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Pflegepolitik & Recht

Pflegestützpunkt weist auf geplante höhere Pflegegrad-Hürden hin

Bei den Pflegegraden 1 bis 3 sollen die Schwellenwerte steigen. Bestehende Einstufungen sollen geschützt werden; bei Anträgen rund um den Jahreswechsel sind unterschiedliche Regeln geplant.

Der Pflegestützpunkt Ostallgäu macht Pflegebedürftige und Angehörige auf mögliche Änderungen ab 1. Januar 2027 aufmerksam. Nach einem Bericht von allgaeuer-zeitung.de könnte auch die eigenständige Leistung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wegfallen.

Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingehen, sollen noch die bisherigen Regeln gelten – selbst wenn die Begutachtung erst 2027 erfolgt. Wer ab Januar eine Höherstufung in Pflegegrad 2 oder 3 beantragt, müsste voraussichtlich die höheren Schwellen erfüllen. Für die Pflegegrade 4 und 5 sollen die Werte unverändert bleiben.

Bereits eingestufte Menschen sollen ihren Pflegegrad nicht allein wegen der höheren Schwellen verlieren. Die Reform könnte nach Beratungen im Bundestag am 11. Dezember und im Bundesrat am 18. Dezember zum Jahresbeginn in Kraft treten. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 30. September beschlossen. Ob die Änderung bei den Pflegehilfsmitteln zum 1. Januar kommt, ist laut Bundesgesundheitsministerium noch nicht entschieden.

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