Für sechs Projekte hält das Unternehmen deshalb einen zweiten Weg offen: dieselben Häuser als stationäre Hausgemeinschaften.
BeneVit nennt das Modell „stambulant“. Im seit 2016 betriebenen Haus Rheinaue in Wyhl leben 56 Menschen in vier Wohngemeinschaften. Je Wohngemeinschaft stehen vier Präsenzkräfte zur Verfügung, eine Pflegefachkraft ist rund um die Uhr im Haus. Nach Angaben des Unternehmens gehören unter anderem Essen, Grundpflege und die Reinigung gemeinsamer Flächen zu den Grundleistungen. Wahlleistungen erbringen ambulante Dienste, deren Anbieter die Bewohner frei wählen können. Angehörige können laut BeneVit etwa Zimmerreinigung, Wäscheversorgung oder Teile der Grundpflege übernehmen und dafür im ambulanten System Pflegegeld erhalten.
Drei baurechtlich genehmigte Standorte in Meßstetten, Biederbach und Bachhagel sollen 2027 in den Bau gehen; weitere Projekte sind in Buttenwiesen, Gablingen und Frickenhausen vorbereitet. Fallen die erwarteten Empfehlungen tragfähig aus, will BeneVit die neue Rechtsgrundlage nutzen. Andernfalls sollen dieselben Häuser stationäre Hausgemeinschaften werden. Damit werden die Projekte zumindest teilweise vom offenen Ausgang der Verhandlungen entkoppelt. Fünf- bis sechshundert Pflegeplätze will Pfister nach eigenen Angaben in den kommenden fünf bis sechs Jahren schaffen.
Die Selbstverwaltung, die die Empfehlungen vorlegen soll, hat dafür bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Pfister will nicht länger warten: „Diese Verhinderungstaktik, diese Salamitaktik reicht mir jetzt.“ Welche konkreten Vorgaben BeneVit als tragfähig bewerten würde, bleibt allerdings offen.
Wie unsicher die Lage ist, zeigte sich im Oktober. Petra Krebs, Staatssekretärin im baden-württembergischen Sozialministerium, erklärte am 2. Oktober, das Konzept könne ab 2027 „endlich rechtssicher realisiert werden“. Sie berief sich auf eine Zusage des GKV-Vorstandsvorsitzenden Oliver Blatt. Wie altenheim.net berichtet, widersprach der GKV-Spitzenverband weniger als zwei Wochen später in einer schriftlichen Auskunft an care konkret: Eine Bestätigung erwarteter Vertragsinhalte durch Blatt habe nicht stattgefunden, die Verhandlungen seien ergebnisoffen. Krebs erklärte am 15. Oktober, eine „Vorwegnahme des Ergebnisses des Verhandlungsprozesses“ sei „in keiner Weise beabsichtigt“ gewesen. Die Angaben zu der Zusage bleiben damit ungeklärt.