Als weitergehende Optionen nennt die SPD eine Bürgerversicherung in der Pflege und die Beteiligung Privatversicherter am Risikostrukturausgleich.
Das Gesetz soll die finanziell unter Druck stehende Pflegeversicherung kurzfristig stabilisieren. Als Gründe nennt die SPD steigende Ausgaben und eine deutlich gewachsene Zahl Pflegebedürftiger. Schmidt misst dem Vorhaben große Bedeutung bei: „Die Pflegereform wird eine der bedeutendsten Reformen dieser Legislatur.“ Welche konkreten zusätzlichen Änderungen sie für Angehörige verlangt, ist bislang offen.
Die Finanzzahlen zeigen zugleich die Grenze des Pakets. Laut Entwurf sollen seine Maßnahmen 2027 eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro haben; erwartet wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Die Wirkung bliebe damit rechnerisch 1,35 Milliarden Euro unter der Finanzierungslücke. Die Zahlen sprechen dafür, dass das Gesetz das erwartete Defizit nicht vollständig ausgleicht.
Zugleich hebt die SPD Punkte hervor, die erhalten bleiben sollen. Nach ihrer Darstellung bleiben die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bestehen, eine Karenzzeit beim Pflegegeld ist nicht vorgesehen und die Tariftreue in der Pflege bleibt geschützt. Der Entwurf soll außerdem eine fachliche Pflegebegleitung für Familien schaffen und digitale Unterstützung bei Informationen, Anträgen und der Organisation von Hilfe ausbauen. Schmidt verlangt, dass neue Angebote unbürokratisch funktionieren.
Entschieden ist das Gesetz noch nicht. Nach aktueller Zeitplanung soll der Bundestag am 11. Dezember darüber abstimmen, eine Woche später soll der Bundesrat grünes Licht geben. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten. Die Bürgerversicherung und die Beteiligung Privatversicherter am Risikostrukturausgleich sind bislang weitergehende Optionen der SPD, keine beschlossenen Regeln.
