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Pflegepolitik & Recht

Pflegereform: bpa warnt vor mehr als 50.000 möglichen Kündigungen in ambulanten Diensten

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste stützt seine Warnung auf eine Befragung von mehr als 2.000 Mitgliedsdiensten. Die Zahl ist eine Hochrechnung des Verbands, keine amtliche Prognose.

Eine als „Entwurf“ gekennzeichnete Maschine legt einer älteren Frau einen schweren Sack auf Einkauf, Wäsche und Besen, worauf der Pflegegrad-Zähler von 1 auf 2 springt. Sofort hebt ein zweiter Greifarm den gesamten Stapel weg, während die Frau kopfschüttelnd ihre leeren Hände betrachtet.

Anlass sind geplante Änderungen beim Entlastungsbetrag und bei der Abrechnung professioneller Leistungen.

Hochrechnung nicht vollständig nachvollziehbar

Nach Darstellung des bpa müssten viele ambulante Dienste Beschäftigte entlassen, die bislang Pflegebedürftige im Haushalt unterstützen. In jedem befragten Dienst seien mehrere Beschäftigte betroffen. Daraus leitet der Verband mehr als 50.000 mögliche Kündigungen ab.

Wie diese Hochrechnung im Einzelnen zustande kommt, lässt sich aus der veröffentlichten Mitteilung nicht vollständig nachvollziehen. Die tatsächliche Größenordnung möglicher Beschäftigungsfolgen bleibt daher offen.

Sozialraumbudget soll Entlastungsbetrag ersetzen

Nach geltendem Recht haben Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Regierungsentwurf sieht vor, diesen Betrag zum 1. Januar 2027 durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen, das erst ab Pflegegrad 2 zugänglich sein soll.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt, dass Menschen mit Pflegegrad 1 von dem neuen Budget ausgeschlossen sein sollen, und verweist auf eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und Begleitung. Bei einer Umsetzung der vorgesehenen Neuregelung würden Betroffene mit Pflegegrad 1 den bisherigen Zugang zum Entlastungsbetrag verlieren.

Professionelle Leistungen sollen anders abgerechnet werden

Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie Kosten im Zusammenhang mit Tages- oder Kurzzeitpflege sollen nicht aus dem Sozialraumbudget erstattet werden. Ein pauschales Verbot von Haushaltshilfe, Einkäufen oder Betreuung durch Pflegedienste sieht der Entwurf jedoch nicht vor.

Professionelle Leistungen sollen über das Sachleistungsbudget abgerechnet werden können, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Wie sich dieser Abrechnungsweg tatsächlich auf ambulante Dienste und ihre Beschäftigten auswirken würde, ist bislang ungeklärt.

Parlamentarisches Verfahren läuft

Das Kabinett beschloss den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angekündigt.

Stand 31. Oktober 2026 ist das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die vorgesehenen Leistungen und Übergangsregeln können sich daher noch ändern.

Quellen und weiterführende Informationen

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