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Finanzen & Pflegeversicherung

Städte- und Gemeindebund fordert Bundesmittel für Hilfe zur Pflege

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund will den erwarteten zusätzlichen Spielraum im Bundeshaushalt nutzen, um die Kommunen bei der Hilfe zur Pflege wenigstens teilweise zu entlasten.

Ihre Ausgaben dafür stiegen von 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf sechs Milliarden Euro im Jahr 2025.

DStGB-Präsident Ralph Spiegler forderte die Bundesregierung auf, zusätzliche Mittel an die Kommunen weiterzuleiten. Die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege seien ungebremst gestiegen und müssten wenigstens teilweise kompensiert werden.

Die Bundesregierung hatte ihre Prognose zur wirtschaftlichen Entwicklung für dieses und das kommende Jahr in der vergangenen Woche angehoben. Bundeskanzler Friedrich Merz rechnet mit zusätzlichen Mitteln von zehn Milliarden Euro, davon fünf Milliarden Euro im Bundeshaushalt.

Kommunale Ausgaben um ein Drittel gestiegen

Die Hilfe zur Pflege unterstützt Bürger, die etwa die Kosten für einen Pflegeheimplatz nicht selbst tragen können. Nach dem Antrag müssen die Kommunen auf Grundlage des Zwölften Sozialgesetzbuchs einspringen, wenn die gedeckelten Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.

Von 2023 bis 2025 erhöhten sich die kommunalen Ausgaben für diese Sozialleistung um ein Drittel: von 4,5 Milliarden auf sechs Milliarden Euro.

DStGB hatte Drittelfinanzierung vorgeschlagen

Bereits im Januar hatte der kommunale Spitzenverband vorgeschlagen, die Hilfe zur Pflege künftig zu jeweils einem Drittel durch Bund, Länder und Kommunen zu finanzieren. Die aktuelle Forderung ist enger gefasst: Der erwartete zusätzliche Haushaltsspielraum soll die kommunalen Ausgaben wenigstens teilweise kompensieren.

Unterschiedliche Bewertung der Pflegereform

Spiegler rechnet mit weiter steigenden Kosten für die Kommunen. Er begründet dies damit, dass sich die Bundesregierung Ende September nicht auf eine strukturelle Pflegereform geeinigt habe.

Die Bundesregierung verweist dagegen auf einen am 30. September 2026 vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf, den sie als erste Stufe der Pflegereform bezeichnet. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren hat begonnen; die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Wie beide Darstellungen zusammenpassen, ist nicht geklärt.

Quellen und weiterführende Informationen

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