BPA, BAD und VDAB sehen die Betreiberperspektive im 13-köpfigen Gremium nicht unmittelbar vertreten.
Finanzierung, Eigenanteile und Vergütung im Fokus
Die Kommission soll unter anderem prüfen, wie sich die Pflegeversicherung stabil finanzieren lässt, Eigenanteile begrenzt werden können und ein möglicher Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung gestaltet werden könnte.
Zum Arbeitsauftrag gehören außerdem Leistungen unabhängig von der Wohnform, mögliche Fehlanreize in der Vergütung und eine bessere Verzahnung von Pflege, medizinischer Versorgung, Prävention und Rehabilitation. Die Mitglieder sollen die finanziellen und gesellschaftlichen Folgen ihrer Vorschläge bewerten und konkrete, umsetzbare Empfehlungen vorlegen.
Für Pflegebedürftige und Angehörige sind vor allem mögliche Änderungen an Eigenanteilen und Leistungen relevant. Für Einrichtungen und Dienste stehen Fragen der Finanzierung und Vergütung im Mittelpunkt.
Verbände fürchten zu wenig Gewicht für die Praxis
Das Bundeskabinett hatte die 13 Mitglieder der Kommission am 14. Oktober 2026 berufen. Neun von ihnen tragen einen Professorentitel.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD) sowie der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) bemängeln, dass die Betreiberperspektive nicht unmittelbar vertreten sei. Sie befürchten, wirtschaftliche Schwierigkeiten der Einrichtungen und die Folgen des Personalmangels könnten in der Kommissionsarbeit zu wenig berücksichtigt werden.
Auch die Ruhrgebietskonferenz Pflege fordert einen strukturierten Dialog mit der Praxis.
Rothgang warnt vor engem Zeitplan
Kommissionsmitglied Heinz Rothgang hatte bereits vor seiner Berufung vor dem engen Zeitplan gewarnt. Nach Einschätzung des Gesundheitsökonomen müsse das Gremium zunächst Vertrauen aufbauen und Kompromisse finden. Drei Monate seien dafür eigentlich zu knapp.
Die Bundesregierung strebt an, Reformen auf Grundlage der Kommissionsvorschläge zum 1. Juli 2027 in Kraft treten zu lassen. Nach Vorlage der Empfehlungen blieben ihr nur wenige Monate, um einen Gesetzentwurf zu entwickeln und das parlamentarische Verfahren abzuschließen.


