altenpflege.de / magazin

Nachrichten aus Pflege, Politik und Praxis

Pflegepolitik & Recht

VdK kritisiert Ende neuer Rentenansprüche aus Angehörigenpflege ab 2027

Pflegende Angehörige jenseits der Regelaltersgrenze sollen ab 2027 über eine 99,99-Prozent-Teilrente keine weiteren Rentenansprüche aus der Pflege erwerben können.

Der Sozialverband VdK Deutschland lehnt das ab; nach Berechnungen zum Entwurf wären jährlich rund 39.000 Menschen betroffen.

Bislang können Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze statt der Vollrente eine Teilrente von bis zu 99,99 Prozent wählen. Unter den geltenden Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse dann für die häusliche Angehörigenpflege weiter Rentenversicherungsbeiträge. Bei 1.500 Euro Monatsrente beträgt der Verzicht 15 Cent.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll diese Möglichkeit zum 1. Januar 2027 beenden. Das angegebene Einsparvolumen beträgt etwa 150 Millionen Euro jährlich. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dadurch würden Menschen benachteiligt, die zur häuslichen Pflege beitragen.

Bis Ende 2026 erworbene Ansprüche sollen erhalten bleiben; entfallen würden nur weitere Beitragszahlungen für spätere Pflegezeiten. Für Pflegepersonen vor der Regelaltersgrenze sind weiterhin volle Beiträge vorgesehen. Der Entwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Quellen und weiterführende Informationen

Kommentare (0)

Lesen kann jeder, kommentieren können angemeldete Mitglieder der altenpflege.de. Jeder Kommentar wird vor der Veröffentlichung automatisch geprüft, Links werden entfernt. Bitte beachte die Kommentarrichtlinien.

Zum Kommentieren bitte anmelden oder kostenlos registrieren.

Noch keine Kommentare. Schreibe den ersten.

Mehr zum Thema