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Der Tag in der Pflege

Sparen in der Pflege: Wer zahlt am Ende, wenn der Zugang enger wird?

Linnemann schließt Kürzungen nicht aus, Arbeitgeber fordern Karenzzeiten, der Entwurf verengt den Zugang. Die Debatte dreht sich ums Geld, entschieden wird sie im Alltag.

Wer über Sparen in der Pflege spricht, meint meist Milliarden. Wer Pflege braucht, meint den Montagmorgen: Wer kommt, wer putzt, wer holt den Vater zur Tagespflege ab? Die Debatte dieses Tages zeigt, wie weit beides auseinanderliegt.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hält nach Angaben im Handelsblatt-Interview Einsparungen von rund zehn Prozent im Pflegesystem für erforderlich. Er könne nicht garantieren, dass es „an der einen oder anderen Stelle“ keine Leistungskürzungen gebe. Konkrete Maßnahmen sind nicht beschlossen. Das Pflegesystem gibt nach seinen Angaben jährlich rund 75 Milliarden Euro aus.

Dazu passt der Druck von außen: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erwartet für das kommende Jahr ein Defizit der Pflegeversicherung von knapp acht Milliarden Euro und fordert nach Berichten eine Karenzzeit von 24 Monaten. Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2027 ein prognostiziertes Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro.

Die Defizitzahlen sind real, und dass gespart werden soll, ist politisch nachvollziehbar. Doch ein pauschales Sparziel sagt nichts darüber, wen es trifft. Genau das macht der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) konkret: Für Pflegegrad 2 soll die Punkteschwelle steigen, und ab 1. Januar 2027 ist ein Entlastungsbudget vorgesehen.

Wie sich das vor Ort auswirken könnte, schildert die Kirchliche Sozialstation Altenkirchen. Würde der Entwurf unverändert Gesetz, könnte sie die hauswirtschaftliche Hilfe für derzeit 220 Menschen nicht fortführen; 28 Mitarbeiterinnen müssten entlassen werden. Das vorgesehene Sozialraumbudget läge mit bis zu 175 Euro zwar bis zu 44 Euro über dem bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro, wäre aber ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bestimmt.

Auch bei der Tagespflege könnte es für Familien teurer werden: Der Anspruch bleibt laut Kabinettsentwurf bestehen, der Entlastungsbetrag wäre aber womöglich nicht mehr dafür einsetzbar. Beschlossen ist das nicht, bis zu einer Änderung gilt das heutige Recht.

Hier liegt der Widerspruch: Ein höherer Betrag auf dem Papier kann weniger Versorgung bedeuten, wenn sich die Verwendung verengt. Das ist eine Schlussfolgerung aus dem Entwurf, kein Beschluss. Doch sie zeigt, dass die Summe allein kein Maßstab ist.

Eine Reform sollte sich deshalb nicht daran messen lassen, ob sie die Kasse entlastet, sondern ob die Hilfe im Haushalt, die Tagespflege und der Zugang zum Pflegegrad im Alltag erhalten bleiben. Eine lange Karenzzeit würde Menschen treffen, die jetzt Hilfe brauchen, und ihre Angehörigen auffangen müssen.

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