Gewürdigt werden sein unternehmerisches Lebenswerk und seine Verdienste um die baden-württembergische Wirtschaft.
Unternehmen mit rund 2.000 Beschäftigten aufgebaut
Pfister erhielt die Auszeichnung bei der Jubiläumsfeier von BeneVit. Die Wirtschaftsmedaille wird an Persönlichkeiten und Unternehmen verliehen, die sich in besonderer Weise um die Wirtschaft Baden-Württembergs verdient gemacht haben.
Seit der Gründung im Jahr 2004 hat Pfister BeneVit zu einem Unternehmen mit rund 2.000 Beschäftigten und zahlreichen Standorten aufgebaut. Das Land hebt neben dem Unternehmensaufbau auch das Pflegeverständnis der Gruppe hervor: Im Mittelpunkt stehen Selbstbestimmung, Gemeinschaft und die individuellen Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen.
Hausgemeinschaften verbinden Alltag und Pflege
Das von Pfister entwickelte Hausgemeinschaftskonzept soll Alltag und Gemeinschaft auch bei Pflegebedürftigkeit erhalten und die Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner möglichst lange fördern.
Diesen Ansatz verfolgt BeneVit mit dem sogenannten „stambulanten“ Modell weiter, das stationäre und ambulante Pflege verbindet. Nach Darstellung des Landes ist es Ziel des Modells, vorhandene Ressourcen effizienter einzusetzen und neue Wege für eine menschliche und zugleich finanzierbare Pflege zu eröffnen.
Vier Wohngemeinschaften mit jeweils 14 Menschen
Nach Angaben der BeneVit Gruppe leben die Bewohnerinnen und Bewohner in vier Wohngemeinschaften mit jeweils 14 Menschen. Insgesamt stehen 56 Einzelzimmer zur Verfügung. Jede Wohngemeinschaft verfügt unter anderem über eine Küche, ein Esszimmer und ein Wohnzimmer. Zum Alltag nach dem WG-Prinzip gehören gemeinsames Kochen, Tischdecken und weitere Formen der Mitgestaltung.
Pflegefachkräfte gewährleisten nach Unternehmensangaben eine 24-Stunden-Abdeckung. Zusätzlich arbeiten täglich von 7 bis 21 Uhr in jeder Wohngemeinschaft Präsenzkräfte als hauswirtschaftliche Alltagsbegleiter und Pflegehelfer.
Ein ambulanter Dienst erbringt direkt in der Hausgemeinschaft medizinisch-pflegerische Leistungen. Dazu zählen Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, Unterstützung bei komplexeren pflegerischen Bedarfen und die regelmäßige Beobachtung des Gesundheitszustands.
Die internen Leistungen sollen in den Alltag eingebunden und am tatsächlichen Bedarf statt an starren Leistungskatalogen ausgerichtet werden. Angehörige können die Zimmerreinigung, die Wäscheversorgung und teilweise die Grundpflege übernehmen und dafür Pflegegeld aus dem ambulanten System erhalten.