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Pflegestrukturkommission beginnt Arbeit an Reformvorschlägen

Die 13-köpfige Pflegestrukturkommission der Bundesregierung hat am 27. Oktober ihre Arbeit aufgenommen.

Bis spätestens Ende Januar 2027 soll sie Vorschläge für eine langfristige Strukturreform vorlegen – unter anderem zur Finanzierung der Pflegeversicherung, zu den Eigenanteilen im Pflegeheim und zur bedarfsgerechten Ausrichtung der Leistungen.

Das Bundeskabinett hatte das Expertengremium am 14. Oktober berufen. Den Vorsitz übernehmen Prof. Dr. Georg Cremer, früherer Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, und Prof. Gabriele Kuhn-Zuber, Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin.

Finanzierung langfristig stabilisieren

Nach Angaben der Tagesschau soll die Kommission kurz-, mittel- und langfristige Lösungen zur Finanzierung der Pflegeversicherung entwickeln. Dazu soll sie untersuchen, wie sich die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung entwickeln und welche Leistungen die Ausgaben besonders stark steigen lassen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann verbindet mit der geplanten Strukturreform das Ziel, die pflegerische Versorgung zu sichern und den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bis in die Jahre nach 2030 stabil zu halten.

Davon zu unterscheiden sind die kurzfristig vorgesehenen Finanzierungsschritte. Ende September einigte sich das Bundeskabinett auf das Pflegeneuordnungsgesetz. Es soll nach Angaben der Tagesschau dazu beitragen, die für 2027 erwartete Finanzierungslücke der Pflegeversicherung von rund acht Milliarden Euro zu schließen. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und eine Erhöhung des Zuschlags für Kinderlose.

Eigenanteile im Pflegeheim auf dem Prüfstand

Ein Schwerpunkt des Reformauftrags sind die finanziellen Belastungen von Pflegeheimbewohnern. Nach einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen betrug die monatliche Eigenbeteiligung für einen Pflegeheimplatz im ersten Aufenthaltsjahr zum 1. Januar 2026 bundesweit durchschnittlich 3.245 Euro. Das waren 261 Euro beziehungsweise neun Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Die Kommission soll prüfen, ob und wie sich die Eigenanteile begrenzen lassen. Untersucht werden sollen zudem Modelle für soziale Ausgleichsmechanismen innerhalb und außerhalb der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Ein weiterer Prüfauftrag betrifft die Frage, ob Zuschüsse zu den Pflegeheimkosten stärker auf Menschen mit geringem Einkommen oder ohne eigenes Vermögen ausgerichtet werden können. Ziel ist, zu verhindern, dass Pflegebedürftige wegen hoher Eigenanteile auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Politisch sind diese Fragen umstritten. Die SPD fordert einen sozialen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung sowie einen Pflegedeckel. Die CDU blockte diesen Vorschlag laut Tagesschau ab.

Leistungen stärker am Bedarf ausrichten

Der Auftrag der Kommission geht über die Finanzierung hinaus. Sie soll untersuchen, wie sich Leistungen künftig stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren können – unabhängig davon, ob ein Mensch zu Hause, in einer ambulant betreuten Wohnform oder im Pflegeheim versorgt wird.

Zu den weiteren Aufgaben gehören Vorschläge zur Stärkung der häuslichen Pflege sowie Maßnahmen, um präventive und rehabilitative Angebote in der akutmedizinischen und pflegerischen Versorgung besser miteinander zu verzahnen. Geprüft werden sollen außerdem zusätzliche kapitalgedeckte Elemente in der Pflegeversicherung und Möglichkeiten, die private Pflegevorsorge attraktiver zu gestalten.

Mehrere Pflegeverbände kritisieren, dass die aktive berufliche Pflege in der Kommission nicht ausreichend vertreten sei.

Reform soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten können

Für den umfangreichen Auftrag ist ein enger Zeitplan vorgesehen: Spätestens Ende Januar 2027 soll die Kommission ihre Vorschläge vorlegen. Die schwarz-rote Koalition strebt an, die darauf basierende umfassende Pflegereform zum 1. Juli 2027 in Kraft zu setzen.

Quellen und weiterführende Informationen

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