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Pflegeversicherung: Kabinettsentwurf sieht höhere Beiträge für Kinderlose und Minijob-Arbeitgeber vor

Das Bundeskabinett hat am 30. September einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Kinderlose sollen künftig 4,5 Prozent zahlen, die Beitragsbemessungsgrenze soll zusätzlich steigen.

Staatssekretär Lenz präsentiert die Zahl „3,6 %“ feierlich unter einer Glasglocke und sagt: „Der Satz bleibt schön unberührt.“ Im Hintergrund leitet Amtmann Brummer drei zusätzliche Münzströme über Seitenschalter in die Pflegekasse.

Ab Januar 2028 ist zudem ein Pflegebeitrag für Minijobs vorgesehen, den allein die Arbeitgeber tragen sollen. Die Änderungen gelten noch nicht.

Kinderlosenbeitrag soll auf 4,5 Prozent steigen

Nach dem Gesetzentwurf soll der Beitragssatz für Kinderlose von 4,2 auf 4,5 Prozent des Bruttoeinkommens steigen. Betroffen wären Einzahlende in die gesetzliche Pflegeversicherung ab 23 Jahren. Ausgenommen bleiben Versicherte unter 23 Jahren, vor 1940 Geborene und Bürgergeldbeziehende.

Bei einem monatlichen Einkommen von 3.000 Euro würde der Pflegebeitrag nach den geplanten Änderungen um 9 Euro von 126 auf 135 Euro steigen. Nach Angaben von BR24 sollen dadurch im kommenden Jahr rund 3,3 Milliarden Euro zusätzlich an die Pflegekassen fließen.

Die unterschiedlichen Beitragssätze für Eltern und Kinderlose gehen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 zurück. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, Eltern in der Pflegeversicherung weniger zu belasten als Kinderlose. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, bezeichnete die höheren Beiträge für Kinderlose als „extrem ungerecht“.

Beitragsbemessungsgrenze soll zusätzlich angehoben werden

Die Beitragsbemessungsgrenze soll voraussichtlich von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat steigen. Die außerordentliche Erhöhung um 300 Euro käme zu der ohnehin für das nächste Jahr vorgesehenen Anhebung hinzu.

Für Versicherte mit Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze würde dadurch ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig. Die Bundesregierung beziffert die maximale monatliche Mehrbelastung durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze auf 17 Euro. Sie rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von rund einer halben Milliarde Euro.

Arbeitgeberbeitrag für Minijobs ab 2028 geplant

Für Minijobs werden bislang keine Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Nach dem Entwurf soll ab Januar 2028 der Grundbeitrag von 3,6 Prozent gelten. Diesen sollen allein die Arbeitgeber zahlen; der Auszahlungsbetrag der Minijobber soll dadurch nicht sinken.

Pflegeeinrichtungen, die Minijobber beschäftigen, müssten den Beitrag als Arbeitgeber tragen, sofern die geplante Regelung in Kraft tritt.

Änderungen sind noch nicht geltendes Recht

Die Bundesregierung will den allgemeinen Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung in den nächsten Jahren bei 3,6 Prozent halten. Mit dem Kabinettsbeschluss hat das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren begonnen. Der Entwurf kann dabei noch verändert werden; die vorgeschlagenen Beitragsänderungen gelten bislang nicht.

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