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Pflegepolitik & Recht

Rothgang: Kabinettsbeschlüsse sichern Pflegeversicherung nur vorerst

Die vom Bundeskabinett beschlossenen Schritte bewahren die Pflegeversicherung nach Einschätzung des Gesundheitsökonomen und Pflegeforschers Heinz Rothgang zunächst vor einer gefährdeten Zahlungsfähigkeit.

Bei einer Anhörung liegen Reformakten hinter eingeschalteten Mikrofonen und befragen den ihnen gegenübersitzenden Staatssekretär Lenz: „Sind Sie entscheidungsreif?“ Lenz greift verunsichert an seine orangefarbene Krawatte.

Die grundlegenden Finanzierungsprobleme lösen sie aus seiner Sicht jedoch nicht. Rothgang fordert weitergehende Reformen und eine politische Einigung.

Gesetzentwurf sieht höhere Beiträge vor

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Vorgesehen ist, die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung um 300 Euro pro Monat anzuheben.

Zum 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Ab dem 1. Januar 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern geplant. Unter anderem sollen Ausnahmen für Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie für häuslich pflegende An- und Zugehörige gelten.

Milliardendefizite ab 2027 prognostiziert

Nach Prognosen des Bundesgesundheitsministeriums droht der sozialen Pflegeversicherung nach geltendem Recht 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Für 2028 werden rund 15,4 Milliarden Euro erwartet; in den Folgejahren soll das Defizit weiter wachsen.

Bereits 2026 kommt die Pflegeversicherung nur mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt aus. Ohne gesetzliche Gegenmaßnahmen könnte sie ab 2027 ihren Leistungsversprechen nicht mehr nachkommen.

Rothgang hält die Kabinettsbeschlüsse deshalb kurzfristig für notwendig. Ohne sie wäre die Pflegeversicherung nach seiner Einschätzung in den kommenden Monaten so weit ins Defizit geraten, dass ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet gewesen wäre. Zugleich bezeichnet er die Maßnahmen als „wirklich nur einen ersten Schritt“.

Finanzausgleich und Deckel für Eigenanteile vorgeschlagen

Als möglichen Baustein einer weitergehenden Reform nennt Rothgang einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Er verweist auf die aus seiner Sicht deutlich günstigere Risikostruktur der privat Pflegeversicherten.

Ein solcher Ausgleich könnte über einen Fonds organisiert werden. Die Versicherten würden einkommensabhängig einzahlen, die Versicherungen risikobezogene Zuweisungen erhalten.

Für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen schlägt Rothgang zudem vor, den pflegebedingten Eigenanteil zu begrenzen. Vorrangig sei zunächst ein Deckel, der den fortlaufenden Anstieg dieses Kostenanteils tatsächlich stoppe.

Keine hohen Erwartungen an Fachkommission

Von der geplanten Fachkommission erwartet Rothgang keinen grundlegenden Durchbruch. Die wesentlichen Reformoptionen lägen seit Jahren vor und seien mehrfach durchgerechnet worden.

Eine Kommission könne sachgerechte Vorschläge entwickeln, eine politische Verständigung aber nicht erzwingen. Notwendig sei daher eine politische Einigung.

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