Das Bundesarbeitsministerium hat dafür regierungsintern zwei Varianten eingebracht: einen Prämienzuschlag für alle Privatversicherten oder die Übertragung von Altersrückstellungen bei einem Wechsel in das gesetzliche System. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken empfiehlt das Ministerium, mögliche Transfers zu begrenzen.
Zwei Modelle für zusätzliche Einnahmen
Die Vorschläge unterscheiden sich vor allem darin, wer einbezogen würde. Nach der ersten Variante müssten alle Privatversicherten einen Prämienzuschlag zahlen, der als Solidarbeitrag an die gesetzlichen Pflegekassen fließen soll. Der Zuschlag könnte entweder direkt bei den Versicherten oder bei den Versicherungsunternehmen erhoben werden, die ihn auf die Prämien aufschlagen würden.
Die zweite Variante beträfe ausschließlich Privatversicherte, die in das gesetzliche System wechseln. Nach diesem Modell müssten sie die in ihrem Privatvertrag angesparten Altersrückstellungen mitbringen. Diese würden auf die Versichertengemeinschaft verteilt.
Die Modelle sind Vorschläge innerhalb der Regierungsdebatte. Regierungssprecher Steffen Meyer sagte, es werde nicht über das Ob von Reformen, sondern über das Wie gesprochen.
Theoretischer Transfer bleibt unter der erwarteten Finanzlücke
Die SPD begründet ihre Forderung damit, dass die Pflegekosten von Privatversicherten derzeit im Durchschnitt niedriger seien. Nach Berechnungen aus einem Bericht der Bundesregierung von 2024 ließe sich gegenwärtig theoretisch ein jährlicher Transfer von zwei Milliarden Euro zulasten der knapp neun Millionen Privatversicherten begründen.
Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken rät das Arbeitsministerium jedoch, die Transfers auf 500 Millionen Euro pro Jahr zu begrenzen. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung, nicht um eine beschlossene Obergrenze.
Auch ein theoretischer Transfer von zwei Milliarden Euro würde die erwartete Finanzierungslücke nicht schließen. Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung fehlen der Pflegeversicherung 2027 knapp acht Milliarden Euro; bis 2029 soll die Lücke auf 17 Milliarden Euro steigen. Die SPD lehnt Regierungspläne ab, die Finanzlücke mit einer Kombination aus Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen zu schließen.
Mehr Wechsel ins gesetzliche System erwartet
Für das Modell zur Übertragung von Altersrückstellungen könnte die Versicherungspflichtgrenze an Bedeutung gewinnen. Die Koalition hat sie mit dem jüngsten Krankenkassengesetz zum 1. Januar 2027 um fast neun Prozent angehoben. Deshalb dürften 2027 deutlich mehr Privatversicherte in das gesetzliche System wechseln.
Sollte die zweite Variante umgesetzt werden, müssten die tatsächlich Wechselnden ihre Altersrückstellungen übertragen. Die erwartete höhere Zahl von Wechseln könnte dieses Modell praktisch relevanter machen.

