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Brandenburg schafft Grundlage für neue Pflegefachassistenzausbildung

Der Brandenburger Landtag hat das Umsetzungsgesetz zur Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Die 18-monatige Ausbildung soll die bisherigen Bildungsgänge der Altenpflegehilfe sowie der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe zusammenführen und voraussichtlich im Oktober 2027 starten.

Ein Auszubildender sitzt mit Klemmbrett wie ein Prüfer am Tisch, während Schwester Wagner gleichzeitig einen Medikamentenwagen schiebt, telefoniert und etwas erklärt. Er sagt zu ihr: „Und jetzt bitte anleiten.“

Der Beschluss setzt das Ende 2025 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Pflegefachassistenzgesetz auf Landesebene um. Damit ist ein weiterer formaler Schritt für den geplanten Ausbildungsstart in Brandenburg vollzogen.

Die neue generalistische Pflegefachassistenzausbildung ist Teil einer bundeseinheitlichen Qualifikation, die den bisherigen Flickenteppich der Ausbildungen für Pflegehelfer ablösen soll.

Zugang auch ohne Schulabschluss möglich

Die Ausbildung dauert 18 Monate. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. Bei positiver Prognose der Pflegeschule ist der Zugang auch ohne Schulabschluss möglich. Für Menschen mit Berufserfahrung sind umfangreiche Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen.

Nach Angaben des Brandenburger Gesundheitsministeriums sollen Absolventinnen und Absolventen vermehrt Aufgaben übernehmen können, die derzeit noch Pflegefachpersonen ausführen, und diese dadurch entlasten. Gesundheitsminister René Wilke (SPD) verbindet mit der Ausbildung zudem die Hoffnung auf mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem.

Vorgaben für Schulen, Praxisträger und Finanzierung

Das Brandenburgische Pflegeberufeumsetzungsgesetz ermöglicht nähere Regelungen zu Kooperationsverträgen sowie zu den Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung und weiterer beteiligter Einrichtungen. Für Pflegeschulen können Anforderungen an Lehrkräfte und deren Qualifikation sowie an die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung geregelt werden.

Das Gesetz sieht zudem Festlegungen zum Finanzierungsverfahren, zu Mitteilungspflichten sowie zur Festsetzung und Zahlung von Ausgleichszuweisungen vor. Bis zum Erlass einer ersetzenden Rechtsverordnung ist die Brandenburgische Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung vom 6. April 2021 entsprechend anzuwenden.

Der Beschluss dürfte damit die konkrete Vorbereitung der Ausbildung ermöglichen. Für Einrichtungen, die sich an der praktischen Ausbildung beteiligen, kann zusätzlicher organisatorischer Aufwand entstehen, weil die Pflichten der Ausbildungsträger und die Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen näher geregelt werden können.

Kritik an den praktischen Voraussetzungen

Der BSW-Landtagsabgeordnete Andreas Kutsche warnte, ein neues Gesetz allein bringe noch keine zusätzliche Pflegekraft ans Patientenbett. Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten seien eine wichtige Ergänzung im Team, aber kein billiger Ersatz für dreijährig ausgebildete Pflegefachkräfte.

Kutsche verwies auch auf die Belastung der Praxisanleitenden. Diese könnten nicht gleichzeitig Patienten versorgen, Medikamente richten, Angehörige betreuen und Auszubildende anleiten. Wer mehr Pflegekräfte wolle, müsse deshalb dafür sorgen, dass Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich abschließen.

Quellen und weiterführende Informationen

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