Sie ist überzeugt, verantwortungsvolleres Handeln hätte den Tod der 70-Jährigen verhindern können. Ob die Vorwürfe zutreffen und ein Zusammenhang mit dem Tod besteht, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Versorgung sollte zweimal täglich erfolgen
Noll erhob die Vorwürfe im ARD-Magazin „Report Mainz“. Nach ihrer Darstellung setzte der Dienst Beschäftigte ein, die nicht ausreichend für die Versorgung einer beatmeten Patientin qualifiziert waren. Der Dienst habe seine Verantwortung nicht erfüllt, zugleich aber den Eindruck vermittelt, die Versorgung sei gewährleistet.
Nolls Mutter starb Ende August im Alter von 70 Jahren. Sie war schwer lungenkrank, auf Beatmung angewiesen und hatte Pflegegrad 5. Noll kümmerte sich rund um die Uhr um sie. Der beauftragte Intensivpflegedienst sollte zweimal täglich zu der Patientin nach Hause kommen.
Ermittlungen wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal und die Polizei Düsseldorf ermitteln gegen die Betreiber des Dienstes wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrug. Nach dem Ermittlungsstand vom 25. September bestand der dringende Verdacht, dass schwerstkranke Patientinnen und Patienten von unzureichend qualifiziertem Personal betreut und die Leistungen dennoch vollständig mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet wurden.
„Tichys Einblick“ berichtete am 26. September, der Tatverdacht gegen zwei Beschuldigte umfasse gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Abrechnungsbetrug, Geldwäsche, Steuerdelikte und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Die Leiterin des Pflegedienstes wurde festgenommen. Dem Bericht zufolge befanden sie und ihr Ehemann sich am 26. September in Untersuchungshaft. Für die Beschuldigte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Der Haftbefehl nennt acht Patientinnen und Patienten, bei denen der Verdacht einer unzureichenden Versorgung besteht. Ob Nolls Vorwürfe zutreffen und ob die Versorgung mit dem Tod ihrer Mutter zusammenhängt, sollen die Ermittlungen klären.
Richtlinien nennen Anforderungen an die Einfachversorgung
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund in der Fassung vom 3. Juli 2024 stufen die Versorgung im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Familie als Einfachversorgung ein. Bei deren Prüfung gilt die personelle Anforderung als erfüllt, wenn jederzeit eine 1:1-Versorgung durch eine Pflegefachkraft gewährleistet ist. Für beatmete oder trachealkanülierte Menschen verweisen die Richtlinien zudem auf die Qualifikationen der Pflegefachkräfte nach Prüffrage 3.11a.
Im Fall von Nolls Mutter ist damit offen, ob die zugesagte spezialisierte Versorgung und die Qualifikation des eingesetzten Personals auseinanderfielen. Welche Bedeutung die Versorgung für den Tod der 70-Jährigen hatte, bleibt ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen.