Zwischen dem Versprechen der 24-Stunden-Betreuung und den gesetzlichen Grenzen liegt ein Problem, das viele Familien unterschätzen.
Die Mutter soll zu Hause bleiben können. Sie braucht Hilfe beim Aufstehen, beim Essen und im Alltag. Vielleicht muss auch nachts jemand nach ihr sehen. Die Kinder können das nicht leisten, ein Pflegeheim kommt für die Familie nicht infrage.
Die Lösung scheint einfach: Eine Betreuungskraft zieht ein und ist immer da.
Genau hier beginnt das Problem. Denn die sogenannte 24-Stunden-Betreuung verspricht etwas, das eine einzelne Beschäftigte rechtlich gar nicht leisten darf.
Eine Arbeitsgruppe des Bundesgesundheits- und Bundesarbeitsministeriums sowie der Pflegebevollmächtigten bezeichnet den Begriff ausdrücklich als irreführend. Er erwecke den Eindruck, ein Mensch könne rund um die Uhr für einen anderen zuständig sein. Mit dem Arbeitsrecht ist das nicht vereinbar.
Acht Stunden Arbeit, elf Stunden Ruhe
Für angestellte Betreuungskräfte gelten grundsätzlich dieselben Arbeitszeitgrenzen wie für andere Beschäftigte. Das Arbeitszeitgesetz sieht in der Regel höchstens acht Stunden täglich vor. Bis zu zehn Stunden sind unter bestimmten Ausgleichsbedingungen möglich. Anschließend müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit folgen.
Das Problem beginnt dort, wo Betreuung nicht einfach Feierabend macht.
Was geschieht, wenn die pflegebedürftige Mutter nachts zur Toilette muss? Wenn sie stürzt, nach Hilfe ruft oder nicht allein bleiben kann?
Wohnt die Betreuungskraft im selben Haushalt, liegt es nahe, sie zu rufen. Doch ihre Anwesenheit bedeutet nicht, dass sie jederzeit arbeiten muss. Auch Bereitschaftsdienst kann Arbeitszeit sein.
Eine Betreuungskraft kann im Haus wohnen, ohne deshalb 24 Stunden am Tag im Dienst zu sein.
Familien, die tatsächlich rund um die Uhr Unterstützung benötigen, müssen deshalb mehrere Personen oder andere Hilfen einplanen. Eine einzelne angestellte Betreuungskraft kann diesen Bedarf nicht rechtmäßig allein abdecken.
Wenn aus Betreuung ständige Verfügbarkeit wird
Wie schnell die Grenzen verschwimmen, zeigt eine 2021 in der Fachzeitschrift „BMC Health Services Research“ veröffentlichte Untersuchung.
Darin berichten Betreuungskräfte von fehlender Privatsphäre, nicht eingehaltenen Pausen und Aufgaben, die ursprünglich gar nicht vereinbart waren.
Eine Befragte schildert, dass ihre Pausen in der Tagesplanung schlicht nicht berücksichtigt wurden. Sie habe deshalb wochenlang ohne Pause gearbeitet.
Andere erzählen, dass sie plötzlich auch weitere Familienmitglieder betreuen, für Familienfeiern kochen, Fahrdienste übernehmen oder Medikamente verabreichen sollten.
Aus der Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen wird so mitunter eine Zuständigkeit für den gesamten Haushalt.
Die Folgen beschreiben die Befragten deutlich: Erschöpfung, Schlafstörungen, Reizbarkeit und psychische Belastungen.
Die Untersuchung zeigt zugleich, dass das Zusammenleben durchaus gelingen kann. Betreuungskräfte berichten auch von Dankbarkeit, Anerkennung, Unterstützung und finanzieller Sicherheit.
Entscheidend ist offenbar, ob ihre Arbeit klare Grenzen hat und diese im Alltag respektiert werden.
Auch Angehörige geraten in eine schwierige Lage
Für Familien ist die Situation häufig ebenso belastend.
Sie suchen keine Arbeitskraft, die möglichst viele Stunden leistet. Sie suchen Sicherheit für einen Menschen, der nicht mehr allein zurechtkommt.
Eine Betreuungskraft im Haus kann diese Sicherheit erheblich verbessern. Sie hilft im Alltag, leistet Gesellschaft und ermöglicht es Pflegebedürftigen, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Doch die Verantwortung verschwindet dadurch nicht.
In Interviews der AOK-Zeitschrift „Gesundheit und Gesellschaft“ wird deutlich, dass Angehörige durchaus Wert auf eine legale Beschäftigung legen. Gleichzeitig benötigen sie zusätzliche Unterstützung, wenn die Betreuungskraft ihre gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten einhält.
Ein Interviewpartner bringt es auf den Punkt: „Es ist kein Rund-um-Sorglos-Paket.“
Wer übernimmt also die Versorgung während der Pausen, an freien Tagen und in der Nacht? Diese Frage müssen Familien beantworten, bevor sie eine Betreuungskraft beschäftigen.
Auch eine Vermittlungsagentur nimmt das rechtliche Risiko nicht automatisch ab
Viele Familien organisieren die Betreuung über Agenturen. Häufig kommen die Beschäftigten aus osteuropäischen Ländern und werden von Unternehmen im Ausland nach Deutschland entsandt.
Doch die Vermittlung über eine deutsche Agentur garantiert noch kein rechtssicheres Beschäftigungsverhältnis. Darauf weist auch der Bericht der Bundesregierung hin.
Besonders wichtig ist die Frage, welche Zeiten bezahlt werden müssen.
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 24. Juni 2021 (5 AZR 505/20), dass nach Deutschland entsandte ausländische Betreuungskräfte grundsätzlich auch für Bereitschaftsdienst Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Der Anspruch beschränkt sich nicht auf Stunden, in denen tatsächlich gekocht, gewaschen oder gepflegt wird. Für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse können besondere Branchenregelungen maßgeblich sein.
Das Urteil macht deutlich, welches finanzielle Risiko entsteht, wenn eine Betreuungskraft zwar offiziell nur einige Stunden arbeitet, tatsächlich aber wesentlich länger zur Verfügung stehen muss.
Ob ein Beschäftigungsmodell rechtssicher ist, hängt von seiner konkreten Gestaltung und der tatsächlichen Arbeitsorganisation ab.
Hunderttausende Menschen leben mit diesem Modell
Wie viele Betreuungskräfte in deutschen Privathaushalten arbeiten, weiß niemand genau. Eine amtliche Erfassung gibt es nicht.
Ein Regierungsbericht nennt Schätzungen zwischen 100.000 und 210.000 gleichzeitig in Deutschland tätigen Betreuungskräften. Eine repräsentative Befragung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums kam für 2019 auf rund 100.000 Haushalte, die überwiegend Betreuungspersonen aus Osteuropa beschäftigten.
Die Größenordnung zeigt, dass es sich längst nicht mehr um eine Randerscheinung handelt.
Für viele Familien ist die Betreuung im eigenen Zuhause ein Weg, den Umzug ins Pflegeheim zu vermeiden. Gleichzeitig beruht das Modell häufig auf der Erwartung, dass ein Mensch im Haushalt lebt und deshalb jederzeit helfen kann.
Genau diese Erwartung ist das Problem.
Die entscheidende Frage lautet: Wer ist da, wenn die Betreuungskraft frei hat?
Die Bezeichnung „24-Stunden-Betreuung“ wird sich vermutlich nicht so schnell aus dem Sprachgebrauch verdrängen lassen. Sie beschreibt schließlich genau das, was sich viele Angehörige wünschen: die Gewissheit, dass immer jemand da ist.
Doch zwischen diesem Wunsch und einer rechtmäßigen Beschäftigung liegt eine erhebliche Lücke.
Eine Betreuungskraft braucht Feierabend, Schlaf, Freizeit und Privatsphäre. Pflegebedürftige brauchen unter Umständen trotzdem auch nachts Unterstützung.
Beides ist berechtigt. Beides muss organisiert werden.
Das eigentliche Problem der 24-Stunden-Betreuung ist deshalb nicht, dass Betreuungskräfte zu wenig arbeiten dürfen. Es ist die Vorstellung, ein einziger Mensch könne die Verantwortung für einen anderen rund um die Uhr übernehmen.
