Pflegebegleitung als möglicher Ansatz
Zurkuhlen bezeichnet die häusliche Pflege als „Black Box“. Es fehlten standardisierte Angaben zur Pflegesituation in den Haushalten und zu den finanziellen Auswirkungen der Pflegebedürftigkeit auf Betroffene und Angehörige. Das KDA hält zudem eine Analyse für erforderlich, wie sich die Pflegeverantwortung auf An- und Zugehörige auswirkt.
Als möglichen Ansatz nennt Zurkuhlen die fachliche Pflegebegleitung, die im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vorgesehen ist. Die dabei gewonnenen Informationen könnten nach Vorstellung des KDA helfen, den Bedarf an Angeboten, Personal und Finanzmitteln besser zu erkennen.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Er sieht vor, Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, künftig frühzeitig und fortlaufend fachlich zu begleiten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll dies die gesundheitliche und pflegerische Situation Pflegebedürftiger verbessern und pflegende An- und Zugehörige entlasten. Bislang ist nur der Gesetzentwurf beschlossen; die Pflegebegleitung ist noch nicht eingeführt.
Vorschläge zur Ausgestaltung der fachlichen Pflegebegleitung hat das KDA kürzlich in einem Positionspapier veröffentlicht.
Grunddaten liegen bereits vor
Grunddaten zur Größenordnung und Organisationsform der häuslichen Versorgung liefern Pflegebegutachtungen. Der Medizinische Dienst Bund veröffentlichte am 15. Juli 2026 den „Report Pflegebedürftigkeit“. Er beruht auf Daten aus mehr als drei Millionen Begutachtungen, die die Medizinischen Dienste 2025 bundesweit durchgeführt haben.
Demnach lebten im Berichtsjahr 2025 neun von zehn Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit. Mehr als jede zweite antragstellende Person organisierte die Versorgung ohne professionelle Unterstützung eines Pflegedienstes.
Die Forderung des KDA geht über diese Grunddaten hinaus. Erfasst werden sollen auch die konkrete Pflegesituation in den Haushalten, die finanziellen Auswirkungen der Pflegebedürftigkeit sowie die Folgen der Pflegeverantwortung für An- und Zugehörige. Eine solche standardisierte Erfassung könnte dazu beitragen, deren Unterstützungsbedarf genauer zu bestimmen.
Folgen für die Pflegeplanung berücksichtigen
Nach Darstellung des KDA werden Pflegeleistungen oftmals nicht in Anspruch genommen, weil die Beantragung zu kompliziert oder vorhandene Angebote nicht bekannt sind. Zurkuhlen erwartet, dass eine aufsuchende Pflegebegleitung für mehr Transparenz sorgen kann.
Zugleich fordert sie, die Konsequenzen der erhobenen Daten für kommunale Aufgaben in der Pflegeplanung und für die Sicherstellung der Altenpflege von Anfang an zu berücksichtigen.