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Pflegeneuordnung: Sozialstation Altenkirchen sieht Haushaltshilfe für 220 Menschen gefährdet

Die Kirchliche Sozialstation Altenkirchen warnt vor möglichen Folgen des geplanten Sozialraumbudgets: Wird der Gesetzentwurf unverändert verabschiedet und ab Januar 2027 umgesetzt, könnte sie ihre hauswirtschaftliche Unterstützung für derzeit 220 Menschen nicht fortführen.

Geschäftsführerin Kerstin Enders-Becker zufolge müssten in diesem Fall 28 Mitarbeiterinnen entlassen werden.

Ambulante Pflegedienste sollen aus Finanzierung herausfallen

Die Sozialstation finanziert ihre hauswirtschaftlichen Leistungen bislang über den monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 soll ab 1. Januar 2027 stattdessen ein Sozialraumbudget von monatlich bis zu 175 Euro gelten. Der vorgesehene Höchstbetrag läge damit bis zu 44 Euro über dem bisherigen.

Zugleich soll sich die Verwendung ändern: Das Sozialraumbudget wäre ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen ambulante Pflegedienste sowie Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege aus der bisherigen Verwendungsmöglichkeit herausfallen. Ambulante Pflegedienste könnten das Budget demnach nicht für hauswirtschaftliche Unterstützung einsetzen.

28 Arbeitsplätze könnten entfallen

Enders-Becker befürchtet deshalb, dass die Sozialstation ihr hauswirtschaftliches Angebot für die 220 bislang versorgten Klientinnen und Klienten nicht fortführen könnte. In diesem Szenario müssten nach ihrer Einschätzung 28 Mitarbeiterinnen aus dem hauswirtschaftlichen Bereich entlassen werden.

Anja Lanio aus der Pflegedienstleitung warnt, viele auf Unterstützung angewiesene Menschen könnten künftig keine entsprechende Hilfe mehr finden und nicht mehr ausreichend versorgt werden.

Offene Frage nach Ersatzstrukturen

Zu den anerkannten Angeboten sollen laut Gesetzentwurf unter anderem von den Pflegekassen anerkannte Einzelhelfende gehören, die als Nachbarschaftshilfe organisiert sind. Das Nachbarschaftshilfe-Netzwerk Wäller Helfen fragt, wer die Unterstützung ab Januar übernehmen soll und ob innerhalb von zweieinhalb Monaten verlässliche Strukturen entstehen können.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste beziffert die mögliche bundesweite Tragweite der Neuregelung: Nach Angaben des Verbands sollen 16.000 Pflegedienste Leistungen des geplanten Sozialraumbudgets nicht erbringen dürfen.

Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen

Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; Änderungen an den geplanten Regelungen sind weiterhin möglich.

Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Ansprüche fort. Die Warnung der Sozialstation bezieht sich damit auf mögliche Folgen einer unveränderten Verabschiedung und Umsetzung ab Januar 2027.

Quellen und weiterführende Informationen

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