Schenk erwartet, dass das Gesetz nach ausführlicher Beratung in Regierung und Parlament Anfang 2028 in Kraft treten kann.
Pflegestützpunkt in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt
Nach dem Entwurf soll in jedem Thüringer Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Pflegestützpunkt entstehen. Der geplante Ausbau könnte Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in mehr Regionen Zugang zu wohnortnaher Beratung ermöglichen.
Derzeit gibt es in Thüringen sieben Pflegestützpunkte, darunter in Suhl, Jena und Weimar sowie in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen und Kyffhäuser. Mit den geplanten 22 Standorten kämen 15 Anlaufstellen hinzu.
Bedarfsplanung soll neu geordnet werden
Das Pflegeentwicklungsgesetz soll auch die Bedarfsplanung auf eine neue Grundlage stellen. Bislang planen die Kommunen die ambulante Pflege, das Land plant die Heime. Schenk hält diese Trennung der Zuständigkeiten für nicht mehr zeitgemäß und führt Versorgungslücken darauf zurück.
Die Planungskosten soll das Land übernehmen. Dafür sind zunächst jährlich 930.000 Euro vorgesehen.
Etwa 195.000 Pflegebedürftige in Thüringen
Nach Angaben der Ministerin leben in Thüringen etwa 195.000 pflegebedürftige Menschen. 80 Prozent von ihnen würden zu Hause betreut. Die Zahl der Pflegebedürftigen sei bereits so hoch, wie nach früheren Prognosen erst für 2030 erwartet worden sei.
Schenk erwartet eine ausführliche Beratung des Gesetzes in Regierung und Parlament. Anfang 2028 könne es in Kraft treten.