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4.180 Euro, aber noch kein barrierefreies Bad

Die Pflegekasse bezuschusst den altersgerechten Umbau, übernimmt aber weder Bauleitung noch Gesamtfinanzierung. In Mietwohnungen entscheidet zudem der Vermieter mit.

Zeichnung: Ein Vermieter mit Schlüsselbund geht neben einer älteren Mieterin her und hält ihr einen Haltegriff an die Badwand, ohne ihn anzuschrauben.

So wird aus einer Schwelle schnell ein Zuständigkeitsproblem.

4.180 Euro sind eine klare Zahl – und trotzdem noch keine beseitigte Schwelle, keine überwundene Treppe und kein umgebautes Bad. Der Zuschuss der Pflegekasse kann eine geeignete Maßnahme mitfinanzieren. Den Weg von der Idee bis zur fertigen Wohnung organisiert er nicht.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können den Zuschuss bei ihrer Pflegekasse beantragen. Die Maßnahme muss im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Der Höchstbetrag liegt bei 4.180 Euro je Maßnahme und anspruchsberechtigter Person. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind insgesamt bis zu 16.720 Euro möglich.

Damit ist die Pflegekasse die Adresse für den Antrag, aber keine zentrale Bauleitung. Bedarf, Finanzierung und Umsetzung müssen zusammengeführt werden. Für Mieter kommt eine weitere Entscheidung hinzu: Die Kasse beurteilt den pflegerischen Nutzen, der Vermieter die Veränderung seines Eigentums.

Der Vermieter entscheidet mit

Dient eine bauliche Veränderung dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, kann ein Mieter grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters verlangen. Dieser Anspruch hat jedoch Grenzen. Der Vermieter darf seine Zustimmung verweigern, wenn ihm der Umbau auch nach Abwägung mit den Interessen des Mieters nicht zuzumuten ist.

Selbst eine Zustimmung kann weitere Kosten nach sich ziehen. Der Mieter kann sich verpflichten, eine besondere Sicherheit zu leisten. Entfernt er die Einbauten später wieder, muss er die Wohnung auf eigene Kosten in den vorherigen Zustand versetzen. Zum Eigenanteil am Umbau können somit Ausgaben für Sicherheit und Rückbau kommen.

Bewilligt heißt noch nicht finanziert

Auch der Zuschuss der Pflegekasse deckt nicht automatisch die gesamte Rechnung. Er endet beim gesetzlichen Höchstbetrag. Weitere Förderungen können hinzukommen, doch etwa bei Angeboten der KfW gilt der Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Eine Bewilligung der Pflegekasse ist deshalb noch keine vollständige Finanzierung.

Wie häufig der Umbau am Ende tatsächlich gelingt, lässt sich aus den verfügbaren Angaben nicht ablesen. Unter den Menschen, die zwischen 2017 und 2023 erstmals Pflegegrad 1 erhielten, lag die Inanspruchnahme weitgehend konstant bei etwa acht Prozent; auf alle Pflegebedürftigen oder den gesamten Bedarf lässt sich dieser Wert nicht übertragen.

Bad, Treppe und Schwelle sind deshalb nicht bloß bauliche Details. An ihnen zeigt sich, ob Pflegeförderung, Wohnrecht und Finanzierung ineinandergreifen. Wo niemand diese getrennten Entscheidungen zu einem Projekt verbindet, kann selbst ein bewilligter Zuschuss an der entscheidenden Barriere enden.

Quellen und weiterführende Informationen

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