Neue Therapieansätze wie Teplizumab und die digitale Bauchspeicheldrüse verbessern die Diabetesversorgung und mindern Komplikationen effektiv.
Neue Therapieansätze wie Teplizumab und die digitale Bauchspeicheldrüse verbessern die Diabetesversorgung und mindern Komplikationen effektiv.
Moderne Ansätze in der Diabetesversorgung ermöglichen ein frühzeitigeres Eingreifen und die Vermeidung von Komplikationen, was den Alltag der Betroffenen erheblich verbessert. Auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des 132. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) wurde dies anhand von zwei innovativen Therapieansätzen vorgestellt: der Behandlung mit Teplizumab und der digitalen Bauchspeicheldrüse. Beide Methoden illustrieren eindrucksvoll, wie die Steuerung und der Verlauf von Diabetes effektiver beeinflusst werden können. Solche Fortschritte spiegeln die Entwicklungen wider, die derzeit in der Diabetesforschung stattfinden. Die Details dieser Ansätze wurden in der Ärzte Zeitung beleuchtet, einem führenden Medium für medizinische Fachnachrichten.
Das neue AOK-Indikatorenset fördert ein ganzheitliches Schmerzmanagement in der ambulanten Versorgung, indem es psychische, soziale und spirituelle Faktoren einbezieht.
Das neue AOK-Indikatorenset fördert ein ganzheitliches Schmerzmanagement in der ambulanten Versorgung, indem es psychische, soziale und spirituelle Faktoren einbezieht.
Mit dem neuen QISA-Band, der sich auf chronische, nicht tumorbedingte Schmerzen fokussiert, bietet die AOK erstmals ein strukturiertes Indikatorenset für die ambulante Versorgung an. Wie Mitautorin Dr. Cornelia Straßner von der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Uniklinikums Heidelberg erläutert, fehlen in der ambulanten Versorgung oft ganzheitliche Konzepte, da Schmerzen häufig nur somatisch betrachtet werden. Das neue Indikatorenset soll helfen, ein umfassenderes Schmerzmanagement zu unterstützen, das psychische, soziale und spirituelle Faktoren einbezieht. Dieses System kann in Teamsitzungen oder Qualitätszirkeln eingesetzt werden, um Schmerzmanagementprozesse in Praxen zu verbessern. Im Rahmen des RELIEF-Projekts werden diese Indikatoren zudem genutzt, um die Versorgungsqualität chronischer Schmerzpatienten durch ein hausärztliches Case-Management-Programm weiterzuentwickeln. Die ePA könnte hierbei unterstützen, ist jedoch noch nicht ausreichend in der Anwendungspraxis angekommen. (Quelle: aok.de)
Hohe Hürden für Pflegegrad-Senkung bei Gesundheitsverbesserung
Strenge Vorgaben: Pflegegrad-Senkung nur bei belegter Gesundheitsverbesserung möglich, neue Gutachten allein reichen nicht, Betroffene müssen vorher angehört werden.
Strenge Vorgaben: Pflegegrad-Senkung nur bei belegter Gesundheitsverbesserung möglich, neue Gutachten allein reichen nicht, Betroffene müssen vorher angehört werden.
Die Pflegekasse hat die Möglichkeit, den Pflegegrad bei einer erneuten Begutachtung zu senken, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen erheblich verbessert hat. Doch wie die Allgäuer Zeitung berichtet, sind dafür strenge rechtliche Bedingungen erforderlich. Ein neues Gutachten allein reicht nicht; die Pflegekasse muss konkret darlegen, worin die Verbesserung liegt. Laut der Verbraucherzentrale muss ein wesentlicher Unterschied im Alltag festgestellt werden. Vor einer Kürzung müssen Betroffene hierzu angehört werden. Gerichtsurteile unterstreichen die hohen Nachweisanforderungen bei Rückstufungen.
Neue Richtlinie zur SAPV in Kraft: Schnittstellen überarbeitet
Neue SAPV-Richtlinie ab 27. März 2026: Überarbeitete Schnittstellen zur ambulanten Pflege jetzt verbindlich für alle Medizinischen Dienste und Krankenkassen.
Neue SAPV-Richtlinie ab 27. März 2026: Überarbeitete Schnittstellen zur ambulanten Pflege jetzt verbindlich für alle Medizinischen Dienste und Krankenkassen.
Der Medizinische Dienst Bund hat die Begutachtungsvorgaben für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und die stationäre Hospizversorgung grundlegend überarbeitet. Laut einem Bericht auf www.altenpflege-online.net sei die neue Richtlinie, die ab dem 27. März 2026 in Kraft tritt, für alle Medizinischen Dienste und Krankenkassen verbindlich. Die Schnittstellen zur ambulanten Pflege werden neu definiert, nachdem das Bundesgesundheitsministerium die Richtlinie am 24. März 2026 genehmigt hat.
Ab Juli: EBM-fähige Verordnung für Intensivpflege digital möglich
Ab Juli können Ärzt:innen außerklinische Intensivpflege digital EBM-fähig verordnen, dank neuer G-BA-Richtlinien – ein Schritt zur effizienteren Gesundheitsversorgung.
Ab Juli können Ärzt:innen außerklinische Intensivpflege digital EBM-fähig verordnen, dank neuer G-BA-Richtlinien – ein Schritt zur effizienteren Gesundheitsversorgung.
Ab Juli wird die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege am Bildschirm EBM-fähig, wie die Ärztezeitung berichtet. Dies wurde durch die Richtlinienbeschlüsse des G-BA ermöglicht. Die dafür notwendige Ergänzung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ist nun abgeschlossen. Dies bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte künftig diese Verordnungen direkt über digitale Systeme abwickeln können, was vermutlich den Prozess effizienter gestalten wird. Dies ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung und Vereinfachung im Gesundheitswesen, um papierbasierte Prozesse zu reduzieren und die Arbeitsabläufe zu optimieren.
Streit um GKV-Gesetz: Tarifstreichungen in der Pflege geplant
Bund diskutiert GKV-Gesetz: Geplante Tarifkürzungen in der ambulanten und Intensivpflege stoßen auf scharfe Kritik von Verbänden.
Bund diskutiert GKV-Gesetz: Geplante Tarifkürzungen in der ambulanten und Intensivpflege stoßen auf scharfe Kritik von Verbänden.
Das Bundeskabinett diskutiert aktuell das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das eine umstrittene Streichung der vollen Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege (HKP) und außerklinischen Intensivpflege (AKI) vorsieht, berichtet die Webseite häusliche-pflege.net. Der Entwurf, der massive Kritik von Verbänden erhielt, sieht für die Jahre 2027 bis 2029 eine Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnsummensteigerung vor, was erhebliche Einsparungen erbringen soll und als notwendig zur Stabilisierung der GKV-Finanzen betrachtet wird.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
29.04.2026
NRW: Zahl der Pflege-Auszubildenden steigt, Fachkräftemangel bleibt
In NRW steigt die Zahl der Pflege-Auszubildenden, doch der Fachkräftemangel bleibt bestehen, da die ältere Bevölkerung bis 2040 weiter wächst.
In NRW steigt die Zahl der Pflege-Auszubildenden, doch der Fachkräftemangel bleibt bestehen, da die ältere Bevölkerung bis 2040 weiter wächst.
In Nordrhein-Westfalen steigt die Zahl der Auszubildenden im Pflegebereich, doch der Bedarf an Fachkräften bleibt weiterhin hoch. Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet, ist angesichts des erwarteten Anstiegs der älteren Bevölkerung bis 2040 keine Entlastung in Sicht. Trotz der Bemühungen, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, bleibt der Fachkräftemangel eine Herausforderung. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass ein vielfältigeres Angebot an Pflegeformen erforderlich sei, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
29.04.2026
Innovationsfonds: Trotz Förderung weiter Hürden für Regelversorgung
Trotz Milliardenförderung des Innovationsfonds bleiben viele Projekte in der gesetzlichen Krankenversicherung schwer in die Regelversorgung integrierbar.
Trotz Milliardenförderung des Innovationsfonds bleiben viele Projekte in der gesetzlichen Krankenversicherung schwer in die Regelversorgung integrierbar.
Seit 2016 fördert der Innovationsausschuss mit Milliardenmitteln neue Versorgungsmodelle in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zehn Jahre nach dem Start fällt die Bilanz ambivalent aus: Zwar wurden mehr als 800 Projekte unterstützt, doch der Weg in die Regelversorgung bleibt häufig lang und komplex. Ein ausführlicher Beitrag in „Gesundheit + Gesellschaft“ (G+G) 04/2026 analysiert die Entwicklung des Innovationsfonds und beleuchtet, welche Hürden eine erfolgreiche Überführung der Projekte in die Versorgung erschweren. Besondere Aufmerksamkeit gilt den strukturellen Problemen, die den Übergang behindern. Der Artikel diskutiert künftige Reformvorschläge und zeigt auf, wie der Fonds stärker auf die praktische Umsetzung fokussiert werden könnte. (Quelle: aok.de)
COVID-19-Impfstoffe in Rheinland-Pfalz: Haltbarkeitsdatum beachten
KV Rheinland-Pfalz warnt: COVID-19-Impfstoffe kurz vor Ablauf! Gesundheitsberufe sollten zügig handeln, um Verluste zu vermeiden und Impfschutz sicherzustellen.
KV Rheinland-Pfalz warnt: COVID-19-Impfstoffe kurz vor Ablauf! Gesundheitsberufe sollten zügig handeln, um Verluste zu vermeiden und Impfschutz sicherzustellen.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz hat darauf hingewiesen, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe bald das Haltbarkeitsdatum erreichen werden. Gesundheitsberufe und Mitarbeiter der Gesundheitsbranche sollten sich zeitnah informieren, um unnötigen Verlust an Impfstoffen zu vermeiden. Dies ist besonders kritisch, da die Aufrechterhaltung eines ausreichenden Impfschutzes in der Bevölkerung weiterhin hohe Priorität hat. Solche Informationen sind nicht nur für medizinisches Fachpersonal, sondern auch für Verantwortliche in der Lagerung und Verteilung von Vakzinen von Bedeutung. Details hierzu könne man auf den Seiten der aerztezeitung.de nachlesen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
29.04.2026
Berliner Arztpraxen vor Schließung: Existenzangst durch Sparmaßnahmen
Existenzängste in Berliner Arztpraxen: Sparmaßnahmen gefährden fast jede zweite Praxis, führend zu Leistungseinschränkungen und längeren Wartezeiten.
Existenzängste in Berliner Arztpraxen: Sparmaßnahmen gefährden fast jede zweite Praxis, führend zu Leistungseinschränkungen und längeren Wartezeiten.
Eine Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat ergeben, dass nahezu jede zweite Arztpraxis in Berlin von einer Schließung bedroht ist. Dies wurde durch die Befragung von über 2.400 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten festgestellt. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das negative Konsequenzen auf die ambulante Versorgung haben könnte, steht dabei im Zentrum der Sorgen. Mehr als 90 Prozent der Befragten sehen gravierende Auswirkungen voraus. So rechnen etwa 80 Prozent mit Leistungseinschränkungen für gesetzlich Versicherte und längeren Wartezeiten für Patienten. Über die Hälfte der Ärzte spricht von Existenzängsten, ein Drittel erwägt sogar Personalabbau oder Praxisschließung. „Das ist ein Armutszeugnis für unser Gesundheitssystem“, urteilt der Vorstand der KV Berlin. Diese erdrückenden Ergebnisse verdeutlichen die potenziellen Folgen der Sparmaßnahmen auf Initiative der Bundesgesundheitsministerin. Mehr als 1.000 Ärzte erwägen, ihre Praxen aufzugeben oder frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. (Quelle: Ärzte Zeitung)
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