Vor den anstehenden Beratungen im Bundestag fordert sie Nachbesserungen am Gesetzentwurf und warnt vor möglichen Einbußen bei familienunterstützenden und familienentlastenden Angeboten.
Kritik an geplanten Finanzierungsänderungen
Im Zentrum der Kritik steht die Finanzierung familienunterstützender und familienentlastender Dienste. Nach Darstellung der Diakonie werden sie bislang zu erheblichen Teilen über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanziert.
Die Verhinderungspflege soll in neue Leistungsbudgets überführt werden. Zugleich soll die Möglichkeit entfallen, einen Teil der Pflegesachleistungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag umzuwidmen. Dadurch könnte aus Sicht der Diakonie ein wesentlicher Finanzierungsweg für niedrigschwellige Angebote wegfallen.
Wohlfahrtsverbände berechnen mögliche Einbußen
Nach Berechnungen der bayerischen Wohlfahrtsverbände könnten bei einem betreuten Erwachsenen mit Pflegegrad 2 bis 5 jährlich mindestens 3.011 Euro an bislang nutzbaren Finanzierungsmöglichkeiten entfallen.
Für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs sieht der Entwurf ein Sozialraumbudget von bis zu 300 Euro monatlich beziehungsweise bis zu 3.600 Euro jährlich vor. Die Verbände errechnen für diese Gruppe dennoch eine jährliche Differenz von mindestens 1.511 Euro.
Die Diakonie warnt, die betroffenen Dienste könnten wegfallende Mittel kaum durch andere Finanzierungswege ersetzen. Ohne zusätzliche Finanzierung drohten Einschränkungen bei Einzelbetreuungen, Gruppenangeboten und Ferienmaßnahmen. Dadurch könne für pflegende Angehörige das Risiko dauerhafter Überforderung wachsen.
Entlastungsbetrag soll durch Sozialraumbudget ersetzt werden
Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Für niedrigschwellige Unterstützung im Alltag soll ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget an die Stelle des bisherigen Entlastungsbetrags treten. Pflegegeld und Ansprüche auf Sachleistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen.
Das Bundesgesundheitsministerium begründet die neuen Leistungsbudgets mit besserer Übersichtlichkeit, weniger bürokratischem Aufwand und der Eindämmung von Missbrauchsmöglichkeiten. Die Beratungen über das Pflegeneuordnungsgesetz im Bundestag stehen noch bevor.
Petition erhielt bundesweite Unterstützung
Die Unterschriften wurden in den vergangenen Wochen in Einrichtungen und Diensten der Diakonie sowie online gesammelt. Die ursprünglich als bayerische Aktion geplante Petition erhielt nach Angaben des Verbands Unterstützung aus ganz Deutschland. Beteiligt hätten sich Pflegebedürftige, Angehörige, Beschäftigte und weitere Menschen.
Überreicht wurde die Unterschriftenliste den CSU-Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner und Alexander Hoffmann. Sandra Schuhmann, Vorständin Soziales der Diakonie Bayern, forderte sie auf, die Auswirkungen des Gesetzes sorgfältig zu prüfen und den Entwurf nachzubessern. Die Unterzeichner erwarteten eine Reform, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlaste, die Versorgung sichere und gute Arbeitsbedingungen ermögliche.
