Was nützt der Anspruch auf Hilfe bei der morgendlichen Körperpflege, wenn kein ambulanter Dienst die Tour übernimmt? Fehlen Personal oder eine wirtschaftlich fahrbare Route, bleibt die zugesagte Leistung für den betroffenen Haushalt unerreichbar.
Das geltende Recht verlangt, längere Wegezeiten bei der Vergütung ambulanter Pflege ausdrücklich zu berücksichtigen, besonders im ländlichen Raum. Doch vergütet werden kann nur eine Fahrt, für die auch eine Pflegekraft und eine freie Tour vorhanden sind.
Die Wahl, die keine sein muss
In der Statistik kann die Versorgung dennoch wie eine Entscheidung aussehen. Eine hohe Pflegegeldquote zeigt, dass viele Pflegebedürftige ihre Hilfe mit Angehörigen oder anderen privaten Helfern organisieren. Sie zeigt nicht, ob sie diese Form bevorzugen oder ob ihnen ein erreichbarer ambulanter Dienst fehlte. Die Quote bildet das Ergebnis ab, nicht den Weg dorthin.
Eine bundesweite Kreisanalyse, die Pflegegeldquote, ambulante Kapazitäten, Alters- und Siedlungsstruktur belastbar verknüpft und Ost und West sowie Stadt und Land vergleicht, fehlt. Selbst ein statistischer Zusammenhang wäre noch kein Beweis für die Ursache: Eine hohe Quote könnte eine Angebotslücke spiegeln, aber auch familiäre Wünsche oder unterschiedliche Lebens- und Haushaltsbedingungen. Das gilt ebenso für ostdeutsche Kreise: Die Zahl allein belegt weder eine besonders ausgeprägte Bereitschaft zur Familienpflege noch eine erzwungene Selbstversorgung.
Die Lücke zieht in den Haushalt ein
Ist ambulante Pflege nicht verfügbar, muss der Haushalt die Versorgung anders zusammensetzen. Angehörige übernehmen zusätzliche Aufgaben, oder es wird nach einer anderen Leistungsform gesucht. Tages- und Nachtpflege kann die häusliche Pflege bei den Pflegegraden 2 bis 5 ergänzen. Auch sie hilft allerdings nur, wenn ein erreichbares Angebot vorhanden ist.
Familiäre Pflege ist dabei keine geräuschlose Reserve des Systems. Eine deutsche Evaluationsstudie beschreibt, dass Angehörige häufig unvorbereitet in die Verantwortung geraten und ihnen Wissen sowie praktische Fertigkeiten für die neuen Aufgaben fehlen. Wo professionelle Hilfe ersetzt werden muss, wird deshalb nicht nur Arbeit verlagert, sondern auch fachliche Verantwortung.
Beratung findet Angebote – sie schafft keine Pflegekräfte
Die Verantwortung liegt rechtlich nicht allein bei den Familien. Die Pflegekassen müssen im Rahmen ihres Leistungsauftrags eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Versorgung gewährleisten. Nach einem erstmaligen Antrag haben sie zudem binnen zwei Wochen einen Beratungstermin anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen. Sie müssen auch über Pflegestützpunkte sowie Möglichkeiten zum Vergleich von Leistungen und Preisen informieren.
Beratung kann Leistungen kombinieren und vorhandene Anbieter ausfindig machen. Sie kann aber keine freie Tour erzeugen. An diesem Punkt wird aus dem individuellen Problem eine Aufgabe regionaler Planung: Wo die Länder Pflegeausschüsse auf Kreis- oder Stadtebene eingerichtet haben, wirken daran auch Vertreter der Pflegekassen mit. Dort treffen ihr Sicherstellungsauftrag und die örtliche Planung aufeinander.
Wie eine solche räumliche Organisation aussehen kann, erprobt das Vorhaben OrtsNahePflege BW in Tübingen. Es verbindet eine kommunal koordinierte Gebietseinteilung ambulanter Dienste mit einer Fachkräfteallianz und Hilfen für häusliche Pflegearrangements. Ob der Ansatz wirksam, akzeptiert, wirtschaftlich und übertragbar ist, soll die Evaluation erst noch klären.
Die Pflegegeldquote kann somit anzeigen, wo genauer hingesehen werden muss. Die entscheidende Frage beantwortet sie nicht: Haben Familien diese Versorgung gewählt – oder sind sie eingesprungen, weil niemand kam? Erst wenn regionale Planung auch erreichbare Angebote hervorbringt, wird aus dem Recht auf Pflege eine Leistung an der Haustür.
