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Finanzen und Versicherung
23.09.2026
BARMER-Report: Kosten für Herz- und Asthma-Medikamente drastisch gestiegen
Kosten für Herz- und Asthma-Medikamente sind seit 2014 drastisch gestiegen, aufgrund teurer, patentgeschützter Arzneien, berichtet der BARMER-Report.
Kosten für Herz- und Asthma-Medikamente sind seit 2014 drastisch gestiegen, aufgrund teurer, patentgeschützter Arzneien, berichtet der BARMER-Report.
Die BARMER hat in ihrem Arzneimittelreport die Ausgabenentwicklung für die medikamentöse Versorgung bei Volkskrankheiten untersucht. Dabei zeigt sich seit 2014 ein erheblicher Anstieg der Kosten, insbesondere bei der Therapie von Herzinsuffizienz- und Asthma-Patienten. Die durchschnittlichen Arzneimittelkosten für Herzinsuffizienz stiegen um 94 Prozent von 1.176 auf 2.283 Euro jährlich. Dies wird vor allem durch patentgeschützte Medikamente verursacht, bei denen die Ausgaben um 183 Prozent zulegten. Auch bei Asthma betrug der Anstieg der Ausgaben jährlich acht Prozent, insgesamt 80 Prozent über zehn Jahre. Die gestiegene Morbidität kann diesen Kostenanstieg nicht vollständig erklären. BARMER-Vorstandschef Prof. Dr. Christoph Straub plädiert für eine Weiterentwicklung der Nutzenbewertung zur Ausgabenkontrolle, insbesondere bei Arzneimitteln mit unsicherer Datenlage. Trotz der gestiegenen Kosten hebt der Report die Therapiemöglichkeiten hervor, die etwa bei Herzinsuffizienz zu verlängertem Überleben führen können. Die Quelle der Informationen ist die Ärztezeitung.
Landessozialgericht bestätigt Relevanz des RKI-Berichts zu Impf-Nebenwirkungen
Ein Landessozialgericht bestätigt die Bedeutung des RKI-Berichts zu Impf-Nebenwirkungen als entscheidend für die STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung.
Ein Landessozialgericht bestätigt die Bedeutung des RKI-Berichts zu Impf-Nebenwirkungen als entscheidend für die STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung.
Ein RKI-Bericht aus dem Jahr 2023 wird laut Landessozialgericht Potsdam als ausreichend erachtet, um den aktuellen Stand der Erkenntnisse darüber widerzuspiegeln, welche unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) den Corona-Impfungen zugeschrieben werden können. Dieser Bericht war maßgeblich für die Implementierung der COVID-19-Impfung in die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Informationen stellen sicher, dass die Einschätzungen hinsichtlich der Nebenwirkungen realistisch sind, so das Urteil des Gerichts. Aerztezeitung.de berichtet über dieses Urteil und hebt hervor, wie essenziell der RKI-Bericht für die gegenwärtigen Beurteilungen der Impfstoffsicherheit ist. Die Aussage des Landessozialgerichts verdeutlicht die Bedeutung der RKI-Richtlinien für die medizinische Praxis und das Vertrauen der Fachwelt in diese Dokumentation.
Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht bestätigt das Ausbildungsverbot für ein Pflegeheim wegen erheblicher Ausbildungsdefizite und Nichteinhaltung des Pflegeberufegesetzes.
Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht bestätigt das Ausbildungsverbot für ein Pflegeheim wegen erheblicher Ausbildungsdefizite und Nichteinhaltung des Pflegeberufegesetzes.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat das Ausbildungsverbot für ein Pflegeheim bestätigt, berichtet Bibliomed Pflege. Die Entscheidung basiert auf erheblichen Mängeln in der Ausbildung, die bei einer Kontrolle festgestellt wurden. Es wurde bemängelt, dass das Verhältnis von Auszubildenden zu Pflegefachkräften unangemessen sei und die Praxisanleitung unzureichend. Aufgaben, die Auszubildenden allein übertragen wurden, entsprachen weder ihrem Ausbildungszweck noch -stand. Das Gericht betont die Notwendigkeit der Einhaltung von Anforderungen gemäß Pflegeberufegesetz.
Unfallrückgang 2025: Stabile Berufskrankheiten bei steigenden Einnahmen
Unfallrückgang 2025: Trotz weniger Arbeitsunfälle bleiben Berufskrankheiten stabil, während steigende Löhne die Einnahmen der Unfallversicherung erhöhen.
Unfallrückgang 2025: Trotz weniger Arbeitsunfälle bleiben Berufskrankheiten stabil, während steigende Löhne die Einnahmen der Unfallversicherung erhöhen.
Die Gesetzliche Unfallversicherung berichtet für das Jahr 2025 von einem Rückgang der Arbeitsunfälle bei gleichzeitiger Stabilität der anerkannten Berufskrankheiten. Trotz dieser Entwicklungen steigen die Einnahmen der Unfallversicherung aufgrund einer expansiven Lohnentwicklung. Insbesondere bleibt COVID-19 eine konstante Größe unter den anerkannten Berufskrankheiten, was die anhaltende Relevanz des Virus im beruflichen Umfeld untermauert. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung von Präventions- und Schutzmaßnahmen in Betrieben, um das Risiko von Berufskrankheiten, einschließlich solcher durch Viren wie COVID-19, zu minimieren. Dies geht aus einem Bericht der Ärzte Zeitung hervor.
Hessisches Sozialstaatsbündnis warnt vor Kürzungen im Sozialstaat
Das Hessische Sozialstaatsbündnis warnt vor Kürzungen im Sozialstaat und plant eine Demonstration, um gegen drohende Einschnitte bei sozialen Leistungen zu protestieren.
Das Hessische Sozialstaatsbündnis warnt vor Kürzungen im Sozialstaat und plant eine Demonstration, um gegen drohende Einschnitte bei sozialen Leistungen zu protestieren.
Das Hessische Sozialstaatsbündnis warnt vor drastischen Einschnitten im Sozialstaat. Bei einer Pressekonferenz forderten die Bündnispartner, darunter der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen und der DGB Hessen-Thüringen, einen „starken, gerechten und zukunftssicheren Sozialstaat“. Ein internes Arbeitspapier schlägt Kürzungen bei der Kinder- und Jugendhilfe, Pflege und Unterstützung von Menschen mit Behinderung vor. Michael Rudolph vom DGB betonte, Sozialleistungen seien ein „erworbenes und verdientes Recht“. Yasmin Alinaghi vom Paritätischen Wohlfahrtsverband nannte die Pläne einen „Frontalangriff“ auf soziale Errungenschaften. Kürzungen seien eine „programmierte Altersarmut bei Frauen“. Carsten Tag von der Diakonie Hessen warnte vor den langfristigen Folgen der Kürzungen, die zu gesellschaftlichen Spaltungen führen könnten. Am Samstag plant das Bündnis eine Demonstration in Frankfurt. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung.
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 deutlich um 563 Euro
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 563 Euro auf 6.375 Euro monatlich, was zu höheren Beiträgen führt und Wechselmöglichkeiten in die PKV eröffnet.
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 563 Euro auf 6.375 Euro monatlich, was zu höheren Beiträgen führt und Wechselmöglichkeiten in die PKV eröffnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im Jahr 2027 deutlich angehoben. Laut einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die Grenze um rund 563 Euro auf 6.375 Euro pro Monat oder 76.500 Euro pro Jahr steigen. Dies führt dazu, dass der maximale GKV-Gesamtbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam tragen, von derzeit etwa 1.017 Euro pro Monat auf knapp 1.116 Euro ansteigen könnte, vorausgesetzt, der Zusatzbeitrag bleibt konstant. Diese Veränderungen resultieren aus der Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen, die sich an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter orientiert. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird erhöht, was Arbeitnehmern mit hohem Einkommen die Möglichkeit eröffnet, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies sind entscheidende Anpassungen, die laut dem Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung die Beitragsgerechtigkeit stärken und einen solidarischen Beitrag zu Reformen leisten sollen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Eigenanteile in Münchner Pflegeheimen steigen um 6,7 Prozent
Die Eigenanteile in Münchener Pflegeheimen steigen um 6,7%, was Bedenken über das wachsende Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit auslöst.
Die Eigenanteile in Münchener Pflegeheimen steigen um 6,7%, was Bedenken über das wachsende Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit auslöst.
Die Eigenanteile, die Bewohnerinnen und Bewohner in Münchens vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlen, sind laut einem Marktbericht des städtischen Sozialreferats im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Bericht, der dem Sozialausschuss vorgelegt wurde, zeigt, dass der Eigenanteil im Einzelzimmer im Jahr 2025 im Median 3.833 Euro betrug, was einen Anstieg von 6,7 Prozent bedeutet. Bürgermeisterin Verena Dietl äußerte Bedenken über die steigenden Kosten und verwies auf das Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit. Sie forderte vom Bund konkrete Vorschläge zur Finanzierung der Pflegeversicherung.
Steigende Pflegekosten: Mehr Senioren in NRW auf Sozialhilfe angewiesen
Steigende Pflegekosten zwingen in NRW mehr Senioren auf Sozialhilfe, da sie Heimkosten nicht mehr tragen können. Besonders betroffen: Frauen ab 83 Jahren.
Steigende Pflegekosten zwingen in NRW mehr Senioren auf Sozialhilfe, da sie Heimkosten nicht mehr tragen können. Besonders betroffen: Frauen ab 83 Jahren.
In Nordrhein-Westfalen nehmen die Fälle zu, in denen Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen sind, da sie die Kosten für Pflegeheime nicht mehr selbst tragen können, berichtet der WDR. Die Landesstatistikbehörde IT.NRW gibt an, dass aktuell 91.125 Menschen Hilfe zur Pflege benötigen, ein Anstieg von fünf Prozent im Vergleich zu 2024. Besonders betroffen sind Frauen mit einem Durchschnittsalter von 83 Jahren. Der Städte- und Gemeindebund NRW kritisierte die steigenden Kosten und fordert eine Begrenzung des Eigenanteils. Die SPD warnt vor der Armutsgefährdung der Senioren.
Drohendes Minus in Pflegekassen entfacht Streit um Finanzausgleich
Drohendes Minus bei Pflegekassen entfacht hitzige Debatte: Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sorgt für Widerstand.
Einordnung: Neu sind die scharfe PKV-Ablehnung mit Klageandrohung sowie der Streit zwischen SPD-geführten Ministerien und Gesundheitsminister Linnemann.
Vorher: „Pflegeversicherung in Not: Hilfe durch private Anbieter diskutiert“ (19.09.2026)
Drohendes Minus bei Pflegekassen entfacht hitzige Debatte: Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sorgt für Widerstand.
Der sozialen Pflegeversicherung droht erneut ein dickes Minus zum Jahresende, was die Diskussion über einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung anheizt. Der PKV-Verband, vertreten durch Thomas Brahm, verurteilt solche Überlegungen scharf. Brahm spricht von einem "Dammbruch", der das Vertrauen in die Kapitaldeckung und die Bereitschaft zur privaten Vorsorge schwächen würde. Die angedachten Maßnahmen, wie die Übertragung von Alterungsrückstellungen, kämen einer verfassungswidrigen "Enteignung" gleich. Sollte die Regierung diesen Schritt wagen, kündigte Brahm rechtliche Gegenmaßnahmen an. Der Hintergrund dieser Debatte sind Pläne im BMAS, die einen Finanzausgleich in der geplanten Pflegereform vorsehen. SPD-geführte Ministerien loten derzeit Modelle aus, die angesichts der Kostenasymmetrie zwischen den Systemen eine Entlastung der sozialen Pflegeversicherung bewirken könnten. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) lehnt jedoch einen solchen Ausgleich ab. Die Quelle dieser Informationen ist die „Ärztezeitung“.
Juristentag fordert klare Regelungen für Suizidhilfe und Schutzkonzept
Der Deutsche Juristentag fordert eine klare gesetzliche Regelung der Suizidhilfe sowie ein Schutzkonzept, das Beratung und Begutachtung für Sterbewillige umfasst.
Der Deutsche Juristentag fordert eine klare gesetzliche Regelung der Suizidhilfe sowie ein Schutzkonzept, das Beratung und Begutachtung für Sterbewillige umfasst.
Der Deutsche Juristentag hat Gesetzgebern empfohlen, die Suizidhilfe gesetzlich klarer zu regeln und ein umfassendes Schutzkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept sollte Beratungs-, Aufklärungs- und Begutachtungsverfahren für Sterbewillige durch Ärzte festlegen. Die Mehrheit der Juristentagsteilnehmer sprach sich gegen ein separates Sterbegleitungsgesetz aus, lehnte jedoch einen "Freibrief" für Sterbehilfeorganisationen ab. Jedoch befürworteten die Juristen, dass unabhängige Personen die verschiedenen Verfahrensschritte der Suizidhilfe durchführen sollten. Auch solle Sterbehilfeorganisationen eine verwaltungsrechtliche Zulassung benötigen. Wichtige Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, die Suizidhilfe leisten, wurden betont. Professor Anette Grünewald wies darauf hin, dass geltende Regelungen zur Suizidhilfe oft unklar seien und Ärzte, die assistieren, sich Strafbarkeitsrisiken aussetzen. Dies könnte die Auswahl möglicher Helfer negativ beeinflussen, berichtete aerztezeitung.de.
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