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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
24.06.2026
Forderung nach klaren Regeln für Primärversorgungszentren Integration
Fehlende Regelungen bremsen Primärversorgungszentren: Experten fordern beim Hauptstadtkongress klare gesetzliche Vorgaben für eine bessere Integration in die Regelversorgung.
Fehlende Regelungen bremsen Primärversorgungszentren: Experten fordern beim Hauptstadtkongress klare gesetzliche Vorgaben für eine bessere Integration in die Regelversorgung.
Beim Hauptstadtkongress wurde die Herausforderung thematisiert, Primärversorgungszentren erfolgreich in die Regelversorgung zu integrieren. Einer der Hauptkritikpunkte ist das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen seitens des Bundes, die die Finanzierung und rechtliche Fragen klären könnten. Michael Zaske, Abteilungsleiter im brandenburgischen Gesundheitsministerium, wies darauf hin, dass eine ausschließlich auf Hausärzte fokussierte Versorgung nicht ausreiche, vor allem in Regionen mit unbesetzten Arztsitzen. Er forderte, weitere Berufsgruppen stärker einzubeziehen und deren Fähigkeiten effizient zu nutzen. Trotz der Auflagen sei das Potenzial solcher interprofessioneller Teams groß, so Dr. Helmut Hildebrandt, der durch Untersuchungen zeigen konnte, dass Hausärzte in solchen Settings signifikant mehr Patienten betreuen können. Mike Teske vom Bosch Health Campus bemerkte, dass bloße Teamzusammenstellungen nicht genügen, um die angestrebte Versorgung zu erreichen. Manuela Pintarelli-Rauschenbach vom Verband für Physiotherapie betonte zudem, dass der politische Wille und die Vergütungsstruktur entscheidend für den Erfolg sind. (Quelle: aerztezeitung.de)
Mehr finanzielle Förderung für nichtärztliche Fachkräfte ab Juli
Ab Juli fördert der Selektivvertrag der Betriebskrankenkassen erstmals akademisch qualifizierte, nichtärztliche Fachkräfte finanziell.
Ab Juli fördert der Selektivvertrag der Betriebskrankenkassen erstmals akademisch qualifizierte, nichtärztliche Fachkräfte finanziell.
Ab Juli wird es für Versicherte der Betriebskrankenkassen im Rahmen des hausärztlichen Selektivvertrags mehr finanzielle Unterstützung geben. Die Besonderheit dabei: Erstmals wird der Einsatz von akademisch qualifizierten, nichtärztlichen Fachkräften gefördert. Dieser Schritt ist formell eingebettet in den Bereich des „Praxis-Patienten-Kontakts“. Das berichten Quellen der Ärzte Zeitung. Diese Maßnahme könnte die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und nichtärztlichem Personal intensivieren, was langfristig zu einer verbesserten Patientenbetreuung führen kann. Für die ärztlichen Praxen bedeutet dies nicht nur eine monetäre Unterstützung, sondern auch eine Anerkennung der wertvollen Arbeit der unterstützenden Mitarbeiter.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
24.06.2026
Notfallregelung für Kliniken: G-BA-Novelle kann in Kraft treten
Das Bundesgesundheitsministerium genehmigt neue Notfallregeln: Kliniken ohne Einstufung drohen 60 Euro Abschlag pro Fall. Veröffentlichung steht aus.
Das Bundesgesundheitsministerium genehmigt neue Notfallregeln: Kliniken ohne Einstufung drohen 60 Euro Abschlag pro Fall. Veröffentlichung steht aus.
Das Bundesgesundheitsministerium hat keine Einwände gegen die überarbeitete Notfallstufenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), sodass diese in Kraft treten kann. Dies berichtet die AOK auf ihrer Webseite. Danach können die im November 2025 beschlossenen Regelungen wirksam werden, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind. Krankenhäuser ohne Notfallstufenzuordnung müssen dann pauschale Abschläge von 60 Euro pro vollstationärem Fall akzeptieren. Hintergrund der Anpassung war ein Urteil des Bundessozialgerichts, das die vorherigen Vorgaben teilweise für unwirksam erklärt hatte. Nun sind Kliniken, die Mindestvorgaben nicht erfüllen, klar in die Kategorie "Nicht-Teilnahme an der Notfallversorgung" eingeordnet. Laut Ärzteblatt sind etwa 550 Krankenhäuser der Basis-Notfallstufe für Erwachsene zugeordnet, 104 Standorte kümmern sich um Kinder. Erweiterte Notfallstufen decken 271 Standorte für Erwachsene und 135 für Kinder ab, während umfassende Stufen an 175 beziehungsweise 57 Standorten angeboten werden.
Präventionsmaßnahmen für Ältere mangelhaft umgesetzt: Handlungsbedarf
Prävention für Hochaltrige wird unzureichend umgesetzt, erfordert gemeinsames Handeln von Ärzten, Krankenkassen und Gesellschaft. Handlungsbedarf besteht dringend.
Prävention für Hochaltrige wird unzureichend umgesetzt, erfordert gemeinsames Handeln von Ärzten, Krankenkassen und Gesellschaft. Handlungsbedarf besteht dringend.
Eine Untersuchung der Präventionsmaßnahmen für hochaltrige Menschen zeigt, dass diese in der Bevölkerung noch schlechter umgesetzt werden als bisher angenommen. Diese Verantwortung liegt nicht allein bei Ärzten und Krankenkassen, sondern erfordert eine gemeinschaftliche Anstrengung. Laut einem Bericht, der auf aerztezeitung.de veröffentlicht wurde, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Prävention sollte gerade bei älteren Menschen nicht vernachlässigt werden, da sie essenziell für deren Gesundheitszustand ist. Die Sensibilisierung der gesamten Gesellschaft für dieses Thema ist erforderlich, um Präventionsmaßnahmen effektiver zu gestalten und umzusetzen.
Berliner Datenschutzbeauftragte verhängt Bußgeld gegen Medizinfirma
Bußgeld für Medizinfirma wegen unsicherem E-Mail-Postfach: Berliner Datenschutzbeauftragte greift bei mangelndem Schutz von Patientendaten durch.
Bußgeld für Medizinfirma wegen unsicherem E-Mail-Postfach: Berliner Datenschutzbeauftragte greift bei mangelndem Schutz von Patientendaten durch.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld gegen ein Medizinfirma verhängt, die Patientendaten in einem unsicheren E-Mail-Postfach nicht ausreichend geschützt hat. Die Verwendung von Webmail-Zugängen für den Zugriff auf Praxis-Postfächer erfordert eine besonders sorgfältige Absicherung, um die sensiblen Daten der Patienten vor Hackerangriffen zu schützen. Die Maßnahme ist ein klares Signal dafür, dass Versäumnisse im Datenschutz nicht toleriert werden. Die vollständigen Details und Hintergründe zu diesem Vorfall finden Leser auf der Webseite der Ärztezeitung.
Pflegekasse plant Erhöhung des Entlastungsbetrages ab 2028
Pflegekasse plant Erhöhung: Entlastungsbetrag könnte ab 2028 von 131 auf 146 Euro steigen. Änderungen durch Pflegereform 2023.
Pflegekasse plant Erhöhung: Entlastungsbetrag könnte ab 2028 von 131 auf 146 Euro steigen. Änderungen durch Pflegereform 2023.
Die Allgäuer Zeitung berichtet, dass die Leistungen der Pflegekasse zum 1. Januar 2028 erhöht werden könnten. Im Zuge der Pflegereform von 2023, insbesondere durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, sollen Pflegebedürftige von einer Anhebung des Entlastungsbetrages profitieren. Dieser liegt derzeit bei 131 Euro pro Monat und könnte basierend auf den vorliegenden Prognosen der wirtschaftlichen Gemeinschaftsdiagnose auf maximal 146 Euro steigen. Entsprechend den aktuellen Plänen der Regierung könnte sich die Dynamisierung allerdings reduzieren. (Quelle: www.allgaeuer-zeitung.de)
Langsamer Fortschritt bei ePA: Kritik an Zugriffsrechten für Krankenkassen
Langsamer Fortschritt bei ePA: Abgeordneter Dahmen kritisiert mangelnden ärztlichen Mehrwert und umstrittene Zugriffsrechte für Krankenkassen.
Langsamer Fortschritt bei ePA: Abgeordneter Dahmen kritisiert mangelnden ärztlichen Mehrwert und umstrittene Zugriffsrechte für Krankenkassen.
Abgeordneter Dahmen kritisiert den langsamen Fortschritt bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland. Trotz der geplanten Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur durch die gematik, bei der der Übergang zur TI 2.0 die mobile Nutzung und moderne Sicherheitsstandards stärkt, fehlt es derzeit an ärztlichem Mehrwert. Zudem sorgt das geplante Digitalgesetz, das den Krankenkassen erweiterte Zugriffsrechte auf die ePA gewährt, für Unmut bei Ärzten, berichtete die ÄRZTE ZEITUNG (aerztezeitung.de). Auf dem 130. Deutschen Ärztetag wurden die Bedenken der Mediziner hinsichtlich dieser Zugriffsrechte deutlich.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
24.06.2026
Fachkongress erkundet KI und Robotik zur Reduzierung von Zwangsmaßnahmen
Innovative KI und Robotik: Der Werdenfelser Weg-Kongress thematisiert am 17. Juli 2026 die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen in der Pflege.
Innovative KI und Robotik: Der Werdenfelser Weg-Kongress thematisiert am 17. Juli 2026 die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen in der Pflege.
Der Fachkongress "Werdenfelser Weg" widmet sich am 17. Juli 2026 in München und online innovativen Ansätzen zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege. Im Fokus stehen die Potenziale von Künstlicher Intelligenz und Robotik. Experten diskutieren die Herausforderungen und Chancen der Technologien für eine pflegebedürftigen-gerechte Betreuung. Der Kongress wird von der Katholischen Stiftungshochschule München und den Initiatoren des Werdenfelser Wegs organisiert und bietet Raum für Austausch und Vernetzung unter Fachleuten, so berichtet BibliomedPflege.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
24.06.2026
Magdeburg startet Initiative gegen Fachkräftemangel in der Pflege
Magdeburg startet Initiative gegen Pflege-Fachkräftemangel: Stadt strebt nachhaltige Lösungen an, um Bedarf zu decken und zukunftssichere Pflege zu sichern.
Magdeburg startet Initiative gegen Pflege-Fachkräftemangel: Stadt strebt nachhaltige Lösungen an, um Bedarf zu decken und zukunftssichere Pflege zu sichern.
Um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken, hat die Stadt Magdeburg eine neue Initiative ins Leben gerufen, wie auf der Website www.magdeburg.de berichtet wird. Ziel der Initiative ist es, nachhaltige Lösungen zu finden, um den Bedarf an qualifizierten Pflegekräften zu decken. Dies ist von großer Bedeutung für die Pflegebranche sowie für Angehörige von Pflegebedürftigen und zeigt das Engagement der Stadt für eine zukunftssichere Pflegeinfrastruktur. Die Details zu den konkreten Maßnahmen werden in den kommenden Wochen vorgestellt.
Bundestag debattiert über Anträge zum Hitzeschutz in der Pflege
Der Bundestag debattiert über Anträge von Grünen und Linken zum Hitzeschutz in der Pflege, um schutzbedürftige Gruppen besser vor Hitze zu bewahren.
Der Bundestag debattiert über Anträge von Grünen und Linken zum Hitzeschutz in der Pflege, um schutzbedürftige Gruppen besser vor Hitze zu bewahren.
Der Bundestag diskutiert am 25. Juni 2026 über Anträge zu Hitzeschutz und Pflege, vorgebracht von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linken, wie vom Deutschen Bundestag berichtet. Die Grünen fordern einen verbindlichen und sozial gerechten Hitzeschutz sowie die Förderung von "Green Hospitals". Zudem sollen städtische Umweltmaßnahmen die Klimaresilienz verbessern. Die Linken verlangen besseren Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Die Anträge beinhalten spezifische Schutzmaßnahmen für gefährdete Gruppen und die Entwicklung widerstandsfähiger Pflegesysteme.
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