Trifft ihre Schätzung zu, könnte die verbleibende Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung auf 2,25 Milliarden Euro steigen.
Unterschiedliche Einnahmeerwartungen
Der Gesetzentwurf beziffert die Finanzwirkungen der vorgesehenen Maßnahmen für 2027 auf insgesamt 6,25 Milliarden Euro. Davon sollen 3,3 Milliarden Euro aus der Erhöhung des Beitragszuschlags für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung stammen.
DAK-Chef Andreas Storm veranschlagte die möglichen Einnahmen gegenüber Bild dagegen auf höchstens 2,4 Milliarden Euro. Das wären 900 Millionen Euro weniger als im Gesetzentwurf erwartet. Das Gesundheitsministerium kommentierte die DAK-Zahlen auf Anfrage von Bild nicht.
Finanzierungslücke könnte auf 2,25 Milliarden Euro steigen
Ohne Reform rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Das geplante Maßnahmenpaket soll die soziale Pflegeversicherung im selben Jahr um 6,25 Milliarden Euro entlasten und zu ihrer Stabilisierung beitragen. Nach der bisherigen Planung bliebe eine Finanzierungslücke von 1,35 Milliarden Euro.
Sollten die von der DAK geschätzten Mindereinnahmen von 900 Millionen Euro eintreten, würde diese Lücke laut DAK rechnerisch auf 2,25 Milliarden Euro wachsen. Die Berechnung könnte damit den Stabilisierungsanspruch des Gesetzentwurfs infrage stellen.
Zuschlag soll zum Jahresbeginn 2027 steigen
Der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.000 Euro ergäbe sich daraus eine zusätzliche Belastung von 144 Euro im Jahr.
Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz Pflegeneuordnungsgesetz, am 30. September 2026. Der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Storm warnt vor Zahlungsunfähigkeit
Storm verband die DAK-Berechnung mit einer weitergehenden Warnung: Der Pflegeversicherung könne bereits Anfang 2027 das Geld ausgehen. Werde die Finanzierungslücke nicht geschlossen, drohe den Pflegekassen nach seiner Einschätzung Zahlungsunfähigkeit.

