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Pflegepolitik & Recht

Bundeskabinett plant Pflege-Zuschlag für mitversicherte Partner ab 2028

Beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner sollen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten zahlen. Die Regelung ist noch nicht endgültig beschlossen; für häuslich Pflegende sind Ausnahmen vorgesehen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll der Zuschlag zum 1. Januar 2028 eingeführt werden. Der Entwurf muss noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Ungeklärt ist dabei, ob eine Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist.

Zusätzlich berichtet ad-hoc-news.de über einen Zuschlag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 29. Juli 2026 verkündet und sieht ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf beitragspflichtige Einnahmen vor. Zugleich beschreibt das Portal die schrittweise Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung als Prüfung der Bundesregierung. Die Angabe zum bereits geregelten Zuschlag wurde nicht unabhängig bestätigt.

Sollten beide Regelungen gelten, ergäbe sich rechnerisch eine Zusatzbelastung von insgesamt 3,02 Prozentpunkten. ad-hoc-news.de nennt unter Berufung auf die gesetzliche Krankenversicherung rund 2,46 Millionen betroffene Haushalte. Als Rechenbeispiel führt das Portal an: Bei 3.000 Euro Bruttoeinkommen entspräche allein der Zuschlag zur Krankenversicherung 75 Euro im Monat oder 900 Euro im Jahr.

Für häuslich pflegende An- und Zugehörige kann der geplante Pflegezuschlag entfallen, wenn eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an wenigstens zwei Tagen zu Hause gepflegt wird. Weitere Ausnahmen sind unter anderem beim Erreichen der Regelaltersgrenze, bei voller Erwerbsminderung und für Eltern von Kindern mit Behinderung vorgesehen. Kinder sollen grundsätzlich weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben.

Quellen und weiterführende Informationen

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