Mit dem Beschluss setzt Sachsen die neue Ausbildung auf Landesebene um. Das Gesetz legt insbesondere die zuständigen Vollzugsbehörden fest. Welche Behörden das konkret sind und wie ihre Aufgaben verteilt werden, bleibt allerdings offen. Die Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen sollen dagegen bundesweit einheitlich geregelt sein.
Die Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Dabei kann auch eine nicht erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft berücksichtigt werden. Die 18-monatige und vergütete Ausbildung dürfte damit einen zusätzlichen Qualifizierungsweg für Menschen schaffen, die in die Pflege einsteigen wollen. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) begründete das Angebot damit: „Nicht jeder kann oder möchte eine dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren.“ Die neue Ausbildung solle weitere Zielgruppen ansprechen.
Für Trägereinrichtungen und Pflegeschulen ist eine Refinanzierung der Ausbildungskosten vorgesehen. Die Abwicklung soll – wie bei der Ausbildung zur Pflegefachkraft – über den Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe erfolgen.