80 von 85 brauchten eine Brille
Eine Studie in zwei Pflegeheimen untersuchte 85 Bewohner mit Alzheimer-Demenz. 80 von ihnen brauchten eine Brille, 25 dieser 80 trugen sie seit dem Einzug nicht aktiv. Der Befund stammt aus dem Jahr 2005 und aus nur zwei Heimen, er zeichnet also kein Bild aller Einrichtungen. Er zeigt aber, dass ein behebbares Sehproblem unbemerkt bleiben kann.
Die Autoren leiten daraus Empfehlungen ab: Brillen kennzeichnen, eine Ersatzbrille bereithalten, regelmäßige Augenuntersuchungen sichern. Ob eine Brille Teilhabe oder Verhalten verbessert, haben sie nicht geprüft. Auch ob Unruhe im Heimalltag fälschlich als Verhalten gedeutet wird, obwohl ein Sinnesproblem dahintersteckt, lässt sich aus verlässlichen Studien nicht sagen.
Zusammenhang ist keine Ursache
Beim Hörverlust ist die Datenlage für die Allgemeinbevölkerung besser. Menschen mit Hörverlust erkrankten danach mit einer Hazard Ratio von 1,35 häufiger neu an Demenz, das entspricht rund 35 Prozent höherem Risiko. Auch die Ärzte Zeitung berichtet, Schwerhörigkeit steigere das Risiko, später an Demenz zu erkranken.
Das sind Beobachtungsdaten. Sie zeigen einen Zusammenhang, beweisen aber nicht, dass der Hörverlust die Demenz verursacht. Zudem stammen die Zahlen nicht aus Heimen und lassen sich nicht einfach auf Bewohner übertragen.
Dünne Heimdaten, gemischte Lichtstudien
Für Heime gibt es einen großen, aber alten Befund: Eine Studie mit 18.873 Bewohnern fand 1997, dass mittelgradige und schwere Hörbeeinträchtigung mit weniger Zeit für Aktivitäten einherging. Bei sozialem Engagement zeigte sich der Zusammenhang vor allem über Kommunikationsprobleme. Auch das ist ein Zusammenhang, keine nachgewiesene Wirkung einer Versorgung. Eine verlässliche Heimstudie dazu, ob Hörgeräte Verhalten oder Demenzverlauf verbessern, liegt nicht vor.
Bei Licht ist das Bild uneinheitlich. Eine randomisierte Studie mit 80 Bewohnern aus sieben Einrichtungen fand mit blau angereichertem Licht mehr Tagesaktivität und weniger Angst, aber auch mehr Aktivität in der Nacht und schlechteren Schlaf. Eine Übersichtsarbeit zu Umweltmerkmalen in Heimen nennt Tageslicht und angepasste Beleuchtung wiederholt als günstig. Von 59 Studien waren jedoch nur fünf randomisiert, die Basis ist überwiegend beobachtend.
Klar bei Hörgerät und Brille, offen beim Hinschauen
Rechtlich ist die Lage bei den Hilfsmitteln klarer als bei der Forschung. Individuell bestimmte, medizinisch notwendige Hörgeräte und Sehhilfen bleiben grundsätzlich Sache der gesetzlichen Krankenversicherung, auch in der stationären Pflege. Davon getrennt muss die Einrichtung Hilfsmittel vorhalten, die für den üblichen Pflegebetrieb nötig sind. Welche Seite im Einzelfall zahlt, muss am konkreten Hilfsmittel und seinem Zweck bestimmt werden. Heimverträge und Landesrecht sind dabei nicht berücksichtigt.
Wer aber prüft, ob jemand überhaupt ein Hörgerät oder eine Brille braucht? Einen bundesweit einheitlichen Pflichtstandard für Hör- und Sehscreening beim Heimeinzug und im Verlauf gibt es nicht. Das Pflegerecht verlangt allerdings, kommunikative Fähigkeiten, soziale Kontakte und Hilfsmittelbedarf individuell zu erheben. Das ist ein allgemeiner Auftrag, keine Aufgabe, die jemand ausdrücklich für Hören und Sehen übernimmt.
Beim Licht fehlt eine solche Zuordnung noch deutlicher. Betreiber und Arbeitgeber haben Pflichten für Wohnraum, Arbeitsstätte und Sicherheitsbeleuchtung. Eine einheitliche Einzelzuständigkeit für Lichtstärke, Lichtqualität oder zirkadiane Anpassung, also Licht passend zum Tag-Nacht-Rhythmus, ist für die Bewohner nicht festgelegt.
So ergibt sich ein Widerspruch: Der Anspruch auf Hörgerät und Brille besteht, doch dass jemand hinschaut, steht nirgends als Aufgabe. Nachlässigkeit des Personals lässt sich daraus nicht ablesen. Die Lücke liegt in der Organisation. Und ob Versorgung das Verhalten im Heim tatsächlich verändert, bleibt die offene Frage.
