Eine Regel aus dem Referentenentwurf könnte den Vorteil für Tagespflegegäste jedoch aufzehren.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September beschlossen. Die Bundesregierung will die häusliche Pflege zum 1. Januar 2027 auf neue Budgets umstellen. Geltendes Recht ist die Reform noch nicht: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege soll eigenständig bleiben und nicht mit den neuen Budgets verrechnet werden. Auch nach geltendem Recht wird das Pflegegeld durch die Nutzung der Tagespflege nicht gekürzt. Die mögliche Mehrbelastung betrifft vielmehr Kosten, die nicht aus dem Tagespflegebudget bezahlt werden.
Das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld verdeutlicht dies mit einem Beispiel: 940 Euro für Betreuung und Fahrdienst werden vollständig aus dem Tagespflegebudget beglichen. Hinzu kommen 230 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 95 Euro Investitionskosten. Der heutige Entlastungsbetrag senkt diese 325 Euro Eigenkosten auf 194 Euro. Würde die Regelung des Referentenentwurfs greifen, wären die vollen 325 Euro selbst zu tragen – 131 Euro mehr.
Diese Rechnung ist allerdings keine sichere Prognose. Der Gesetzentwurf bindet das Sozialraumbudget an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und führt Tages- und Nachtpflege getrennt davon auf. Zudem sind im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen möglich.
