Was geschieht, wenn ein Bewohner Schmerzen hat und sie nur noch in seiner Erstsprache ausdrücken kann – einer Sprache, die im Dienst niemand versteht? Dann kann ein Bedürfnis unbemerkt bleiben, obwohl beide Seiten miteinander sprechen wollen.
Pflegekräfte sollen Deutsch sprechen, Fachbegriffe beherrschen und präzise dokumentieren. Doch auf der anderen Seite kann ausgerechnet diese gemeinsame Sprache wegbrechen: Ein Mensch mit Demenz versteht die später erlernte deutsche Sprache womöglich immer schlechter, während seine Erstsprache besser erhalten bleibt. Die sprachliche Anforderung gilt damit nur in eine Richtung.
Ein solcher Sprachverlust ist wissenschaftlich dokumentiert. In einer Studie mit bilingualen Menschen mit semantischer Demenz waren Benennen und Sprachverständnis in der später erlernten Sprache bei allen untersuchten Personen schlechter als in ihrer Erstsprache. Der Befund gilt für diese Gruppe und diese Demenzform. Er zeigt nicht, wie häufig das Phänomen insgesamt auftritt, und bedeutet nicht, dass alle mehrsprachigen Menschen mit Demenz in ihre Erstsprache zurückfallen.
Wie viele Menschen in der Pflege betroffen sein könnten, lässt sich daraus nicht ableiten. Die potenziell relevante Bevölkerungsgruppe ist jedoch groß: 2025 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamts in deutschen Privathaushalten rund 1,575 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Alter von 65 bis unter 75 Jahren; weitere 734.000 waren 75 bis unter 85 Jahre alt. Die Zahlen sagen weder etwas über Demenz noch über Pflegebedürftigkeit aus. Sie zeigen aber, warum Sprache für Einrichtungen kein exotischer Sonderfall ist.
Wenn Verständigung zur Sicherheitsfrage wird
Wer Schmerzen, Durst, Angst oder Ablehnung nicht verständlich äußern kann, verliert mehr als Gesprächskomfort. Der Schlussbericht des vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Projekts HYKIST fasst die medizinische Literatur so zusammen: Mangelnde oder fehlerhafte Kommunikation ist mit Unter- und Fehlversorgung, geringerer Versorgungsqualität, mehr Behandlungsfehlern und weniger wirksamer Prävention verbunden.
Bei Menschen mit Demenz wiegt das besonders schwer. Verständigung besteht hier nicht allein aus korrekten Sätzen. Vertraute Wörter und die Möglichkeit, Zustimmung oder Abwehr auszudrücken, tragen Selbstbestimmung. Bleibt eine Antwort unverstanden, wird auch der Wille dahinter schwerer erkennbar.
Die Hilfe darf nicht vom Zufall abhängen
Am unmittelbarsten hilft Personal, das die jeweilige Sprache beherrscht. In einer Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege war muttersprachliche Versorgung bei 23,3 Prozent der ambulanten Dienste fester Bestandteil; weitere 26,7 Prozent boten sie teilweise an. Eine gemeinsame Sprache kann den Zugang erleichtern. Sie macht eine Pflegekraft jedoch nicht automatisch zur professionellen Dolmetscherin und nicht zum Experten für jede Biografie oder kulturelle Prägung.
Für wiederkehrende Alltagssituationen können einfache Hilfsmittel genügen. Die Stadt München stellt illustrierte Kommunikationskarten für Betreuung und Pflege auf Deutsch und in 15 weiteren Sprachen kostenlos bereit. Bilder und feste Begriffe können helfen, über Essen, Körperpflege oder Beschwerden zu sprechen. Ein komplexes Aufklärungsgespräch oder eine strittige Entscheidung ersetzen sie nicht.
Auch Übersetzungs-Apps stoßen rasch an Grenzen. In einer systematischen Übersichtsarbeit ermöglichten nur zwei von 15 untersuchten Anwendungen Kommunikation in beide Richtungen. Eine weitere Übersichtsarbeit warnt bei sensiblen Gesundheitsdaten vor Risiken für Privatsphäre und Vertraulichkeit. Bei schädlichen Übersetzungsfehlern könne zudem unklar sein, wer verantwortlich ist.
Je folgenreicher ein Gespräch ist, desto weniger darf es von einer zufällig verfügbaren App oder einem zufällig mehrsprachigen Beschäftigten abhängen. Professionelle Dolmetschende bieten dafür qualifizierte Unterstützung, doch ihre Finanzierung ist nicht allgemein gesichert. Nach einem Bericht des Bundesgesundheitsministeriums übernimmt die Pflegeversicherung Sprachdolmetscher bei der Begutachtung nicht. Grundsätzlich müssen Versicherte zahlen, sofern nicht etwa eine Kommune einen Dienst anbietet. Auch die Kostenregeln für Kommunikationshilfen bei Hör- und Sprachbehinderungen begründen keinen allgemeinen Anspruch auf fremdsprachiges Dolmetschen in Pflegeeinrichtungen.
Der entscheidende Gegensatz verläuft deshalb nicht zwischen Deutsch und einer anderen Sprache. Er verläuft zwischen der Bedeutung von Verständigung und ihrer organisatorischen Behandlung. Wenn Demenz eine erlernte Sprache nimmt, braucht Pflege abgestufte Unterstützung: bekannte Sprachbedarfe, passende Beschäftigte, einfache Hilfsmittel und qualifizierte Sprachmittlung für sensible Gespräche. Die Stimme eines Bewohners darf nicht davon abhängen, wer gerade Dienst hat.

