Cash Online hat damit die Folgen des geplanten höheren Kinderlosenzuschlags für ein konkretes Alterseinkommen beziffert. Der Zuschlag soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Da der allgemeine Beitragssatz zunächst bei 3,6 Prozent bleibt, ergäbe sich für Kinderlose ein Gesamtsatz von 4,5 Prozent.
Für Rentnerinnen und Rentner ist die Änderung besonders relevant: Sie müssen den Beitrag zur Pflegeversicherung allein tragen, während Arbeitnehmer die Kosten mit ihrem Arbeitgeber teilen. Der Rentner im Beispiel müsste die zusätzlichen 4,35 Euro daher vollständig selbst aufbringen. Bliebe der Monatsbetrag ein Jahr lang unverändert, wären das rechnerisch 52,20 Euro mehr.
Die Anhebung des Kinderlosenzuschlags soll dem Regierungsentwurf zufolge etwa 3,3 Milliarden Euro zusätzlich einbringen. Der Referentenentwurf vom Juni 2026 bezifferte das für 2027 drohende Defizit der sozialen Pflegeversicherung auf 7,6 Milliarden Euro.
Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September. Bundestag und Bundesrat müssen darüber noch beraten. Die Beispielrechnung beschreibt deshalb eine geplante Belastung und noch kein geltendes Recht.
