Zum Auftakt forderte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, die Strukturen der Versorgung stärker in den Blick zu nehmen, statt vor allem über Leistungskürzungen zu sprechen.
Reformvorschläge bis Ende Januar
Die von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann eingesetzte Kommission kam am Dienstag in Berlin zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Ihre Empfehlungen sollen die Grundlage für eine Strukturreform bilden, die zum 1. Juli 2027 in Kraft treten soll.
Die Kommission soll die Ausgabenentwicklung der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung sowie besonders ausgabensteigernde Leistungen untersuchen. Zu ihrem Auftrag gehören außerdem effizientere Versorgungsstrukturen, die Stärkung der häuslichen Pflege und eine stärkere Nutzung von Prävention und Frührehabilitation.
Mit dem Reformprozess verbindet die Bundesregierung das Ziel, den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bis in die Jahre nach 2030 stabil zu halten. Linnemann sprach sich dafür aus, Leistungserbringer, Kommunen und Betroffene in die Kommissionsarbeit einzubeziehen.
Staffler nennt Zeitplan „sehr knapp bemessen“
Staffler bezeichnete den Zeitplan als „sehr knapp bemessen“ und den Druck als hoch. Statt vor allem über Leistungskürzungen zu sprechen, müssten die Strukturen stärker in den Blick rücken, forderte sie.
Als Beispiel nannte Staffler die Trennung zwischen häuslicher und stationärer Pflege. Pflege-Wohngemeinschaften fielen dadurch teilweise durchs Raster, obwohl sie teils deutlich kostengünstiger sein könnten.
Bei den Beratungen dürfe nicht aus dem Blick geraten, dass es darum gehe, Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen Sicherheit zu geben, mahnte Staffler.
