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Pflegepolitik & Recht

13 Menschen sollen die Pflege verändern. Aber sie sind sich längst nicht einig.

Ein früherer Caritas-Chef, ein ehemaliger Krankenkassenmanager, Wissenschaftler und Pflegefachfrauen sollen die Zukunft der Pflegeversicherung entwerfen.

Zeichnung: Wie eine Boxencrew umringen 13 Fachleute ein leeres Pflegebett und montieren unter Zeitdruck neue Räder. Am Ende besitzt das Bett 13 völlig verschiedene Räder, darunter ein winziges Möbelröllchen und ein Traktorrad.

Einige wollen Pflegebedürftige stärker vor hohen Kosten schützen, andere setzen auf Eigenverantwortung und private Vorsorge. Wer sind die Menschen, denen die Bundesregierung diese Aufgabe übertragen hat?

Georg Cremer hält wenig von einer Pflegeversicherung, die sämtliche Pflegekosten übernimmt. Heinz Rothgang dagegen kämpft seit Jahren dafür, die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger deutlich zu begrenzen. Christine Arentz beschäftigt sich mit privat finanzierter Vorsorge. Und Martina Hasseler stellt eine Frage, die in der Finanzierungsdebatte leicht untergeht: Was brauchen pflegebedürftige Menschen eigentlich?

Diese vier Menschen sitzen jetzt gemeinsam an einem Tisch.

Mit neun weiteren Fachleuten sollen sie Vorschläge für die größte Neuordnung der Pflegeversicherung seit Jahren entwickeln. Die Bundesregierung hat ihnen dafür nur gut drei Monate gegeben. Ende Januar 2027 sollen Ergebnisse vorliegen, bereits zum 1. Juli könnte die darauf aufbauende Reform in Kraft treten.

Die Kommission ist am 27. Oktober erstmals zusammengetreten. Ihre Mitglieder sind keine unbeschriebenen Blätter. Viele haben sich längst öffentlich festgelegt, Gutachten verfasst, politische Vorschläge entwickelt oder Interessenorganisationen geführt.

Wer ihre bisherigen Positionen betrachtet, erkennt, worüber in den kommenden Monaten gestritten werden dürfte.

Georg Cremer: Der frühere Caritas-Chef, der vor zu viel Absicherung warnt

Der Vorsitzende der Kommission kennt die soziale Wirklichkeit aus einer ungewöhnlichen Perspektive. Georg Cremer war von 2000 bis 2017 Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes. Als Volkswirtschaftler beschäftigte er sich jahrzehntelang mit Armut, Sozialstaat und der Frage, wie öffentliche Mittel gerecht verteilt werden können.

Seine Haltung zur Pflegeversicherung dürfte manchen überraschen.

Cremer lehnt eine Vollversicherung ab, bei der die Pflegeversicherung unabhängig vom Einkommen sämtliche Pflegekosten trägt. In einem Anfang Oktober veröffentlichten Interview stellte er die Frage, ob eine solche Absicherung nicht vor allem dazu führen würde, dass Vermögen und Erbschaften geschont werden.

Dahinter steht eine grundsätzliche Überlegung: Soll die Solidargemeinschaft auch wohlhabende Pflegebedürftige vollständig von ihren Kosten entlasten? Oder sollte öffentliche Unterstützung stärker davon abhängen, wie viel jemand selbst bezahlen kann?

Cremer hält einkommens- und vermögensabhängige Leistungen für einen möglichen Weg.

Damit bringt er eine Position in die Kommission, die sich nicht einfach in das übliche Schema von sozial und unsozial einordnen lässt. Ihm geht es um die Verteilung begrenzter Mittel. Gerade weil er aus der Caritas kommt, besitzt seine Kritik an einer umfassenden staatlichen Absicherung besonderes Gewicht.

Als Vorsitzender hat Cremer eine herausgehobene Rolle. Er kann die Diskussion moderieren und unterschiedliche Vorstellungen zusammenführen. Ob er damit auch die inhaltliche Richtung bestimmen wird, ist offen.

Heinz Rothgang: Der Wissenschaftler, der die Pflegeversicherung grundsätzlich verändern will

Heinz Rothgang von der Universität Bremen verfolgt seit Jahren einen anderen Ansatz.

Er gehört zu den bekanntesten deutschen Pflegeökonomen und hat zahlreiche Untersuchungen zur Finanzierung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung veröffentlicht.

Seine zentrale Kritik: Die Pflegeversicherung schützt Menschen nicht ausreichend vor den finanziellen Folgen ihrer Pflegebedürftigkeit.

Wer ins Pflegeheim kommt, muss trotz Versicherung erhebliche Beträge selbst aufbringen. Steigen die Pflegekosten, steigen häufig auch die Eigenanteile.

Rothgang will dieses Prinzip umkehren.

In seinem Reformkonzept sollen Pflegebedürftige nur noch einen begrenzten Anteil der pflegebedingten Kosten tragen. Vorgesehen sind 25 Prozent, höchstens 700 Euro monatlich. Über die gesamte Dauer der Pflegebedürftigkeit soll die Belastung auf 25.200 Euro begrenzt werden.

Was darüber hinausgeht, würde die Versicherung übernehmen.

Das ist mehr als eine technische Veränderung. Es würde das finanzielle Risiko zwischen Versicherten und Pflegeversicherung neu verteilen.

Rothgang befürwortet außerdem eine stärkere Steuerfinanzierung und einen finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.

Damit steht er in einem wichtigen Punkt Cremer gegenüber: Während Cremer vor einer umfassenden Entlastung unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten warnt, möchte Rothgang das individuelle Kostenrisiko grundsätzlich begrenzen.

Beide beschäftigen sich mit Gerechtigkeit. Aber sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte.

Christine Arentz: Die Ökonomin mit dem Modell der privaten Vorsorge

Noch einmal anders betrachtet Christine Arentz die Zukunft der Pflegeversicherung.

Die Professorin für Volkswirtschaftslehre und Gesundheitsökonomik an der Technischen Hochschule Köln beschäftigt sich mit Versicherungsmodellen und der Finanzierung sozialer Sicherungssysteme.

Sie gehörte einer Expertenkommission an, die für den Verband der Privaten Krankenversicherung ein alternatives Reformkonzept entwickelte.

Dessen Grundidee: Die Menschen sollen zusätzlich zur bestehenden Pflegeversicherung eine verpflichtende private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Diese würde Kapital aufbauen, aus dem spätere Pflegekosten mitfinanziert werden könnten. Arbeitgeber sollten sich an den Beiträgen beteiligen, Versicherer zur Aufnahme der Versicherten verpflichtet werden.

Damit würde ein Teil der Absicherung nicht mehr allein über die laufenden Beiträge der arbeitenden Bevölkerung finanziert, sondern über langfristig angespartes Kapital.

Die unterschiedlichen Modelle berühren eine grundlegende Frage des Sozialstaats: Sollen steigende Pflegekosten vor allem gemeinschaftlich getragen werden, oder sollen die Menschen bereits während ihres Erwerbslebens stärker für ihre eigene Pflege vorsorgen?

Arentz hat an einem Konzept mitgearbeitet, das die zweite Möglichkeit stärker betont. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass sie in der Kommission ausschließlich dieses Modell vertreten wird.

Gabriele Kuhn-Zuber: Von der Krankenpflege zur Rechtswissenschaft

Eine ungewöhnliche Biografie bringt Gabriele Kuhn-Zuber mit.

Die heutige Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin begann ihren Berufsweg in der Krankenpflege.

In der DDR konnte sie als Christin zunächst nicht das Abitur ablegen. Sie entschied sich für eine Ausbildung zur Krankenschwester. Nach der Wiedervereinigung holte sie das Abitur nach und studierte Rechtswissenschaften.

Heute verbindet sie pflegerische Erfahrung mit sozialrechtlicher Expertise.

Als stellvertretende Vorsitzende gehört sie neben Cremer zur Leitung der Kommission.

Ihre Biografie unterscheidet sie von vielen anderen Mitgliedern: Sie kennt Pflege nicht nur als Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen oder sozialpolitischer Regelungen, sondern auch aus eigener beruflicher Erfahrung.

Welche konkreten Finanzierungsvorschläge sie in die Kommission einbringen wird, lässt sich aus den bisher verfügbaren Informationen nicht zuverlässig bestimmen.

Gerade deshalb wäre interessant, welche Rolle sie bei der Vermittlung zwischen ökonomischen Anforderungen und den Bedürfnissen Pflegebedürftiger übernehmen wird.

Martina Hasseler: Erst die Menschen, dann die Rechnung

Martina Hasseler hält bereits den Ausgangspunkt vieler Reformdebatten für problematisch.

Die Professorin für Gesundheits- und Pflegewissenschaften an der Ostfalia Hochschule fragt nicht zuerst, wie viel Geld die Pflegeversicherung ausgeben darf.

Sie fragt, welche Versorgung Menschen tatsächlich benötigen.

In einem Interview ihrer Hochschule erklärte sie Ende Oktober, ein Pflegegrad sage noch nicht, welche Unterstützung ein Mensch brauche. Er eröffne lediglich den Zugang zu bestimmten Versicherungsleistungen.

Hasseler fordert deshalb, den tatsächlichen Versorgungsbedarf systematisch zu erfassen und erst anschließend zu klären, wie die notwendige Hilfe organisiert und finanziert werden kann.

Besonders deutlich wird ihre Haltung bei den pflegenden Angehörigen.

Sie kritisiert, dass Familien vielfach als selbstverständlich verfügbare Versorgungsreserve behandelt werden. Wer einen Angehörigen pflegt, reduziert möglicherweise seine Arbeitszeit, verliert Einkommen und Rentenansprüche oder wird selbst krank.

Diese Kosten tauchen nicht unmittelbar in den Ausgaben der Pflegeversicherung auf. Für die Gesellschaft verschwinden sie deshalb aber nicht.

Damit stellt Hasseler eine unbequeme Frage an alle Finanzierungsmodelle: Ist eine Reform wirklich erfolgreich, wenn sie die Pflegekassen entlastet, dafür aber Familien stärker belastet?

Ihre Position verschiebt den Blick von der Versicherung auf die tatsächliche Versorgung.

Michaela Evans-Borchers: Wenn gute Pflege unbezahlbar wird

Michaela Evans-Borchers beschäftigt sich mit einem weiteren Konflikt.

Die Sozialwissenschaftlerin von der Westfälischen Hochschule erforscht seit Jahren die Arbeitsbedingungen in Gesundheits- und Pflegeberufen.

Sie hat unter anderem untersucht, welche Folgen gesetzliche Veränderungen für die Bezahlung von Pflegekräften haben.

Höhere Löhne sind aus ihrer Sicht notwendig und ein Erfolg der Bemühungen um bessere Arbeitsbedingungen.

Doch sie haben eine Kehrseite: Steigende Personalkosten können zu höheren Pflegekosten und damit zu höheren Eigenanteilen führen.

Damit geraten zwei berechtigte Interessen aneinander.

Pflegekräfte wollen angemessen bezahlt werden. Pflegebedürftige müssen sich die Versorgung leisten können.

Evans-Borchers warnt davor, beides gegeneinander auszuspielen.

Ihre Perspektive könnte in der Kommission besonders wichtig werden, wenn über Einsparungen und effizientere Versorgungsstrukturen gesprochen wird. Denn hinter fast jeder solchen Entscheidung steht letztlich auch die Frage, wie viel Personal gebraucht und wie es bezahlt wird.

Jürgen Graalmann: Der Mann mit den Kontakten ins System

Jürgen Graalmann gehört zu den Mitgliedern, die das Gesundheitswesen nicht nur wissenschaftlich kennen.

Von 2011 bis 2015 war er Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Später gründete er die Beratungs- und Beteiligungsagentur Die Brückenköpfe. Außerdem ist er Geschäftsführer des Deutschen Pflegetages.

Graalmann kennt damit die Perspektive der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ebenso wie die politische und organisatorische Seite des Gesundheitswesens.

Seine Erfahrung liegt nicht nur in der Analyse von Problemen, sondern auch in der Zusammenarbeit mit Institutionen und Interessenvertretern.

Solche Kenntnisse können entscheidend sein, wenn aus wissenschaftlichen Vorschlägen politisch umsetzbare Lösungen werden sollen.

Ob und in welchem Umfang Graalmann seine früheren institutionellen Erfahrungen in konkrete Reformforderungen übersetzt, bleibt abzuwarten.

Die Juristen: Wo politische Wünsche an rechtliche Grenzen stoßen

Mit Stefan Huster, Thorsten Kingreen und Gregor Thüsing gehören gleich drei ausgewiesene Rechtswissenschaftler zur Kommission.

Huster lehrt an der Ruhr-Universität Bochum, Kingreen an der Universität Regensburg und Thüsing an der Universität Bonn.

Sie beschäftigen sich mit Sozial-, Gesundheits- und Arbeitsrecht.

Ihre Bedeutung dürfte besonders dann sichtbar werden, wenn politische Reformideen in rechtlich tragfähige Vorschläge übersetzt werden müssen.

Dabei sind die Juristen keineswegs automatisch einer Meinung.

Thüsing hat sich öffentlich gegen einen finanziellen Solidarausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung ausgesprochen.

Ein solcher Ausgleich gehört dagegen zu den Vorschlägen, die Rothgang befürwortet.

Hier zeichnet sich bereits eine konkrete Konfliktlinie ab: Darf und soll die private Pflegeversicherung stärker zur Finanzierung des gesamten Systems herangezogen werden?

Die Antwort ist nicht nur eine politische Frage. Sie berührt auch verfassungsrechtliche Grenzen und die unterschiedliche Konstruktion der beiden Versicherungssysteme.

Welche Positionen Huster und Kingreen in den konkreten Beratungen einnehmen werden, ist noch offen.

Drei weitere Stimmen zwischen Forschung und Pflegepraxis

Dörte Heger bringt gesundheitsökonomische Forschung zur Alterung der Gesellschaft und zu den Bedingungen pflegerischer Versorgung ein.

Die Wissenschaftlerin beschäftigt sich unter anderem mit den Folgen des demografischen Wandels und den Ursachen des Personalmangels.

Hans-Dieter Nolting vom IGES Institut ist auf die Analyse von Gesundheitsversorgung, Kosten und Versorgungsstrukturen spezialisiert.

Seine Arbeit könnte besonders bei der Frage wichtig werden, welche finanziellen Wirkungen unterschiedliche Reformmodelle tatsächlich hätten.

Rita Zöllner schließlich bringt eine unmittelbar pflegefachliche Perspektive mit. Sie ist Fachkrankenschwester für Intensiv- und Anästhesiepflege, wissenschaftlich an der Evangelischen Hochschule Nürnberg tätig und war Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern.

Damit gehören auch Menschen zur Kommission, die den Pflegeberuf aus eigener Erfahrung kennen.

Allerdings bleibt die pflegerische Praxis insgesamt ein Streitpunkt bei der Zusammensetzung des Gremiums.

Wer nicht am Tisch sitzt

Die 13 Mitglieder sind von der Bundesregierung berufen worden. Sie vertreten unterschiedliche wissenschaftliche Disziplinen und berufliche Erfahrungen.

Doch die Auswahl stößt auf Kritik.

Der Deutsche Pflegerat, die berufspolitische Interessenvertretung der Pflege auf Bundesebene, gehört der Kommission nicht als Organisation an.

Seine Präsidentin Christine Vogler fordert deshalb eine verbindliche Beteiligung der Pflegeberufe.

Der Pflegerat argumentiert, dass einzelne Pflegewissenschaftler die institutionelle Vertretung der professionellen Pflege nicht ersetzen können.

Auch pflegende Angehörige sind nicht als eigene Interessenvertretung unter den 13 Mitgliedern vertreten.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat angekündigt, Betroffene, Leistungserbringer und Kommunen im Verlauf der Beratungen anzuhören.

Doch zwischen einer Anhörung und einem festen Platz am Verhandlungstisch besteht ein Unterschied.

Wer dauerhaft an den Beratungen beteiligt ist, kann Fragen aufwerfen, Vorschläge verändern und Kompromisse mitgestalten. Wer lediglich angehört wird, muss darauf hoffen, dass seine Argumente anschließend berücksichtigt werden.

Damit wird bereits die Zusammensetzung der Kommission selbst zu einer politischen Entscheidung.

Am Ende entscheidet nicht die Kommission

Über den 13 Fachleuten steht Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann.

Er hat die Kommission eingesetzt und den politischen Rahmen für ihre Arbeit vorgegeben.

Das Ziel der Bundesregierung ist anspruchsvoll: Die Pflegeversicherung soll langfristig finanzierbar bleiben, ohne dass die Beiträge immer weiter steigen. Zugleich soll die Versorgung verbessert und die häusliche Pflege gestärkt werden.

Doch die Kommission kann keine Gesetze beschließen.

Sie kann Vorschläge entwickeln, Berechnungen vorlegen und unterschiedliche Modelle gegeneinander abwägen.

Welche Empfehlungen die Bundesregierung übernimmt, entscheiden anschließend die politisch Verantwortlichen. Über gesetzliche Änderungen müssen Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat befinden.

Für die 13 Mitglieder beginnt damit eine schwierige Aufgabe.

Sie sollen sich auf Vorschläge verständigen, obwohl sie unterschiedliche berufliche Erfahrungen, wissenschaftliche Ansätze und Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit mitbringen.

Die entscheidende Auseinandersetzung wird sich nicht allein darum drehen, wie viele Milliarden Euro die Pflegeversicherung künftig benötigt.

Es geht darum, wer das Risiko der Pflegebedürftigkeit tragen soll.

Die Pflegebedürftigen selbst? Ihre Familien? Die Beitragszahler? Die Steuerzahler? Oder stärker als bisher auch die private Pflegeversicherung?

Georg Cremer, Heinz Rothgang, Christine Arentz und die anderen Mitglieder haben sich mit solchen Fragen bereits lange vor ihrer Berufung beschäftigt.

Jetzt müssen sie versuchen, aus unterschiedlichen Antworten einen gemeinsamen Vorschlag zu machen.

Ob ihnen das gelingt, wird zeigen, wie viel Einigkeit tatsächlich hinter dem politischen Versprechen einer großen Pflegereform steht.

Quellen und weiterführende Informationen

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