Der Sozialverband VdK Deutschland lehnt das ab; nach Berechnungen zum Entwurf wären jährlich rund 39.000 Menschen betroffen.
Bislang können Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze statt der Vollrente eine Teilrente von bis zu 99,99 Prozent wählen. Unter den geltenden Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse dann für die häusliche Angehörigenpflege weiter Rentenversicherungsbeiträge. Bei 1.500 Euro Monatsrente beträgt der Verzicht 15 Cent.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll diese Möglichkeit zum 1. Januar 2027 beenden. Das angegebene Einsparvolumen beträgt etwa 150 Millionen Euro jährlich. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dadurch würden Menschen benachteiligt, die zur häuslichen Pflege beitragen.
Bis Ende 2026 erworbene Ansprüche sollen erhalten bleiben; entfallen würden nur weitere Beitragszahlungen für spätere Pflegezeiten. Für Pflegepersonen vor der Regelaltersgrenze sind weiterhin volle Beiträge vorgesehen. Der Entwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
