altenpflege.de / magazin

Nachrichten aus Pflege, Politik und Praxis

Pflegepolitik & Recht

Pflegen mit 16: Wenn Kinder Verantwortung tragen und niemand danach fragt

Sie helfen beim Waschen, kümmern sich um Medikamente oder passen auf kranke Angehörige auf. Manche Kinder übernehmen zu Hause Aufgaben, die Erwachsene überfordern würden.

Doch wer fragt eigentlich, wie es ihnen dabei geht? In Deutschland müssen junge Pflegende häufig selbst auf sich aufmerksam machen. England geht einen anderen Weg.

Wenn aus Helfen Verantwortung wird

Morgens zur Schule, nachmittags Hausaufgaben, dazwischen die Sorge um einen kranken Elternteil. Für manche Jugendliche gehört die Pflege eines Angehörigen zum Alltag. Sie helfen im Haushalt, übernehmen praktische Aufgaben und tragen Verantwortung, während Gleichaltrige ihre Freizeit verbringen.

Wo endet die selbstverständliche Mithilfe in der Familie, wo beginnt eine Belastung, die ein Kind nicht mehr allein bewältigen sollte?

Eine einfache Antwort gibt es nicht. Gerade deshalb ist entscheidend, ob jemand hinsieht. Denn junge Menschen, die zu Hause pflegen, fallen nicht unbedingt auf. Ihre Verantwortung bleibt oft innerhalb der Familie verborgen.

Dabei können die Folgen erheblich sein. Ein Fortschrittsbericht der Bundesregierung zum Nationalen Aktionsplan beschreibt hohe körperliche und psychische Anforderungen für junge Pflegende. Überforderung und soziale Isolation gehören ebenso zu den genannten Problemen wie gesundheitliche Beschwerden. Auch die Schule kann darunter leiden: durch schlechtere Leistungen, Fehlzeiten und im Extremfall einen Schulabbruch.

Doch ausgerechnet diejenigen, die Unterstützung brauchen könnten, sprechen nicht unbedingt darüber.

Warum ein Kind lieber schweigt

Wer zu Hause einen kranken Angehörigen versorgt, möchte die Familie möglicherweise schützen. Hinzu kommt die Sorge, wie andere reagieren könnten.

Eine Forschungsarbeit der australischen Monash University beschreibt die Angst vor negativer Bewertung als ein Hindernis dafür, dass junge Pflegende ihre Situation offenlegen – auch gegenüber Lehrkräften.

Wie verbreitet diese Angst unter jungen Pflegenden in Deutschland ist, lässt sich daraus nicht ableiten. Das Problem dahinter ist dennoch bedeutsam: Wer Hilfe nur erhält, wenn er seine Belastung selbst anspricht, muss zunächst den Mut finden, darüber zu reden.

Für Erwachsene kann das bereits schwierig sein. Für ein Kind, das sich für einen kranken Elternteil verantwortlich fühlt, möglicherweise erst recht.

Das Hilfesystem kennt die Familie – aber erkennt es das Kind?

An Beratungsangeboten fehlt es in Deutschland nicht grundsätzlich. Pflegende Angehörige können die Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch XI nutzen. Auch Kinder und Jugendliche sind davon nicht ausgeschlossen.

Allerdings ist diese Beratung nicht speziell auf junge Pflegende zugeschnitten.

Daneben bietet die Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII Beratung und Unterstützung für junge Menschen und Familien. Sie kann auch bei Problemen helfen, die aus der häuslichen Situation entstehen.

Damit gibt es durchaus Anlaufstellen. Doch zwischen einem vorhandenen Angebot und tatsächlich erreichter Hilfe liegt ein entscheidender Unterschied.

Ein Jugendlicher muss wissen, dass es Unterstützung gibt. Er muss seine eigene Situation als belastend erkennen. Und er muss bereit sein, darüber zu sprechen – oder jemanden haben, der das für ihn tut.

Die hier betrachteten gesetzlichen Regelungen enthalten keine eigenständige, ausdrücklich auf junge Pflegende zugeschnittene Leistung, die diese Hürden grundsätzlich beseitigt.

Auch in der Schule fehlt nach den ausgewerteten Quellen ein bundesweit einheitlicher Anspruch, der ausdrücklich an die Pflegeverantwortung eines Kindes anknüpft. Die Schulgesetzgebung liegt bei den Ländern. Welche konkreten Hilfen einzelne Länder vorsehen, ist damit noch nicht beantwortet.

In England muss nicht immer das Kind den Anfang machen

Dass sich die Verantwortung anders verteilen lässt, zeigt England.

Dort verpflichtet der Children and Families Act 2014 die zuständigen Kommunalbehörden, den Unterstützungsbedarf junger Pflegender unter bestimmten Voraussetzungen zu prüfen.

Eine solche Prüfung ist nicht nur möglich, wenn das Kind oder ein Elternteil darum bittet. Die Behörde muss auch tätig werden, wenn ihr ein entsprechender Unterstützungsbedarf erkennbar erscheint.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

In Deutschland stehen allgemeine Beratungsangebote zur Verfügung. Das englische Recht formuliert darüber hinaus eine ausdrückliche Pflicht, den Bedarf eines jungen pflegenden Menschen unter bestimmten Voraussetzungen von Amts wegen zu prüfen.

Damit ist allerdings noch nicht gesagt, dass jedes betroffene Kind in England tatsächlich erreicht wird. Die vorliegenden Quellen belegen die gesetzliche Verpflichtung, nicht aber, wie erfolgreich sie landesweit umgesetzt wird.

Trotzdem verändert dieser Ansatz eine entscheidende Frage: Nicht allein das Kind muss erkennen, dass es Hilfe braucht. Auch die zuständige Stelle trägt ausdrücklich Verantwortung dafür, einen möglichen Unterstützungsbedarf aufzugreifen.

Wer fragt nach dem Kind, wenn alle auf den Pflegebedürftigen schauen?

Wie viele Minderjährige in Deutschland regelmäßig Angehörige pflegen, lässt sich anhand der hier verfügbaren Daten nicht verlässlich beziffern. Schon die Abgrenzung ist schwierig: Wann ist es familiäre Mithilfe, wann tatsächliche Pflegeverantwortung?

Doch die Unsicherheit über die Zahl ändert nichts an der grundsätzlichen Frage.

Wenn eine Familie Unterstützung benötigt, richtet sich der Blick meist auf den Menschen, der krank oder pflegebedürftig ist. Welche Hilfe braucht er? Welche Leistungen stehen ihm zu? Wie lässt sich seine Versorgung organisieren?

Das Kind, das morgens müde zur Schule kommt, weil es zu Hause Verantwortung übernimmt, kann dabei leicht übersehen werden.

Der englische Ansatz liefert keine fertige Lösung für Deutschland. Er macht aber deutlich, dass ein Hilfesystem nicht ausschließlich darauf warten muss, dass Betroffene selbst um Unterstützung bitten.

Vielleicht beginnt wirksame Hilfe für junge Pflegende deshalb mit einer einfachen Frage, die im Pflegealltag viel zu selten gestellt wird:

Wer kümmert sich eigentlich um dich?

Quellen und weiterführende Informationen

Kommentare (0)

Lesen kann jeder, kommentieren können angemeldete Mitglieder der altenpflege.de. Jeder Kommentar wird vor der Veröffentlichung automatisch geprüft, Links werden entfernt. Bitte beachte die Kommentarrichtlinien.

Zum Kommentieren bitte anmelden oder kostenlos registrieren.

Noch keine Kommentare. Schreibe den ersten.

Mehr zum Thema

Pflegepolitik & Recht

24-Stunden-Betreuung: Wer übernimmt die anderen 16 Stunden?

Eine Betreuungskraft zieht bei einem pflegebedürftigen Menschen ein und soll den Angehörigen Sicherheit geben. Doch auch wer im Haushalt wohnt, darf nicht rund um die Uhr arbeiten.

31. Oktober 2026 · Bundesministerium für Gesundheit; Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Bundesministerium der Justiz; Bundesamt für Justiz, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Bundesministerium für Gesundheit