altenpflege.de / magazin

Nachrichten aus Pflege, Politik und Praxis

Pflegepolitik & Recht

Pflegereform: Verpflegung in der Tagespflege könnte Familien mehr kosten

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro soll durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, das für Volljährige mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 175 Euro beträgt.

Eine Regel aus dem Referentenentwurf könnte den Vorteil für Tagespflegegäste jedoch aufzehren.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September beschlossen. Die Bundesregierung will die häusliche Pflege zum 1. Januar 2027 auf neue Budgets umstellen. Geltendes Recht ist die Reform noch nicht: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.

Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege soll eigenständig bleiben und nicht mit den neuen Budgets verrechnet werden. Auch nach geltendem Recht wird das Pflegegeld durch die Nutzung der Tagespflege nicht gekürzt. Die mögliche Mehrbelastung betrifft vielmehr Kosten, die nicht aus dem Tagespflegebudget bezahlt werden.

Das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld verdeutlicht dies mit einem Beispiel: 940 Euro für Betreuung und Fahrdienst werden vollständig aus dem Tagespflegebudget beglichen. Hinzu kommen 230 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 95 Euro Investitionskosten. Der heutige Entlastungsbetrag senkt diese 325 Euro Eigenkosten auf 194 Euro. Würde die Regelung des Referentenentwurfs greifen, wären die vollen 325 Euro selbst zu tragen – 131 Euro mehr.

Diese Rechnung ist allerdings keine sichere Prognose. Der Gesetzentwurf bindet das Sozialraumbudget an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und führt Tages- und Nachtpflege getrennt davon auf. Zudem sind im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen möglich.

Quellen und weiterführende Informationen

Kommentare (0)

Lesen kann jeder, kommentieren können angemeldete Mitglieder der altenpflege.de. Jeder Kommentar wird vor der Veröffentlichung automatisch geprüft, Links werden entfernt. Bitte beachte die Kommentarrichtlinien.

Zum Kommentieren bitte anmelden oder kostenlos registrieren.

Noch keine Kommentare. Schreibe den ersten.

Mehr zum Thema

Pflegepolitik & Recht

Wenn aus Bedarf Routine wird

Beruhigungsmittel dürfen im Heim nicht eigenmächtig zur Dauermedikation werden. Dennoch kann sich die tatsächliche Gabe von der ärztlichen Entscheidung lösen.

2. November 2026 · Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / CMDh, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, NVL-Programm / Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium der Justiz; Bundesamt für Justiz

Pflegepolitik & Recht

Pflegestützpunkt weist auf geplante höhere Pflegegrad-Hürden hin

Bei den Pflegegraden 1 bis 3 sollen die Schwellenwerte steigen. Bestehende Einstufungen sollen geschützt werden; bei Anträgen rund um den Jahreswechsel sind unterschiedliche Regeln geplant.

2. November 2026 · Bundesministerium für Gesundheit, www.allgaeuer-zeitung.de

Zeichnung: Eine ältere Frau fährt mit einem Treppenlift nach oben, schnallt dort Skier an und saust schwungvoll die Treppe wieder hinunter.
Pflegepolitik & Recht, Hintergrund

Warum fittere Ältere die Pflegezahlen nicht bremsen

Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 1999 weit mehr als verdoppelt. Doch dahinter steckt nicht einfach ein gesundheitlicher Niedergang: Entscheidend sind das hohe Alter, eine neue gesetzliche Definition und der Verlauf …

1. November 2026 · Statistisches Bundesamt (Destatis), Bundesministerium für Gesundheit, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, DIW Berlin