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Digitalisierung und Technologie
14.10.2026
Linnemann will Gesundheitsdaten stärker für Forschung nutzen
Gesundheitsminister Carsten Linnemann will Gesundheitsdaten stärker für Forschung und Versorgung nutzen. Ab 2027 sollen Daten aus E-Patientenakten bereitstehen.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann will Gesundheitsdaten stärker für Forschung und Versorgung nutzen. Ab 2027 sollen Daten aus E-Patientenakten bereitstehen.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Versorgung und politische Steuerung ausbauen. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, gingen beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit seit Oktober 2025 rund 120 Anträge aus Selbstverwaltung, Wissenschaft und Industrie ein. Ende Oktober sollen erstmals Daten aus der elektronischen Patientenakte eingespeist werden und ab 2027 für Forschungszwecke bereitstehen. Perspektivisch könnten neben Angaben zum Medikationsmanagement auch Laborwerte einfließen. Das Zentrum soll unter anderem Präventionsprojekte, klinische Studien und die Qualitätssicherung unterstützen. In eng begrenzten Fällen könnten Leistungserbringer identifiziert werden, etwa damit sich Ärzte bei seltenen Behandlungsfällen austauschen können; eine Reidentifizierung von Patienten soll ausgeschlossen bleiben. Der GKV-Spitzenverband fordert eine stärkere finanzielle Beteiligung der Industrie an Ausbau und Betrieb.
Bei mehr als 3.800 Euro Eigenanteil fordert München Nachbesserungen an der Pflegereform: Kosten deckeln, Kommunen entlasten, Kürzungen verhindern.
Einordnung: Nach dem Kabinettsbeschluss fordert München nun eine Deckelung der Eigenanteile, Kassenfinanzierung der Behandlungspflege und das Ende der Ausbildungsumlage.
Vorher: „Pflegereform: Mehrkosten für Heimbewohner trotz drohendem Kassendefizit“ (14.07.2026)
Bei mehr als 3.800 Euro Eigenanteil fordert München Nachbesserungen an der Pflegereform: Kosten deckeln, Kommunen entlasten, Kürzungen verhindern.
Nach dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz fordert München Nachbesserungen. Laut Rathaus zahlen Bewohner vollstationärer Einrichtungen in der Stadt durchschnittlich mehr als 3.800 Euro monatlich selbst. Die Stadt verlangt eine Deckelung der Eigenanteile, die Finanzierung der Behandlungspflege durch Krankenkassen und ein Ende der Ausbildungsumlage. Sie warnt zudem vor Leistungskürzungen, ungedeckten Personalkosten, der ausgesetzten Tariftreue und Mehrbelastungen der Kommunen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
14.10.2026
Notfallreform geht in die entscheidende parlamentarische Phase
Die Notfallreform geht in die entscheidende Phase: Der Gesundheitsausschuss berät letzte Änderungen, am Donnerstag stimmt der Bundestag ab.
Einordnung: Die Reform erreicht die Schlussberatung im Ausschuss; am Donnerstag soll der Bundestag über die geänderte Vorlage abstimmen.
Vorher: „Bundestag diskutiert dringend benötigte Notfallreform zur besseren Vernetzung“ (10.07.2026)
Die Notfallreform geht in die entscheidende Phase: Der Gesundheitsausschuss berät letzte Änderungen, am Donnerstag stimmt der Bundestag ab.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat die Schlussberatung zur Reform der Notfallversorgung aufgenommen. Nach Angaben des Parlaments befassten sich die Abgeordneten zunächst mit den ersten von 22 Änderungsanträgen von Union und SPD. Hinzu kommen zwölf Anträge mit Folgeänderungen zum bereits verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Diese sollen an die Notfallreform angehängt werden. Wegen der vollen Tagesordnung wurde die Sitzung unterbrochen und sollte am Abend fortgesetzt werden. Noch am Mittwoch waren die Beratungen über die übrigen Änderungen sowie die Schlussabstimmungen im Ausschuss vorgesehen. Neu ist damit der Übergang in die entscheidende parlamentarische Phase: Der Bundestag soll am Donnerstag im Plenum über die geänderte Notfallreform abstimmen.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
14.10.2026
Betriebe prüfen psychische Belastungen noch zu selten
Viele Betriebe prüfen psychische Belastungen ihrer Beschäftigten zu selten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen haben laut Arbeitsmedizinerin Nachholbedarf.
Viele Betriebe prüfen psychische Belastungen ihrer Beschäftigten zu selten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen haben laut Arbeitsmedizinerin Nachholbedarf.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird nach Einschätzung der Leipziger Arbeitsmedizinerin Steffi Riedel-Heller noch zu wenig genutzt. Vor allem kleine und mittlere Betriebe hätten Nachholbedarf. Entscheidend sei, dass aus der Analyse konkrete Veränderungen und Wirksamkeitsprüfungen folgten, sagte sie dem AOK-Fachportal. Unternehmen sollten Arbeitsmenge, Arbeitszeit, Zuständigkeiten, Führung und Zusammenarbeit verbessern. Gesundheitsangebote müssten niedrigschwellig sein, möglichst während der Arbeitszeit stattfinden und konkrete Probleme wie belastende Schichtsysteme oder mangelhafte Übergaben aufgreifen. Führungskräfte sollten realistische Anforderungen stellen, Beschäftigte beteiligen und verlässlich Rückmeldung geben. Digitalisierung und hybrides Arbeiten könnten zwar Flexibilität schaffen, zugleich aber Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit, Entgrenzung und soziale Isolation fördern. Betriebliche Gesundheitsförderung müsse deshalb als fortlaufender Prozess verstanden werden.
CT-Screening verbessert Früherkennung von Lungenkrebs
Seit April können langjährige Raucher zwischen 50 und 75 Jahren ein regelmäßiges CT-Screening nutzen, um Lungenkrebs früher zu erkennen.
Seit April können langjährige Raucher zwischen 50 und 75 Jahren ein regelmäßiges CT-Screening nutzen, um Lungenkrebs früher zu erkennen.
Lungenkrebs wird häufig erst spät erkannt: Nach Daten des Robert Koch-Instituts hatten bei der Diagnose 56 Prozent der Betroffenen bereits Metastasen. Warnzeichen können anhaltender oder veränderter Husten, blutiger Auswurf, Atemnot, Schwäche, Nachtschweiß und ungewollter Gewichtsverlust sein. Rauchen bleibt der wichtigste Risikofaktor, doch auch Nichtraucher können erkranken. Neu kommt es vor allem auf die Früherkennung an: Seit April 2026 soll Risikopatienten zwischen 50 und 75 Jahren mit langjährigem Tabakkonsum ein regelmäßiges CT-Screening angeboten werden. Wird Lungenkrebs früh entdeckt, sind die Aussichten deutlich besser. Zugleich haben zielgerichtete Medikamente und Immuntherapien die Behandlung fortgeschrittener Tumoren verbessert. Laut F.A.Z. lebten in einer Studie nach sieben Jahren noch 55 Prozent der Patienten mit einer bestimmten Mutation und bereits metastasiertem Adenokarzinom.
HospiBot soll Pflegekräfte im Klinikalltag entlasten
Das Robotersystem HospiBot soll Pflegekräfte in Kliniken bei Transporten, Besucherbegleitung, Nachtpatrouillen und Sprachtraining entlasten.
Das Robotersystem HospiBot soll Pflegekräfte in Kliniken bei Transporten, Besucherbegleitung, Nachtpatrouillen und Sprachtraining entlasten.
Ein deutsch-dänisches Forschungsprojekt hat ein modulares Robotersystem zur Entlastung von Pflegekräften bei nicht medizinischen Krankenhausaufgaben entwickelt. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, basiert „HospiBot“ auf einer autonom fahrenden Plattform mit drei Aufsätzen. Der humanoide „HuGo“ empfängt Besucher, beantwortet einfache Fragen und begleitet sie zu ihrem Ziel. Eine Transportbox befördert kleinere Güter. „Tele“ erkennt bei nächtlichen Patrouillen hilfsbedürftige Menschen und stellt bei Bedarf eine Videoverbindung zum Pflegepersonal her. Neu hinzu kommt der soziale Forschungsroboter „Furhat“: Als KI-gestützter Sprachtrainer soll er internationales Klinikpersonal bei Anamnesegesprächen auf unterschiedlichen Sprachniveaus unterstützen. Vor einem Einsatz sind unter anderem Datenschutz, Cybersicherheit, Hygiene, Brandschutz und Arbeitsschutz zu klären. Zudem muss geprüft werden, ob ein Roboter nur Serviceaufgaben erfüllt oder unter die Medizinprodukteverordnung fällt.
Nierenschutz bei Diabetes offenbar an Albuminurie gebunden
GLP-1-Rezeptoragonisten und SGLT-2-Hemmer schützen bei Typ-2-Diabetes womöglich nur dann die Nieren, wenn bereits eine Albuminurie vorliegt.
GLP-1-Rezeptoragonisten und SGLT-2-Hemmer schützen bei Typ-2-Diabetes womöglich nur dann die Nieren, wenn bereits eine Albuminurie vorliegt.
Die nierenschützende Wirkung von GLP-1-Rezeptoragonisten und SGLT-2-Hemmern bei Menschen mit Typ-2-Diabetes könnte auf Patienten mit Albuminurie beschränkt sein. Darauf weist laut aerzteblatt.de eine aktuelle Analyse im „BMJ“ hin. Frühere randomisierte Studien hatten zwar nephroprotektive Effekte beider Wirkstoffklassen gezeigt. Die meisten Teilnehmer der maßgeblichen Studien zu SGLT-2-Hemmern und GLP-1-Rezeptoragonisten wiesen jedoch bereits zu Studienbeginn eine Albuminurie auf. Daher blieb bislang ungeklärt, ob die Medikamente auch die Nieren von Menschen mit Typ-2-Diabetes ohne Albuminurie schützen. Entscheidend ist nun somit nicht nur der Einsatz wirksamer Arzneimittel, sondern auch, bei welchen Patientengruppen ein Nierenschutz tatsächlich zu erwarten ist.
Der bayerische Landtag berät am 15. Oktober über die Reform der Heimaufsicht: Regelprüfungen soll künftig allein der Medizinische Dienst übernehmen.
Einordnung: Die Reform wird konkret: Der Landtag berät sie am 15. Oktober; FQA soll beraten und anlassbezogen kontrollieren, der MD Regelprüfungen übernehmen.
Vorher: „Bayern: Medizinischer Dienst übernimmt Pflegeaufsicht von FQA“ (28.07.2026)
Der bayerische Landtag berät am 15. Oktober über die Reform der Heimaufsicht: Regelprüfungen soll künftig allein der Medizinische Dienst übernehmen.
Der bayerische Landtag befasst sich am 15. Oktober mit der Reform der Heimaufsicht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums soll künftig nur noch der Medizinische Dienst Regelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen vornehmen. Die FQA soll Einrichtungen beraten und anlassbezogen kontrollieren. Geplant ist zudem ein schnellerer digitaler Austausch von Prüfergebnissen. Damit konkretisiert Bayern die angekündigte Entbürokratisierung; der Schutz der Bewohner soll erhalten bleiben.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
14.10.2026
Vier ethische Prinzipien geben Pflegekräften Orientierung
Vier ethische Prinzipien leiten Pflegekräfte bei schwierigen Entscheidungen: Selbstbestimmung, Schadensvermeidung, Fürsorge und Gerechtigkeit.
Vier ethische Prinzipien leiten Pflegekräfte bei schwierigen Entscheidungen: Selbstbestimmung, Schadensvermeidung, Fürsorge und Gerechtigkeit.
Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Mit dem wachsenden Bedarf an professioneller Pflege gewinnen ethische Leitlinien an Bedeutung. Wie die Allgäuer Zeitung berichtet, bilden vier Prinzipien das Fundament der Pflegeethik: die Achtung der Selbstbestimmung, die Vermeidung von Schäden, die Fürsorge und die gerechte Behandlung. Sie sollen Pflegekräften helfen, in schwierigen Situationen verantwortungsvoll zu entscheiden.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
14.10.2026
Rettungsdienste protestieren gegen Finanzierung der Notfallreform
Vor der Abstimmung über die Notfallreform protestieren Rettungsdienste gegen die Finanzierung und warnen vor Kosten für Patienten und Qualitätslücken.
Einordnung: Neu sind der geplante Bundestagsbeschluss, Proteste von Rettungskräften und der Streit über Einsparungen sowie fehlende Qualitätsstandards.
Vorher: „Notfallreform in Deutschland: Unsicherheiten bei Patientensteuerung“ (07.09.2026)
Vor der Abstimmung über die Notfallreform protestieren Rettungsdienste gegen die Finanzierung und warnen vor Kosten für Patienten und Qualitätslücken.
Der Bundestag will die Notfallreform am Donnerstag verabschieden. Rettungsdienste begrüßen zwar deren Kern, protestieren aber gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung. Nach Angaben der F.A.Z. demonstrierten rund 150 Rettungskräfte in Berlin. Geplant sind integrierte Notfallzentren, eine bessere telefonische Beratung und eine Vergütung bereits für die Fahrt zum Patienten. Dadurch sollen unnötige Krankentransporte vermieden und Notaufnahmen entlastet werden.
Neu im Mittelpunkt steht der Konflikt mit dem Spardruck: Die Reform soll jährlich 1,2 Milliarden Euro einsparen, während Rettungsorganisationen eine Ausnahme von der Bindung ihrer Ausgaben an die Kasseneinnahmen verlangen. Der Grünen-Politiker Janosch Dahmen warnt, Anbieter könnten sonst Einsätze Patienten in Rechnung stellen und diese dadurch von Notrufen abschrecken. Zudem fehlten verbindliche Qualitätsstandards für Ersteinschätzung, Informationsfluss und die Verzahnung der Rufnummern 112 und 116117.
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