Wie ad-hoc-news.de berichtet, kündigte Linnemann zur Konsolidierung der Kassenfinanzen pauschale Einsparungen von rund zehn Prozent an. Leistungskürzungen für Pflegebedürftige schloss er demnach nicht aus. Eine Bezugsgröße für die zehn Prozent oder eine Liste betroffener Leistungen nannte er nicht. Damit ist die Ankündigung derzeit eher eine politische Zielvorgabe als ein bewertbarer Kürzungsplan.
Bei zuletzt rund 74 Milliarden Euro jährlichen Gesamtausgaben der Pflegekassen entsprächen zehn Prozent rechnerisch 7,4 Milliarden Euro. Ob diese Gesamtausgaben tatsächlich die Bezugsgröße sind, ist jedoch nicht angegeben. Ohne gesetzliche Gegenmaßnahmen droht der Pflegeversicherung laut Gesundheitsressort 2027 ein Fehlbetrag von rund acht Milliarden Euro.
Für Pflegebedürftige lässt sich deshalb noch nicht verlässlich abschätzen, welche finanziellen oder versorgungsbezogenen Folgen das Sparziel haben könnte. Fest steht bislang nur, dass Linnemann Kürzungen nicht ausschließt, aber keine konkreten Leistungen benannt hat.
Der Sparvorstoß ist vom Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes zu trennen, den das Bundeskabinett am 30. September beschlossen hat. Dieser sieht nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit höhere zentrale Leistungen der häuslichen Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 sowie Bestandsschutz für bereits eingestufte Personen vor. Pflegegrad 1 soll dagegen keinen Zugang zum geplanten Sozialraumbudget erhalten, das den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen soll.
Auch die geplante Erhöhung des Beitragssatzes für Kinderlose von 4,2 auf 4,5 Prozent zum 1. Januar 2027 gehört bereits zu diesem Entwurf. Sie soll rund 3,3 Milliarden Euro zusätzlich einbringen. Die Pflegestrukturkommission soll Ende Januar 2027 erste Vorschläge vorlegen; Ziel ist eine Strukturreform zum 1. Juli 2027. Ob Linnemanns Sparziel noch in den bestehenden Entwurf oder erst in diese Reform einfließen soll, bleibt offen.