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Medizin, Gesundheit und Prävention
21.09.2026
STIKO: Neue Impfempfehlungen für Risikogruppen und Säuglinge vorgestellt
Die STIKO rät zu neuen Impfungen: Empfehlungen für Säuglinge und Risikogruppen sollen kardiovaskuläre Prävention stärken, darunter COVID-19 und RSV.
Die STIKO rät zu neuen Impfungen: Empfehlungen für Säuglinge und Risikogruppen sollen kardiovaskuläre Prävention stärken, darunter COVID-19 und RSV.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat neue Empfehlungen für Impfungen gegen Atemwegserreger ausgesprochen, die über den direkten Infektionsschutz hinaus eine wichtige Rolle in der kardiovaskulären Prävention spielen können. Zu den aktuellen Empfehlungen zählt die Impfung gegen COVID-19, Influenza, Pertussis, Pneumokokken und RSV. Besonders für Neugeborene und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison wird neben dem bereits verfügbaren langwirksamen Antikörper Nirsevimab nun auch der Antikörper Clesrovimab empfohlen. Diese Impfempfehlungen richten sich vor allem an Risikogruppen, zu denen ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zählen. Die vollständige Erfassung und Analyse dieses Rahmens sowie die potenziellen Auswirkungen für die entsprechende Bevölkerungsgruppe sind zugänglich für medizinisches Fachpersonal, nachdem sie sich auf der Webseite von aerztezeitung.de eingeloggt haben.
Ein innovatives EKG-Unterhemd könnte die Pflegebranche erheblich entlasten und bietet neue Möglichkeiten in der Langzeitpflege und nach Schlaganfällen.
Bereits gemeldet: Dieselbe Nachricht zum EKG-Unterhemd und seinem Potenzial für die Pflege wurde bereits gemeldet.
Vorher: „Smarte Textilien als Chance gegen Fachkräftemangel in der Pflege“ (19.09.2026)
Ein innovatives EKG-Unterhemd könnte die Pflegebranche erheblich entlasten und bietet neue Möglichkeiten in der Langzeitpflege und nach Schlaganfällen.
Laut MDR hat das Greizer Institut ein innovatives Unterhemd entwickelt, das Langzeit-EKGs ermöglicht. Dieser technologische Fortschritt könnte den angespannten Pflegesektor erheblich entlasten. Smarte Textilien, die physiologische Daten sammeln, bieten nicht nur in der Langzeitpflege, sondern auch nach Schlaganfällen und in anderen Gesundheitsbereichen Potenzial. Durch solche Innovationen werden Lösungen für den Mangel an Fachkräften in der Pflegebranche greifbarer. Quellen: MDR Fernsehen, Beitrag vom 18.09.2026.
Bundesarbeitsgericht klärt Streit um Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Bei sachlichen Gründen kann ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein, trotz Religionsfreiheit.
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Bei sachlichen Gründen kann ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein, trotz Religionsfreiheit.
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut über die Benachteiligung im Arbeitsleben aufgrund religiöser Kleidungsstücke, wie etwa Kopftücher, entschieden. Ein Schadenersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kann bestehen, wenn die Religionsausübungsfreiheit verletzt wird. Arbeitgeber müssen jedoch nicht zwangsläufig Schadensersatz leisten, wenn sie sachliche Gründe für ein Kopftuchverbot anführen können, die einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen. Dieses Urteil folgt einer längeren Debatte über die Rechte von Arbeitnehmern bezüglich ihrer Religionsfreiheit am Arbeitsplatz. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit, sowohl die Religions- als auch die Gewissensfreiheit von Arbeitnehmern zu respektieren, was von Arbeitgebern besonders beachtet werden muss, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Die sorgfältige Abwägung von Grundrechten und betrieblichen Interessen bleibt hierbei entscheidend.
Privater Pflegeverband fordert Digitalisierung der Versichertenabfrage
Privater Pflegeverband fordert digitale Abfrage des Versichertenstatus, um 2,3 Millionen Arbeitsstunden zu sparen und mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen.
Privater Pflegeverband fordert digitale Abfrage des Versichertenstatus, um 2,3 Millionen Arbeitsstunden zu sparen und mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen.
Private Pflegeanbieter haben den erheblichen Zeitaufwand kritisiert, der entsteht, weil Versichertenkarten von Pflegebedürftigen regelmäßig in Arztpraxen eingelesen werden müssen. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass jede verfügbare Minute zur Versorgung der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen benötigt werde. Pflegekräfte würden wertvolle Arbeitszeit verlieren, indem sie Karten in Arztpraxen bringen und dort warten müssen. Laut einer Umfrage unter 1016 Mitgliedsunternehmen entstehen dabei durchschnittlich 21,6 Stunden organisatorischer Aufwand pro Quartal. Meurer fordert eine Digitalisierung der Versichertenstatusabfrage über die Telematikinfrastruktur, um die Prozesse zu vereinfachen und Zeit für die Pflege freizugeben. Diese Reform könnte jährlich rund 2,3 Millionen Arbeitsstunden einsparen. Die Deutsche Presse-Agentur berichtet weiter, dass Praxen den Versichertenstatus digital abrufen sollten. (Quelle: F.A.Z.)
Studie: Beratungsbedarf in der häuslichen Pflege wird kaum gedeckt
Nur 10 Prozent der pflegenden Angehörigen nutzen Beratungsangebote, obwohl 40 Prozent diese benötigen würden, so eine alarmierende Studie zur häuslichen Pflege.
Nur 10 Prozent der pflegenden Angehörigen nutzen Beratungsangebote, obwohl 40 Prozent diese benötigen würden, so eine alarmierende Studie zur häuslichen Pflege.
Aktuelle Studien zeigen eine alarmierende Beratungslücke in der Pflege, wie auf "ad-hoc-news.de" berichtet. Während 40 Prozent der pflegenden Angehörigen Hilfe benötigen würden, nutzen nur 10 Prozent die bestehenden Angebote. Experten fordern eine bessere Zugänglichkeit von Beratungsressourcen. In Deutschland stützen sich rund 7,1 Millionen Angehörige auf familiäre Netzwerke zur Pflege von 4,9 Millionen Menschen im häuslichen Umfeld. Um diesem Missstand zu begegnen, sind neue Anlaufstellen und Initiativen unerlässlich, um den wachsenden Bedarf zu decken und die häusliche Pflege zu stabilisieren.
Proteste in München gegen geplante Rentenkürzungen für Pflegende
In München protestieren Pflegende gegen geplante Rentenkürzungen um 30 Prozent, die ihre finanzielle Lage drastisch verschlechtern könnten. Unsicherheit herrscht weiter.
Einordnung: In München protestieren Betroffene gegen die geplanten Rentenkürzungen, die bis zu 30 Prozent betragen könnten.
Vorher: „Kritik an Pflegeneuordnungsgesetz: Rentenkürzungen für Angehörige umstritten“ (09.06.2026)
In München protestieren Pflegende gegen geplante Rentenkürzungen um 30 Prozent, die ihre finanzielle Lage drastisch verschlechtern könnten. Unsicherheit herrscht weiter.
Laut einem Bericht von Joyn haben geplante Sparmaßnahmen bei der Pflegeversicherung in München zu Protesten geführt. Betroffene kritisieren die möglichen Rentenkürzungen für pflegende Angehörige, die um 30 Prozent gesenkt werden könnten. Diese Aussicht hat bei den Protestierenden Unzufriedenheit ausgelöst, da eine solche Kürzung ihre finanzielle Situation erheblich belasten würde. Ob die umstrittene Reform tatsächlich umgesetzt wird, ist bisher unklar.
Entlastungsbetrag: BSG-Urteil schränkt Nutzung auf anerkannte Anbieter ein
Das BSG klärt: Entlastungsbetrag nur für anerkannte Dienste. Pflegeleistungen von Privatpersonen ohne Anerkennung ausgeschlossen.
Bereits gemeldet: Dieselbe Nachricht zum BSG-Urteil über die fehlende Erstattung des Entlastungsbetrags bei nicht anerkannten Helfern wurde bereits gemeldet.
Vorher: „Pflegegeld bleibt, Anerkennung nötig für Entlastungsbetrag - Urteil BSG“ (04.09.2026)
Das BSG klärt: Entlastungsbetrag nur für anerkannte Dienste. Pflegeleistungen von Privatpersonen ohne Anerkennung ausgeschlossen.
Das Bundessozialgericht hat durch ein Urteil Klarheit bezüglich der Nutzung des Entlastungsbetrags für Pflegebedürftige geschaffen, wie "gegen-hartz.de" berichtet. Das Gericht entschied, dass dieser Betrag zweckgebunden ist und nur bei anerkannten Unterstützungsangeboten genutzt werden kann. Im verhandelten Fall hatte eine Pflegebedürftige Zahlungen an ihre Nachbarin, die als Haushaltshilfe agierte, nicht erstattet bekommen, da diese nicht als anerkannte Anbieterin galt. Somit gilt: Nur formell anerkannte Hilfeleistungen können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Pflegegrad-Befristungen: Geplante Änderungen sorgen für Unsicherheit
Geplante Befristungen bei Pflegegraden sorgen für Unsicherheit und könnten Pflegebedürftige vor finanzielle Herausforderungen stellen.
Geplante Befristungen bei Pflegegraden sorgen für Unsicherheit und könnten Pflegebedürftige vor finanzielle Herausforderungen stellen.
Das Pflegeneuordnungsgesetz plant, Pflegegrade häufiger zu befristen, wenn eine Verbesserung der Situation zu erwarten ist, berichtet gegen-hartz.de. Diese Änderung könnte die Betroffenen vor finanzielle Herausforderungen stellen, da mit dem Ablauf eines befristeten Pflegegrads Pflegegeld und weitere Leistungen enden können. Der Referentenentwurf sieht vor, dass bereits eine begründete Wahrscheinlichkeit für eine Besserung ausreicht, um eine Befristung zu rechtfertigen. Der endgültige Anspruch auf Leistungen hängt dann von der Neubegutachtung ab.
Brand in Berliner Pflegeeinrichtung: Ein Toter, 25 Verletzte, Ursache unklar
Brand in Berliner Pflegeheim: Ein Toter, 25 Verletzte, Ursache unklar. Feuer aus Patientenzimmer, alle evakuiert, Verkehr gesperrt. Feuerwehr mit 160 Kräften vor Ort.
Brand in Berliner Pflegeheim: Ein Toter, 25 Verletzte, Ursache unklar. Feuer aus Patientenzimmer, alle evakuiert, Verkehr gesperrt. Feuerwehr mit 160 Kräften vor Ort.
Bei einem Brand in einer Pflegeeinrichtung in Berlin-Kreuzberg ist ein Mensch nach Angaben der Feuerwehr gestorben. Zudem wurden 25 Bewohner verletzt, eine Person davon schwebt in Lebensgefahr. Diese wurde reanimiert und in ein Krankenhaus gebracht. Die übrigen Verletzten erlitten überwiegend Rauchgasvergiftungen. Nachdem die Feuerwehr von 21 Verletzten berichtet hatte, korrigierte sie die Zahl nach oben. Alle Bewohner der Einrichtung wurden evakuiert. Der Brand war in einem Patientenzimmer ausgebrochen, die Ursache ist noch unklar. Das Feuer ist unter Kontrolle, die Feuerwehr war mit rund 160 Einsatzkräften vor Ort. Aufgrund des Einsatzes kam es zu Verkehrssperrungen im Umfeld der Einrichtung, so die Berliner Polizei. (Quelle: dpa, Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Caritas fordert strengere Gesetze zur Suizidprävention und Schutzmaßnahmen
Caritas drängt auf strengere Suizidpräventionsgesetze zum Schutz der Betroffenen und fordert klare Trennung von Suizidassistenz und Pflegeaufgaben.
Caritas drängt auf strengere Suizidpräventionsgesetze zum Schutz der Betroffenen und fordert klare Trennung von Suizidassistenz und Pflegeaufgaben.
Beim 75. Deutschen Juristentag hat Eva Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, für strikte gesetzliche Regelungen zur Suizidprävention plädiert, berichtet www.eu-schwerbehinderung.eu. Welskop-Deffaa betonte, die Freiheit und das Leben von Menschen, die über einen assistierten Suizid nachdenken, müssten besser geschützt werden. Die Caritas fordert, Suizidmethoden schwerer zugänglich zu machen und Suizidassistenz klar von medizinischen und pflegerischen Aufgaben zu trennen, um Abhängigkeitsverhältnisse zu vermeiden.
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