastung der Pflegekassen von versicherungsfremden Leistungen in den Mittelpunkt.

Die von Gesundheitsminister Carsten Linnemann eingesetzte Pflegekommission soll langfristige Lösungen für die Pflege erarbeiten. Im Jahr 2027 sollen Vorschläge für einen zweiten Anlauf vorliegen.

Quellen und weiterführende Informationen

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