Er übernehme die volle Verantwortung, habe aber niemanden schädigen oder töten wollen, erklärte er über seinen Anwalt.
Anklage spricht von teils lebensbedrohlichen Zuständen
Nach Darstellung der Anklage litten die fünf betroffenen Bewohner nicht an Diabetes. Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass die Insulingaben ihren Blutzucker abfallen ließen und sie teils in einen lebensbedrohlichen Zustand brachten.
Die Anklagebehörde wirft ihm vor, die Arg- und Wehrlosigkeit der Betroffenen ausgenutzt zu haben. Darauf stützt sie den Vorwurf des versuchten heimtückischen Mordes.
In vier Fällen soll der Angeklagte nach der Insulingabe selbst den Notruf gewählt haben; deshalb wirft ihm die Staatsanwaltschaft in diesen Fällen gefährliche Körperverletzung vor. In zwei weiteren Fällen, in denen er den Notruf nicht wählte, steht neben der gefährlichen Körperverletzung auch der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum.
Angeklagter verweist auf behauptete Missstände
Der Rechtsanwalt des Angeklagten verlas zum Prozessauftakt am 27. Oktober 2026 eine vorbereitete Erklärung. Danach habe der Altenpfleger mit den Insulingaben auf Missstände in dem Seniorenheim aufmerksam machen wollen.
Aus Sicht des Angeklagten habe es zu viel Arbeit für zu wenig Personal gegeben; die Bewohner seien nicht ausreichend versorgt worden. Er habe gehofft, dass Ärzte im Krankenhaus den schlechten Zustand der alten Menschen bemerkten und anschließend Druck auf das Heim ausübten.
Leiter eines Wohnbereichs für Menschen mit Demenz
Der Angeklagte hatte im September 2023 seine Arbeit in dem Seniorenheim im Wetteraukreis aufgenommen. Dort leitete er den Wohnbereich für Menschen mit Demenz. Nach seinen Angaben lebten auf der Station 22 Personen, die von insgesamt zehn Mitarbeitern betreut wurden.