Das Klinikum bezeichnete einen privaten Livestream aus dem laufenden klinischen Arbeitsbereich als „völlig inakzeptabel“ und kündigte eine konsequente arbeitsrechtliche Aufarbeitung an.
Ein Mitglied des Kollegiums informierte das Klinikum über den Stream. Die Pflegerin sei bereits zu einem Gespräch eingeladen worden, teilte das Haus mit. Zu konkreten Maßnahmen äußerte es sich unter Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht.
Dem Klinikum zufolge gehören Datenschutz, Schweigepflicht und Patientenschutz zum Berufsverständnis in der Pflege. Zudem gilt im Haus eine eigene Social-Media-Richtlinie. Für die Erkenntnis, dass ein privater Livestream aus einem laufenden klinischen Arbeitsbereich nicht akzeptabel sei, bedürfe es keiner speziellen TikTok-Schulung, erklärte das Klinikum.
Den Vorgang bezeichnete das Klinikum zugleich als „Einzelfall“. Er spiegele nicht die Arbeit der vielen Pflegekräfte wider, die täglich hochprofessionell und mit großem Engagement für die Patientinnen und Patienten da seien.