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Pflegepraxis, Hintergrund

Der Anspruch ist da. Wer ruft den Zahnarzt?

Pflegebedürftige haben auch zu Hause Anspruch auf zusätzliche Vorsorge und unter bestimmten Voraussetzungen auf aufsuchende Versorgung. Die entscheidende Lücke liegt zwischen täglicher Mundpflege und dem Kontakt zur Praxis.

Zeichnung: Bei einem Pflegekurs am Küchentisch demonstriert eine Kursleiterin die Mundpflege an einem übergroßen Gebissmodell. Das Modell schnappt plötzlich zu und hält die Zahnbürste fest.

Auch die eigene Wohnung kann zum zahnärztlichen Behandlungsort werden. Pflegebedürftigen stehen vier zusätzliche Präventionsleistungen zu: die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, ein individueller Mundgesundheitsplan, Aufklärung zur Mundgesundheit und die Entfernung harter Zahnbeläge. Die zentralen Leistungen sind grundsätzlich einmal je Kalenderhalbjahr vorgesehen. Vorsorge muss damit nicht erst beginnen, wenn ein Zahn schmerzt.

Für die aufsuchende Versorgung ist insbesondere eine erhebliche Einschränkung der Mobilität beziehungsweise der entsprechende Pflegegrad maßgeblich. Das eröffnet einen Zugang für Menschen, die nicht ohne Weiteres in eine Praxis gelangen. Es beantwortet aber noch nicht die praktische Frage: Wer erkennt den Bedarf und stellt den Kontakt zum Zahnarzt her?

Viele Hände, keine feste Übergabe

Im Pflegeheim können Kooperationszahnärzte die Bewohner bis zu zweimal jährlich untersuchen und das Pflegepersonal anleiten. In der eigenen Wohnung gibt es keinen vergleichbaren institutionellen Weg. Dort muss im Einzelfall jemand Veränderungen bemerken, die tägliche Unterstützung organisieren und bei Bedarf den Zahnarzt einschalten. Der Anspruch allein übernimmt diese Koordination nicht.

Die einzelnen Rollen lassen sich dennoch benennen. Zahnärzte sind für Untersuchung, Präventionsplanung und Behandlung zuständig. Die tägliche Mund- und Prothesenpflege gehört zum Pflegealltag und liegt – je nach Selbstständigkeit – bei der pflegebedürftigen Person, ihren Angehörigen oder einem ambulanten Dienst. Im gesetzlichen Auftrag ambulanter Pflegedienste ist Mundpflege allerdings nicht als eigenständige Leistung benannt. Was ein Dienst tatsächlich übernimmt, muss deshalb im jeweiligen Pflegearrangement geklärt werden.

Das vom Innovationsfonds geförderte Projekt InSEMaP beschreibt genau diese Bruchstelle: Zwischen Zahn- und Hausarztpraxis, Pflegepersonal, Angehörigen und Pflegebedürftigen gebe es keinen koordinierten und verbindlichen Austausch. Viele können beteiligt sein, ohne dass jemand automatisch den gesamten Weg im Blick behält.

Eine Brücke, die eingefordert werden muss

Eine mögliche Verbindung ist praktische Anleitung. Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse, die auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung stattfinden können. Die gesetzliche Pflegeberatung soll ebenfalls pflegefachlich unterstützen und auf Kurse sowie weitere Hilfen hinweisen. Mundpflege ist in den betreffenden Vorschriften jedoch nicht als eigene Unterrichtseinheit festgelegt. Wer dazu Anleitung braucht, sollte das Thema deshalb ausdrücklich ansprechen.

Wie begrenzt die Reichweite solcher Angebote sein kann, zeigt eine Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege aus dem Jahr 2018: Nur acht Prozent der Befragten hatten einen kostenlosen Pflegekurs besucht. Die Zahl sagt nicht, wie häufig dort Mundpflege vermittelt wurde. Sie zeigt aber, dass ein Schulungsanspruch allein noch keine breite praktische Anleitung garantiert. Die Bundeszahnärztekammer beklagte 2026 zudem, für die Schulung pflegender Angehöriger zur Mundhygiene gebe es bislang kaum Infrastruktur und häufig keinen regelmäßigen Zahnarztkontakt.

Wenn Kauen zum Ernährungsrisiko wird

Die Folgen reichen über Zähne und Prothesen hinaus. Eine 2025 veröffentlichte Umbrella-Review mit Metaanalyse fand einen stärkeren Zusammenhang zwischen funktionellen Einschränkungen des Mundes und Mangelernährung als zwischen rein strukturellen Merkmalen und Mangelernährung. Bei gestörter Kaufunktion war das berichtete Risiko um etwa 75 Prozent erhöht, bei Zahnlosigkeit ohne Zahnersatz um etwa 71 Prozent. Die Ergebnisse belegen einen Zusammenhang, nicht in jedem Einzelfall eine Ursache.

Damit sind die Aufgaben verteilt, aber noch nicht zuverlässig verbunden: Mundpflege muss täglich stattfinden, Beratung kann Fertigkeiten vermitteln, Zahnärzte übernehmen Vorsorge und Behandlung. Die entscheidende Stelle liegt dazwischen – bei der Person, die eine Veränderung bemerkt und den nächsten Schritt auslöst. Bleibt das jedem Haushalt selbst überlassen, kann gerade bei Menschen mit stark eingeschränkter Mobilität ein bestehender Anspruch ungenutzt bleiben.

Quellen und weiterführende Informationen

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