Für Pflegekräfte, Einrichtungen, ambulante Dienste und Angehörige ist dies relevant, wenn sie Akuthilfe für Pflegebedürftige organisieren. Der Bundesrat berät das nicht zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich am 20. November.
116117 soll Hilfesuchende gezielt weiterleiten
Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 soll Hilfesuchende nach einer Ersteinschätzung an die geeignete Versorgungsstelle lenken. Vorgesehen ist eine enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen und der Rufnummer 112.
Für Akutfälle sollen unter der 116117 flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.
Integrierte Notfallzentren geplant
Die Reform sieht zudem flächendeckend Integrierte Notfallzentren vor. Sie sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen und eine ambulante Erstversorgung gewährleisten.
Kritik an Notdiensten rund um die Uhr
Ärzteverbände kritisieren vor allem den geplanten Ausbau und Betrieb der digitalen und aufsuchenden Notdienste rund um die Uhr. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor Parallelstrukturen während der regulären Praxisöffnungszeiten.
Die Grünen stimmten der Reform zu, sehen aber für pflegerische und palliativmedizinische Notfälle und Situationen Bedarf an besserer Vorsorge. Zudem kritisieren sie mögliche Verknappungen ambulanter Termine durch Sparmaßnahmen sowie die Finanzierung der Notaufnahmen.
Bundesrat kann Vermittlungsausschuss anrufen
Nach drei Anläufen seit 2019 liegt erstmals ein Bundestagsbeschluss zu der Reform vor. Jens Spahn hatte 2019 einen ersten Entwurf vorgelegt, der während der Coronazeit am Widerstand der Länder scheiterte.
Das Gesetz soll voraussichtlich am 20. November im Bundesrat beraten werden. Dessen Zustimmung ist nicht erforderlich. Die Länder können im weiteren Verfahren jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen.
