Die neue Fassung berücksichtigt ausdrücklich Menschen mit frontotemporaler und Young-onset-Demenz und gibt Pflegefachpersonen eine aktuelle fachliche Orientierung.
Neue Erkenntnisse zu Instrumenten und Interventionen
Im Mittelpunkt des aktualisierten Expertenstandards steht weiterhin die person-zentrierte Beziehungsgestaltung. Eingeflossen sind neue Erkenntnisse zu Assessment- und Evaluationsinstrumenten, Interaktions- und Kommunikationsangeboten sowie zu psychosozialen und digitalen Interventionen.
Für Pflegefachpersonen kann die neue Fassung insbesondere bei der Begleitung von Menschen mit frontotemporaler oder Young-onset-Demenz zusätzliche fachliche Orientierung bieten.
Evidenz unterscheidet sich je nach Empfehlung
Nach Angaben des DNQP liegt nicht für alle Empfehlungen eine eindeutige wissenschaftliche Evidenz vor. Wo Studien fehlen oder keine belastbaren Aussagen ermöglichen, stützt sich der Standard weiterhin auf die Expertise der beteiligten Fachleute. Die wissenschaftliche Belastbarkeit kann daher je nach Empfehlung unterschiedlich sein.
Keine automatische gesetzliche Anwendungspflicht
DNQP-Expertenstandards beschreiben den aktuellen Stand professioneller Pflege und dienen der Qualitätsentwicklung. Ihre Veröffentlichung begründet jedoch nicht automatisch eine gesetzliche Anwendungspflicht.
Davon zu unterscheiden sind Expertenstandards nach § 113a SGB XI. Für deren verbindliche Anwendung bestehen gesetzliche Regelungen.