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Pflegepolitik und Recht
20.07.2026
Pflegegehälter seit 2018 um 54 % gestiegen: Politischer Erfolg mit Folgen
Pflegegehälter seit 2018 um 54 % gestiegen: Politischer Erfolg belastet Pflegekassen und wirft Fragen zur Zukunft der Lohnentwicklung auf.
Pflegegehälter seit 2018 um 54 % gestiegen: Politischer Erfolg belastet Pflegekassen und wirft Fragen zur Zukunft der Lohnentwicklung auf.
Die Gehälter in der Pflege sind seit 2018 deutlich angestiegen. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hat sich das mittlere Vollzeitentgelt für Altenpflegefachkräfte von 2877 Euro im Jahr 2018 auf 4438 Euro erhöht, was einem Zuwachs von 54 Prozent entspricht. Dieser Anstieg wurde maßgeblich durch politische Eingriffe vorangetrieben, führt jedoch zu erhöhten finanziellen Belastungen für die Pflegekassen. Der Präsident des Pflege-Arbeitgeberverbands BPA, Rainer Brüderle, bezeichnete den Gehaltsanstieg als „eindrucksvoll“, warnte jedoch, dass die geplante Pflegereform die Heimvergütungen so einschränken könnte, dass künftige Lohnsteigerungen nicht mehr im bisherigen Umfang refinanziert werden können. Die F.A.Z. berichtet von weiteren Lohnsteigerungen in Branchen wie dem Gastgewerbe und der Landwirtschaft, während die Löhne in der Industrie vergleichsweise langsamer angestiegen sind. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Neue S3-Leitlinie stärkt Schmerztherapie bei Demenz-Patienten
Die neue S3-Leitlinie GeriPAIN unterstützt Pflegekräfte bei der Schmerztherapie von Demenz-Patienten durch Richtlinien zur Analyse nonverbaler Signale und Medikamentenanpassung.
Die neue S3-Leitlinie GeriPAIN unterstützt Pflegekräfte bei der Schmerztherapie von Demenz-Patienten durch Richtlinien zur Analyse nonverbaler Signale und Medikamentenanpassung.
Menschen mit Demenz haben oft Schwierigkeiten, ihre Schmerzen klar zu kommunizieren. Daher ist es für Pflegekräfte essentiell, nicht nur die richtigen Fragen zu stellen, sondern auch nonverbale Signale wie Mimik und Gestik zu erkennen. Zur Unterstützung bei dieser anspruchsvollen Aufgabe stehen nun Instrumente und Skalen, inklusive der neuen S3-Leitlinie GeriPAIN, zur Verfügung. Diese Leitlinie bietet wertvolle Tipps zur Schmerztherapie bei geriatrischen Patienten, indem sie auf die besonderen Herausforderungen hinweist, die sich bei der Behandlung älterer Menschen ergeben. Anpassungen bei der Verstoffwechselung von Analgetika und Multimedikation erfordern spezielle Aufmerksamkeit. Pflegefachkräfte sollten sich die neuen Empfehlungen der S3-Leitlinie GeriPAIN zunutze machen, um die Lebensqualität von Demenz-Patienten effizient zu verbessern und die Schmerztherapie zu optimieren. Quelle: Ärzte Zeitung.
Berliner Gericht: Fristlose Kündigung bei Interessenkonflikten möglich
Berliner Gericht bestätigt: Fristlose Kündigungen bei Interessenkonflikten möglich, wenn Arbeitnehmer Loyalitätspflichten verletzen.
Berliner Gericht bestätigt: Fristlose Kündigungen bei Interessenkonflikten möglich, wenn Arbeitnehmer Loyalitätspflichten verletzen.
Das Arbeitsgericht Berlin hat in zwei Fällen entschieden, dass schwerwiegende Verstöße gegen die Loyalitätspflichten der Arbeitnehmer in Bezug auf Interessenkonflikte fristlose Kündigungen rechtfertigen können (Aktenzeichen 21 Ca 13264/25 und 22 Ca 13829/25). Obwohl das Arbeitsrecht diese Pflichten nicht umfassend regelt, können Arbeitgeber vertraglich entsprechende Maßnahmen implementieren. Diese Berliner Urteile betrafen Arbeitnehmer des Versorgungswerks der Berliner Zahnärzte, die ihre Doppelrollen nicht offenlegten. Beispielsweise war ein Arbeitnehmer sowohl Direktor als auch an Gesellschaften beteiligt, in die das Versorgungswerk investierte. Eine weitere Arbeitnehmerin koordinierte Transaktionen für das Versorgungswerk und war gleichzeitig an Treuhandgesellschaften beteiligt, was sie nicht mitteilte. Unternehmen sollten ungeschriebene Regeln und Nebentätigkeitsrichtlinien in Verträgen festhalten, um derartiges Verhalten zu verhindern. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung.
DBfK warnt: Gesetz bedroht Pflegequalität durch Budgetdeckelung
DBfK warnt: Gesetz zur Budgetdeckelung bedroht Pflegequalität und Versorgung in Krankenhäusern und der ambulanten Pflege, so Präsidentin Vera Lux.
DBfK warnt: Gesetz zur Budgetdeckelung bedroht Pflegequalität und Versorgung in Krankenhäusern und der ambulanten Pflege, so Präsidentin Vera Lux.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) äußerte Bedenken an den Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Pflege, wie medconweb.de berichtet. Insbesondere kritisiert der Verband die Deckelung des Pflegebudgets und das Fehlen verbindlicher Personalbemessung in Kliniken. Die Präsidentin des DBfK, Vera Lux, warnt, dass diese Maßnahmen die Qualität der Versorgung in Krankenhäusern und der ambulanten Pflege gefährden könnten. Zudem wird die geplante Begrenzung der Pflegebudgets ab 2027 sowie die Abschaffung der PPR 2.0 für problematisch gehalten.
Präventionsoffensive des BMG: Kritik an fehlender Finanzierungsregelung
Präventionsoffensive des BMG: Mangelnde Finanzierungsregelungen für Präventionsleistungen stoßen auf Kritik aus der Pflegebranche.
Präventionsoffensive des BMG: Mangelnde Finanzierungsregelungen für Präventionsleistungen stoßen auf Kritik aus der Pflegebranche.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 16. Juli 2026 eine Präventionsoffensive gestartet, die Pflegebedürftigkeit im Alter verhindern oder hinauszögern soll. Die Offensive stützt sich auf den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), welches präventive und rehabilitative pflegerische Versorgung fördern soll. Kritiker, darunter der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, bemängeln fehlende konkrete Regelungen zu Präventionsleistungen und deren Finanzierung, berichtet "www.haeusliche-pflege.net".
AOK Hessen deckt Abrechnungsbetrug in der Pflege auf
Die AOK Hessen deckt vermehrten Abrechnungsbetrug bei Verhinderungspflege auf und mahnt vor pauschalen Kontrollen, die mehr Bürokratie schaffen könnten.
Die AOK Hessen deckt vermehrten Abrechnungsbetrug bei Verhinderungspflege auf und mahnt vor pauschalen Kontrollen, die mehr Bürokratie schaffen könnten.
Die AOK Hessen hat eine bemerkenswerte Häufung von Abrechnungsbetrugsfällen in der Pflege aufgedeckt. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, dass insbesondere Leistungen wie die sogenannte Verhinderungspflege für Missbrauch anfällig sind. Diese Leistungen sollen Angehörige entlasten, die sonst die Pflege zu Hause übernehmen. Während die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfstellen aller Krankenkassen Betrugsfällen nachgehen, hat die AOK Hessen als größte Krankenkasse im Bundesland mit einem zehnköpfigen Team besonders viele Betrugsfälle identifiziert. Trotz der entdeckten Betrugsfälle bleibt die Schadensumme von fünf Millionen Euro im Vergleich zu den Gesamtpflegeausgaben von rund vier Milliarden Euro in Hessen relativ gering. Der Bericht betont, dass pauschale Verschärfungen in der Kontrolle mehr Bürokratie für die rechtstreuen Pflegebedürftigen, deren Angehörige und die redlich arbeitenden Dienstleister schaffen würden. (Quelle: F.A.Z.)
Digitalisierung in der Pflege: Karlsfelder Modellprojekt zeigt Potenziale
Das Karlsfelder Projekt „Pflege 2030“ zeigt, wie digitale Tools wie mobile Dokumentation und Spiele Pflegekräfte entlasten, dennoch bleibt Fachkräftemangel zentral.
Das Karlsfelder Projekt „Pflege 2030“ zeigt, wie digitale Tools wie mobile Dokumentation und Spiele Pflegekräfte entlasten, dennoch bleibt Fachkräftemangel zentral.
Beim Modellprojekt „Pflege 2030“ im Karlsfelder Haus Curanum wurden verschiedene digitale Technologien getestet, um die Pflege zu entlasten. Laut der Süddeutschen Zeitung würden vor allem mobile Pflege- und Sprachdokumentationen sowie interaktive Computerspiele für Senioren als effektiv angesehen. Trotz technischer Fortschritte seien qualifizierte Fachkräfte und bessere Arbeitsbedingungen weiterhin zentral für die Pflegequalität. Auch die Herausforderungen des Arbeitsmarkts, wie der Fachkräftemangel, müssten laut Experten dringend adressiert werden.
Pflegeeinrichtungen: Digitaler TI-Zugang ohne SMC-B-Karte möglich
Pflegeeinrichtungen: Zugang zur Telematikinfrastruktur jetzt ohne SMC-B-Karte möglich, mobiles Arbeiten wird durch digitale Zertifikate erleichtert.
Pflegeeinrichtungen: Zugang zur Telematikinfrastruktur jetzt ohne SMC-B-Karte möglich, mobiles Arbeiten wird durch digitale Zertifikate erleichtert.
Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste erhalten ab sofort die Möglichkeit, sich ohne die bislang notwendige SMC-B-Karte mit der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbinden, berichtet Carevor9.de. Anstelle der physischen Institutionskarte ist nun ein digitales Zertifikat ausreichend. Der TI-Gateway-Anbieter Ehex hebt hervor, dass diese Umstellung den mobilen Zugriff auf Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder den KIM-Dienst erleichtert. Die digitalen Zertifikate werden vom Vertrauensdienstanbieter Medisign bereitgestellt und fördern die Mobilität insbesondere im ambulanten Bereich.
Neue E-Rezept-Regelung vereinfacht Versorgung in Pflegeheimen
Ab Juli 2026 ermöglicht eine neue E-Rezept-Regelung direkte Übermittlung an Apotheken, was die Medikamentenversorgung in Pflegeheimen erleichtert.
Ab Juli 2026 ermöglicht eine neue E-Rezept-Regelung direkte Übermittlung an Apotheken, was die Medikamentenversorgung in Pflegeheimen erleichtert.
Seit Juli 2026 haben Arztpraxen in Deutschland die Möglichkeit, E-Rezepte und die dazugehörigen Zugangsdaten direkt an Apotheken, die Pflegeheime versorgen, zu übermitteln. Diese Neuerung, basierend auf dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz, soll die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen, Apotheken und Pflegeheimen effizienter gestalten. Der E-Rezept-Token kann nun per KIM direkt an die heimversorgende Apotheke gesendet werden, wodurch der bisherige Prozess überflüssig wird. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Heimversorgungsvertrag zwischen der Apotheke und dem Pflegeheim. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende 2028, mit dem Ziel, dass ab 2029 alle Pflegeheime selbst auf die E-Rezepte zugreifen können. Apothekenpflichtige Medizinprodukte sind von der Regelung ausgenommen und verbleiben auf den traditionellen Rezeptverfahren. Diese Informationen stammen von aok.de.
Caritas warnt: Gesetzesänderungen gefährden Pflegeversorgung in Offenbach
Caritas Offenbach warnt: Geplante Gesetzesänderungen zur Sozialversicherung gefährden Pflegeversorgung und drohen Wartezeiten zu verlängern.
Caritas Offenbach warnt: Geplante Gesetzesänderungen zur Sozialversicherung gefährden Pflegeversorgung und drohen Wartezeiten zu verlängern.
Der Caritasverband Offenbach äußert Besorgnis über geplante Gesetzesänderungen zur Stabilisierung der Sozialversicherungen, die das Versorgungsangebot für Pflegebedürftige beeinträchtigen könnten. Konkret befürchtet der Verband, dass tarifbedingte Gehaltssteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden, was die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen unter Druck setzt. Dies könnte zu weniger Pflegeangeboten und längeren Wartezeiten führen. Der Verband fordert Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren und betont die Bedeutung einer vollständigen Refinanzierung (Quelle: caritas-offenbach.de).
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