Der Träger muss das Personal schulen und vergleichbare Situationen in einer Simulation praktisch üben lassen.
Bewohner erst Stunden später gefunden
Der Vorfall ereignete sich rund zwei Wochen zuvor. Ein 71-jähriger Bewohner des Pflegeheims im Kreis Karlsruhe wurde vermisst. Weil er in Lebensgefahr hätte schweben können, begann eine große Suchaktion, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam. Erst Stunden später wurde der Mann auf einer Toilette im Pflegeheim gefunden.
Bei der Kontrolle der abgeschlossenen Toilette hatte eine Beschäftigte nach eigener Angabe gegenüber der Heimaufsicht eine Frauenstimme gehört. Sie ging davon aus, dass sich der Gesuchte nicht dort aufhielt, und überzeugte sich nicht persönlich davon.
Aufsicht beanstandet fehlende persönliche Kontrolle
Die Heimaufsicht sieht darin das konkrete Versäumnis. Nach ihrer Auffassung handelte die Beschäftigte nicht in der erforderlichen Weise.
Die Behörde wies den Träger der betroffenen Einrichtung an, das Personal zu schulen. Zudem muss er eine Simulation durchführen, in der die Beschäftigten den Umgang mit vergleichbaren Situationen praktisch üben.
Praktische Relevanz für Pflegeeinrichtungen
Die Anweisung gilt für den Träger des betroffenen Pflegeheims. Die Begründung der Heimaufsicht ist jedoch auch für andere Einrichtungen praktisch relevant: Der Fall spricht dafür, dass bei einer Vermisstensuche eine Annahme über den Aufenthaltsort die persönliche Kontrolle eines möglichen Fundortes nicht ersetzen sollte.
